Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 129 Ziel der Unterbringung
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Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung Inhaltsverzeichnis
Der Sicherungsverwahrte wird zum Schutz der Allgemeinheit sicher untergebracht. Ihm soll geholfen werden, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.
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published on 24/04/2012 00:00
Tenor
1. Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger EUR 65.000,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.01.2012 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kos
published on 30/09/2011 00:00
Tenor
1. Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwalt R. für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens beigeordnet.
2. Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 2.9.2011 (5 O 59/11) wird zurückg
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