Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 26 Besuche von Verteidigern, Rechtsanwälten und Notaren

Besuche von Verteidigern sowie von Rechtsanwälten oder Notaren in einer den Gefangenen betreffenden Rechtssache sind zu gestatten. § 24 Abs. 3 gilt entsprechend. Eine inhaltliche Überprüfung der vom Verteidiger mitgeführten Schriftstücke und sonstigen Unterlagen ist nicht zulässig. § 29 Abs. 1 Satz 2 und 3 bleibt unberührt.

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StPO: Zur Genehmigung eines Verteidigertelefonats

10.12.2015

Telefongespräche mit dem Verteidiger sind nach § 26 Abs. 1 und 5 StVollzG NW zu bewilligen. Die Entscheidung hierüber steht nicht im Ermessen der Anstalt.
Allgemeines

StPO: Anspruch auf Verteidigertelefonat

19.11.2015

Telefongespräche mit dem Verteidiger sind nach § 26 Abs. 1 und 5 StVollzG NW zu bewilligen. Die Entscheidung hierüber steht nicht im Ermessen der Anstalt.
Urkundenfälschung

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Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 29 Überwachung des Schriftwechsels


(1) Der Schriftwechsel des Gefangenen mit seinem Verteidiger wird nicht überwacht. Liegt dem Vollzug der Freiheitsstrafe eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches zugrunde, gelten § 148 Abs. 2, § 148a der

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 24 Recht auf Besuch


(1) Der Gefangene darf regelmäßig Besuch empfangen. Die Gesamtdauer beträgt mindestens eine Stunde im Monat. Das Weitere regelt die Hausordnung. (2) Besuche sollen darüber hinaus zugelassen werden, wenn sie die Behandlung oder Eingliederung des Gefa

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Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 15. Sept. 2015 - 1 Vollz (Ws) 401/15

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen. 1Gründe 2Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unbegründet, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat (§§ 120 Abs. 2 StVollzG, 11

Landgericht Stendal Beschluss, 30. Apr. 2015 - 509 StVK 861/14

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor Es wird festgestellt, dass die Durchsuchung der Handakten des Antragstellers durch ein Durchblättern am 2.12.2014 in der JVA BB rechtswidrig war. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Antragstellers fallen der Land

Landgericht Bonn Beschluss, 29. Aug. 2013 - 54 StVK 84/13

bei uns veröffentlicht am 29.08.2013

Tenor Der Antragsgegner wird unter Aufhebung der einschränkenden Regelung von Besuchszeiten für Rechtsanwälte verpflichtet, adäquate Besuchszeiten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu schaffen. Die Kosten des Verfahrens und die notwe

Referenzen

(1) Der Gefangene darf regelmäßig Besuch empfangen. Die Gesamtdauer beträgt mindestens eine Stunde im Monat. Das Weitere regelt die Hausordnung. (2) Besuche sollen darüber hinaus zugelassen werden, wenn sie die Behandlung oder Eingliederung des Gefangenen fördern...
(1) Der Schriftwechsel des Gefangenen mit seinem Verteidiger wird nicht überwacht. Liegt dem Vollzug der Freiheitsstrafe eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches zugrunde, gelten § 148 Abs. 2, § 148a der Strafprozeßordn...