Strafgesetzbuch - StGB | § 14 Handeln für einen anderen
Strafgesetzbuch - StGB | § 14 Handeln für einen anderen
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Handelt jemand
- 1.
als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs, - 2.
als vertretungsberechtigter Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder - 3.
als gesetzlicher Vertreter eines anderen,
(2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebs oder einem sonst dazu Befugten
- 1.
beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder - 2.
ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebs obliegen,
(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch dann anzuwenden, wenn die Rechtshandlung, welche die Vertretungsbefugnis oder das Auftragsverhältnis begründen sollte, unwirksam ist.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
3 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt
Languages
EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DERechtsanwalt
Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
Languages
EN, FR, {{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
18 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
moreResultsText
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
01/07/2024 14:06
Artikel zum Thema Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB
Einführung
Das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Strafgesetzbuch (StGB) ist ein häufig übersehener, aber äußerst praxisrelevanter S
SubjectsSonstiges Wirtschaftsstrafrecht
30/01/2018 09:32
Eigenhändig ge- und unterschriebene Schriftstücke können Testamente sein, auch wenn es mit einer anderen Bezeichnung wie zum Beispiel "Vollmacht" überschrieben ist – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
SubjectsTestament
by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Film-, Medien- und Urheberrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
20/07/2017 11:17
Vorangegangene gefährliche Handlungen begründen eine Aufklärungspflicht nicht nur, wenn sie einen objektiven Täuschungscharakter aufweisen.
SubjectsBetrug
11/06/2015 13:37
Ein Vorenthalten im Sinne des § 266a StGB ist gegeben, wenn die Beiträge zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht entrichtet werden.
SubjectsStrafrecht
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) In das Führungszeugnis werden die in den §§ 4 bis 16 bezeichneten Eintragungen aufgenommen. Soweit in Absatz 2 Nr. 3 bis 9 hiervon Ausnahmen zugelassen werden, gelten diese nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 ode
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Fehlen besondere persönliche Merkmale (§ 14 Abs. 1), welche die Strafbarkeit des Täters begründen, beim Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfe), so ist dessen Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
(2) Bestimmt das Gesetz, daß besondere persönliche Mer
Hat jemand 1. als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs,2. als Vorstand eines nicht rechtsfähigen Vereins oder als Mitglied eines solchen Vorstandes,3. als vertretungsberechtigter Gesellschafte
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
118 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 11/08/2023 00:38
AMTSGERICHT FRANKFURT (ODER)
IM NAMEN DES VOLKES
Tenor
Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wird abgelehnt.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten.
Gründe
I.
Die Sta
published on 13/10/2022 16:38
Ist der Geschäftsführer einer GmbH von seinem Amt abberufen worden, so kann er für die Nichtabführung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht mehr gem. den § 823 Abs. 2 BGB, § 266a StGB haftb
published on 19/03/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 56/12 Verkündet am: 19. März 2013 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
published on 08/01/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 122/19 vom 8. Januar 2020 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2020:080120U5STR122.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 8. Januar 2
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.