Rechtsgebiet
Betrug
1 Schlüsselnorm · 5 Urteile im Überblick
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Der Betrug ist das zentrale Vermögensdelikt des deutschen Strafrechts. Im Gegensatz zum Diebstahl ist der Betrug ein Selbstschädigungsdelikt: Der Täter veranlasst das Opfer durch eine gezielte Lüge dazu, sich selbst oder einen Dritten finanziell zu schädigen.
Die rechtlichen Voraussetzungen in § 263 StGB sind komplex und erfordern eine vierstufige Kausalkette: Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Vermögensschaden. Zunächst muss der Täter über Tatsachen täuschen (auch konkludent, z. B. Zechprellerei im Restaurant). Dadurch muss beim Opfer ein Irrtum (eine Fehlvorstellung) erregt werden.
Aufgrund dieses Irrtums muss das Opfer eine Vermögensverfügung vornehmen (z. B. Herausgabe von Geld oder Unterschrift unter einen Vertrag), die zu einem bezifferbaren Vermögensschaden führt. Subjektiv muss der Täter in der Absicht handeln, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Grundtatbestand sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen (§ 263 Abs. 3 StGB) – etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder enormen Schadenssummen – droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Corona-Soforthilfen und Subventionsbetrug Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit beschlossen denjenigen Unternehmen, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich stark betroffen sind … Weiterlesen ›
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der Osnabrücker Staatsanwaltschaft und der drei Angeklagten verworfen und das Urteil des LG in vollem Umfang bestätigt. Weiterlesen ›
So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Köln und verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn als unbegründet. Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Vermögensdelikte: Ein Überblick“.
Schlüsselnormen
- § 263 StGBBetrug
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