Strafgesetzbuch - StGB | § 54 Bildung der Gesamtstrafe

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Ist eine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe, so wird als Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt. In allen übrigen Fällen wird die Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe gebildet. Dabei werden die Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend gewürdigt.

(2) Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. Sie darf bei zeitigen Freiheitsstrafen fünfzehn Jahre und bei Geldstrafe siebenhundertzwanzig Tagessätze nicht übersteigen.

(3) Ist eine Gesamtstrafe aus Freiheits- und Geldstrafe zu bilden, so entspricht bei der Bestimmung der Summe der Einzelstrafen ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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18/05/2017 11:17

Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wenn nicht die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte Straftaten begehen werde, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.
25/11/2016 16:10

Wirft ein Zuschauer eines Fußballspiels einen Sprengkörper auf einen anderen Teil der Tribüne, kann er vertraglich auf Schadensersatz für eine dem Verein auferlegte Geldstrafe haften.
09/06/2016 14:00

Auch in Fällen verhältnismäßig geringen Tatunrechts mit vorangegangenen, fruchtlosen Sanktionen kann mit der, im Verhältnis zur Geldstrafe deutlich belastenderen, Strafart der Freiheitsstrafe reagiert werden.
02/06/2016 12:00

Rechtsanwalt für Strafrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin in Mitte
SubjectsStrafrecht
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(1) Die §§ 53 und 54 sind auch anzuwenden, wenn ein rechtskräftig Verurteilter, bevor die gegen ihn erkannte Strafe vollstreckt, verjährt oder erlassen ist, wegen einer anderen Straftat verurteilt wird, die er vor der früheren Verurteilung begangen h
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published on 21/06/2024 11:46

Landgericht Kempten Urteil vom 8. Okt. 2020 Az.: 3 Ns 111 Js 10508/14    Tenor 1. Auf die Berufung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft K. (Allgäu) wird das Urteil des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 24.01.2019 mit dem Akt
published on 25/08/2022 13:31

Das Landgericht Hamburg stellt fest, dass staatliche Leistungen, die als "Corona-Soforthilfe" aufgrund der "geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" bzw. “Förderrichtlinie Hamburger Corona Soforthilfe” gewährt wurden,
Subjectssonstiges, Betrug
published on 18/08/2022 14:15

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published on 06/04/2022 13:33

LANDGERICHT STADE URTEIL   LG Stade, 16.12.2020 - 600 KLs 141 Js 21934/20 (7/20)  nachgehend: BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21   1. Der Angeklagte … ist des Subventionsbetruges in sieben Fällen, davon in drei Fällen in T
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