Rechtsgebiet
Raub
2 Urteile im Überblick
Dieser Text wurde von einer KI erstellt. Die redaktionelle Kontrolle durch einen Menschen steht noch aus.
Der Raub verschmilzt die Rechtsgüter Eigentum und körperliche Unversehrtheit in einem zweiaktigen Delikt. Der Täter bricht den Widerstand des Opfers durch offene Gewalt oder Drohungen. Die Justiz sanktioniert dies streng. Die zentrale Norm ist § 249 StGB. Wer mit Gewalt eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, wird mit Freiheitsstrafe (Verbrechen) bestraft. Dogmatisch entscheidend ist die Finalität: Die Gewalt muss als Mittel zur Wegnahme eingesetzt werden. Schlägt jemand sein Opfer aus Wut zusammen und nimmt ihm danach spontan das Handy ab, ist dies kein Raub, sondern Körperverletzung plus Diebstahl. Ein brisantes Streitfeld ist der schwere Raub (§ 250 StGB). Führt der Täter eine Waffe bei sich, erhöht sich der Strafrahmen. Das Gefährliche: Er muss das Messer rechtlich nicht androhen. Es reicht, dass er es griffbereit in der Tasche trägt. Ein Kassierer-Raub mit Taschenmesser in der Hose führt zu jahrelanger Haft.
In vorliegender Entscheidung war umstritten, ob auch geladene Schreckschusspistolen dem Waffenbegriff des § 240 StGB unterliegen. Hintergrund war, dass der Einsatz aus der Ferne objektiv völlig… Weiterlesen ›
Nach neuer Rechtsprechung fallen auch Scheinwaffen unter § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB. Weiterlesen ›
In vorliegender Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Problem der Abgrenzung zwischen dem Fortdauern einer Nötigungshandlung und der Wegnahme gelegentlich dieser Nötigungshandlung zu … Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Vermögensdelikte: Ein Überblick“.
Aktuelle Urteile
neueste zuerst- LG-BERLINLG Berlin, 11.01.2019 – URTEIL 579 281 AR 122 18 NS 19 18579 281 AR 122 18 NS 19 18 · 11.01.2019 · URTEIL
- AG-HAMBURG-HARBURGAG Hamburg Harburg, 19.12.2017 – URTEIL 248A DS 167 17248A DS 167 17 · 19.12.2017 · URTEIL
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