Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 26 Besuche von Verteidigern, Rechtsanwälten und Notaren
Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 26 Besuche von Verteidigern, Rechtsanwälten und Notaren
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Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung Inhaltsverzeichnis
Besuche von Verteidigern sowie von Rechtsanwälten oder Notaren in einer den Gefangenen betreffenden Rechtssache sind zu gestatten. § 24 Abs. 3 gilt entsprechend. Eine inhaltliche Überprüfung der vom Verteidiger mitgeführten Schriftstücke und sonstigen Unterlagen ist nicht zulässig. § 29 Abs. 1 Satz 2 und 3 bleibt unberührt.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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2 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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10/12/2015 14:37
Telefongespräche mit dem Verteidiger sind nach § 26 Abs. 1 und 5 StVollzG NW zu bewilligen. Die Entscheidung hierüber steht nicht im Ermessen der Anstalt.
SubjectsAllgemeines
19/11/2015 17:23
Telefongespräche mit dem Verteidiger sind nach § 26 Abs. 1 und 5 StVollzG NW zu bewilligen. Die Entscheidung hierüber steht nicht im Ermessen der Anstalt.
SubjectsUrkundenfälschung
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Der Schriftwechsel des Gefangenen mit seinem Verteidiger wird nicht überwacht. Liegt dem Vollzug der Freiheitsstrafe eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches zugrunde, gelten § 148 Abs. 2, § 148a der
(1) Der Gefangene darf regelmäßig Besuch empfangen. Die Gesamtdauer beträgt mindestens eine Stunde im Monat. Das Weitere regelt die Hausordnung.
(2) Besuche sollen darüber hinaus zugelassen werden, wenn sie die Behandlung oder Eingliederung des Gefa
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 15/09/2015 00:00
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
1Gründe
2Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unbegründet, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat (§§ 120 Abs. 2 StVollzG, 11
published on 30/04/2015 00:00
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Durchsuchung der Handakten des Antragstellers durch ein Durchblättern am 2.12.2014 in der JVA BB rechtswidrig war.
Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Antragstellers fallen der Land
published on 29/08/2013 00:00
Tenor
Der Antragsgegner wird unter Aufhebung der einschränkenden Regelung von Besuchszeiten für Rechtsanwälte verpflichtet, adäquate Besuchszeiten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu schaffen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwe
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(1) Der Gefangene darf regelmäßig Besuch empfangen. Die Gesamtdauer beträgt mindestens eine Stunde im Monat. Das Weitere regelt die Hausordnung.
(2) Besuche sollen darüber hinaus zugelassen werden, wenn sie die Behandlung oder Eingliederung des Gefangenen fördern...
(1) Der Schriftwechsel des Gefangenen mit seinem Verteidiger wird nicht überwacht. Liegt dem Vollzug der Freiheitsstrafe eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches zugrunde, gelten § 148 Abs. 2, § 148a der Strafprozeßordn...