Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 5 Aufnahmeverfahren
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Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung Inhaltsverzeichnis
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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10/12/2015 14:37
Telefongespräche mit dem Verteidiger sind nach § 26 Abs. 1 und 5 StVollzG NW zu bewilligen. Die Entscheidung hierüber steht nicht im Ermessen der Anstalt.
SubjectsAllgemeines
19/11/2015 17:23
Telefongespräche mit dem Verteidiger sind nach § 26 Abs. 1 und 5 StVollzG NW zu bewilligen. Die Entscheidung hierüber steht nicht im Ermessen der Anstalt.
SubjectsUrkundenfälschung
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(1) Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Jugendarrestes, der Jugendstrafe und der Maßregeln der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt (§ 61 Nr. 1 und 2 des Strafge
Beim Vollzug des Jugendarrestes, der Jugendstrafe und der Maßregeln der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt oder in der Sicherungsverwahrung ist, soweit nach den Vollzugsgesetzen eine Maßnahme der vorhe
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published on 15/09/2015 00:00
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
1Gründe
2Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unbegründet, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat (§§ 120 Abs. 2 StVollzG, 11
published on 02/07/2015 00:00
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 11.12.2014 nicht aufgelöst wurde.2. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4 zu tragen.3
published on 14/10/2013 00:00
Tenor
1. Die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Stendal vom 17. Juli 2013 (509 StVK 517/13) wird als unbegründet verworfen.
2. Die Kosten der Rechtsbeschwerde sowie ihre notwendigen Auslagen hat die..
published on 01/08/2011 00:00
Tenor
1. Auf die Rechtsbeschwerde des Untergebrachten wird der Beschluss der Kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 01. März 2011 insoweit aufgehoben, als sein Antrag zu Ziffer 2 aus dem Schriftsatz vom 15.
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