Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 41 Arbeitspflicht

(1) Der Gefangene ist verpflichtet, eine ihm zugewiesene, seinen körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit, arbeitstherapeutische oder sonstige Beschäftigung auszuüben, zu deren Verrichtung er auf Grund seines körperlichen Zustandes in der Lage ist. Er kann jährlich bis zu drei Monaten zu Hilfstätigkeiten in der Anstalt verpflichtet werden, mit seiner Zustimmung auch darüber hinaus. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Gefangene, die über 65 Jahre alt sind, und nicht für werdende und stillende Mütter, soweit gesetzliche Beschäftigungsverbote zum Schutz erwerbstätiger Mütter bestehen.

(2) Die Teilnahme an einer Maßnahme nach § 37 Abs. 3 bedarf der Zustimmung des Gefangenen. Die Zustimmung darf nicht zur Unzeit widerrufen werden.

(3)

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 43 Arbeitsentgelt, Arbeitsurlaub und Anrechnung der Freistellung auf den Entlassungszeitpunkt


(1) Die Arbeit des Gefangenen wird anerkannt durch Arbeitsentgelt und eine Freistellung von der Arbeit, die auch als Urlaub aus der Haft (Arbeitsurlaub) genutzt oder auf den Entlassungszeitpunkt angerechnet werden kann. (2) Übt der Gefangene eine

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 42 Freistellung von der Arbeitspflicht


(1) Hat der Gefangene ein Jahr lang zugewiesene Tätigkeit nach § 37 oder Hilfstätigkeiten nach § 41 Abs. 1 Satz 2 ausgeübt, so kann er beanspruchen, achtzehn Werktage von der Arbeitspflicht freigestellt zu werden. Zeiten, in denen der Gefangene infol

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 198 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt unbeschadet der §§ 199 und 201 am 1. Januar 1977 in Kraft, soweit die Absätze 2 und 3 nichts anderes bestimmen. (2)1. Am 1. Januar 1980 treten folgende Vorschriften in Kraft:§ 37- Arbeitszuweisung -§ 39 Abs. 1- Freies Besc
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 37 Zuweisung


(1) Arbeit, arbeitstherapeutische Beschäftigung, Ausbildung und Weiterbildung dienen insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. (2) Die Vollzugsbehörde soll dem Gefang

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2004 - IXa ZB 191/03

bei uns veröffentlicht am 16.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 191/03 vom 16. Juli 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft, die Richter Raebel, Athing, Dr. Boetticher und die Ric

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2004 - IXa ZB 287/03

bei uns veröffentlicht am 16.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 287/03 vom 16. Juli 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja StVollzG §§ 43, 51 Abs. 4 Satz 2; ZPO §§ 850c und 850k Der Anspruch eines Strafgefangenen auf A

Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 27. Jan. 2014 - S 6 AL 398/10

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Tatbestand Strittig zwischen den Beteiligten ist die Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.

Bundessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2018 - B 12 KR 18/17 R

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - B 5 RE 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. Januar 2016 wird berichtigt: Der "Punkt" nach dem ersten Satz des Tenors wird durch ein "Komma" ersetzt und dem ersten Satz der Halbsatz

Landessozialgericht NRW Urteil, 20. Juni 2016 - L 20 AL 135/14

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 29.01.2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand:

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 16. Dez. 2015 - 2 BvR 1017/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Neuregelung der Vergütung von Strafgefangenen für freiwillige Arbeit im Strafvollzug.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Okt. 2015 - 2 AZR 381/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor 1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 2014 - 3 Sa 866/13 - aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Juli 2015 - XII ZB 240/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB240/14 Verkündet am: 1. Juli 2015 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 19. März 2014 - 2 Ws 17/14 (Vollz)

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Strafgefangenen gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Koblenz in Diez vom 3. Dezember 2013 wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antrag des Strafg

Bundessozialgericht Urteil, 24. Okt. 2013 - B 13 R 83/11 R

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 18. Mai 2011 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Bremen

Bundessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2013 - B 10 EG 4/12 R

bei uns veröffentlicht am 04.09.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 17. Januar 2012 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Aug. 2013 - 6 P 8/12

bei uns veröffentlicht am 14.08.2013

Gründe I. 1 Seit Februar 2011 lässt das Universitätsklinikum D. auf Grund eines Vertrag

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 03. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11

bei uns veröffentlicht am 03.05.2012

Tenor Die Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 2355/10 und 2 BvR 1443/11 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Der

Bundessozialgericht Urteil, 06. Mai 2010 - B 13 R 118/08 R

bei uns veröffentlicht am 06.05.2010

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. September 2008 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über d

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 11. März 2009 - L 13 AL 4569/07

bei uns veröffentlicht am 11.03.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 13. August 2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 11. Apr. 2005 - 1 Ws 506/04

bei uns veröffentlicht am 11.04.2005

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts - Strafvollstreckungskammer - U. vom 29. Oktober 2004 aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an di

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 17. Nov. 2004 - 1 Ws 171/04

bei uns veröffentlicht am 17.11.2004

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde der Vollzugsbehörde gegen den Beschluss des Landgerichts Z. vom 22. März 2004 ist erledigt. 2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Gefangenen fallen der Staatskasse zur Last. Gründe

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(1) Arbeit, arbeitstherapeutische Beschäftigung, Ausbildung und Weiterbildung dienen insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. (2) Die Vollzugsbehörde soll dem Gefangenen...
(1) Arbeit, arbeitstherapeutische Beschäftigung, Ausbildung und Weiterbildung dienen insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. (2) Die Vollzugsbehörde soll dem Gefangenen...
(1) Arbeit, arbeitstherapeutische Beschäftigung, Ausbildung und Weiterbildung dienen insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. (2) Die Vollzugsbehörde soll dem Gefangenen...