Strafgesetzbuch - StGB | § 28 Besondere persönliche Merkmale
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Fehlen besondere persönliche Merkmale (§ 14 Abs. 1), welche die Strafbarkeit des Täters begründen, beim Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfe), so ist dessen Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
(2) Bestimmt das Gesetz, daß besondere persönliche Merkmale die Strafe schärfen, mildern oder ausschließen, so gilt das nur für den Beteiligten (Täter oder Teilnehmer), bei dem sie vorliegen.
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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24/04/2015 12:21
Dem Vorsitzenden einer Partei kann dieser gegenüber eine Pflicht zur Betreuung deren Vermögens obliegen, die er verletzt, wenn er eine rechtswidrige Spende annimmt.
SubjectsStrafrecht
11/04/2015 12:06
Betriebsinhaber macht sich nicht strafbar, wenn er im Zeitpunkt der Tathandlung nicht Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes ist.
SubjectsStrafrecht
24/11/2011 11:45
Die Bereicherungsabsicht des § 235 Abs. 4 Nr. 2 Alt.
SubjectsEntziehung Minderjähriger
08/11/2011 10:54
Die Verbreitung von Stellungnahmen oder Gerüchten zu Finanzinstrumenten oder deren Emittenten, stellen dann eine verbotene Marktmanipulati
SubjectsScalping
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(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf hö
(1) Handelt jemand 1. als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs,2. als vertretungsberechtigter Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder3. als gesetzlicher Vertreter eines an
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published on 16/01/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 249/18 vom 16. Januar 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt u.a. ECLI:DE:BGH:2019:160119B5STR249.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalb
published on 21/11/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 563/18 vom 21. November 2019 in der Strafsache gegen alias: wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung hier: Anhörungsrüge ECLI:DE:BGH:2019:211119B1STR563.18.1 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21
published on 05/02/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 413/18 vom 5. Februar 2019 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug u.a. ECLI:DE:BGH:2019:050219B5STR413.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbun
published on 30/05/2013 00:00
5 StR 309/12 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 30. Mai 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. 5. 6. wegen Insolvenzverschleppung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Mai 2013 beschlossen: 1. Auf die Revisionen der Angek
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(1) Handelt jemand 1. als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs,2. als vertretungsberechtigter Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder3. als gesetzlicher Vertreter eines anderen,so ist...
(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf...