Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 1
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Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung Inhaltsverzeichnis
Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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(1) Die §§ 94 bis 101 über den unmittelbaren Zwang gelten nach Maßgabe der folgenden Absätze auch für Justizvollzugsbedienstete außerhalb des Anwendungsbereichs des Strafvollzugsgesetzes (§ 1).
(2) Beim Vollzug des Jugendarrestes, des Strafarrestes
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published on 12/07/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 106/12 vom 12. Juli 2012 in dem Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ThUG § 1 Abs. 1 Eine Therapieunterbringung nach § 1 Abs. 1 ThUG kann nur gegen
published on 22/11/2018 00:00
Tenor
Der Antrag des Betroffenen, den Senatsbeschluss vom 07. April 2018 zu widerrufen, wird auf Kosten des Betroffenen (analog § 465 Abs. 1 StPO i.V.m. KV zum GKG Nr. 3920) verworfen.
1Gründe:
2I.
3Der seit dem 22. März 2013 inhaftierte Betroffene
published on 09/06/2016 00:00
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 12.02.2016 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller a
published on 05/04/2016 00:00
Tenor
1. Das als Beschwerde zu behandelnde Rechtsmittel des Verfahrenspflegers gegen den Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 11. Februar 2016 bleibt als prozessual überholt unentschieden.
2. Die mit Beschluss des Landgerichts Freiburg v
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