Strafgesetzbuch - StGB | § 24 Rücktritt

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern.

(2) Sind an der Tat mehrere beteiligt, so wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die Vollendung verhindert. Jedoch genügt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Vollendung der Tat zu verhindern, wenn sie ohne sein Zutun nicht vollendet oder unabhängig von seinem früheren Tatbeitrag begangen wird.

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21/09/2017 16:06

Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs setzt weder Täterschaft bei der Begehung von Gewalttätigkeiten noch die Zugehörigkeit des Beteiligten zur Menschenmenge zurzeit der Gewalttätigkeiten voraus.
Subjectssonstiges
21/02/2017 15:10

Die tätige Reue unterliegt als Strafmilderungsgrund verschiedenen Anforderungen, zu denen vor allem die vollständige Abstandnahme von erhobenen Forderungen gehört.
SubjectsAllgemeines
02/06/2016 12:00

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SubjectsStrafrecht
02/06/2016 11:39

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published on 15/01/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 587/19 vom 15. Januar 2020 in der Strafsache gegen wegen sexueller Nötigung u.a. ECLI:DE:BGH:2020:150120B4STR587.19.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des.
published on 14/01/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 284/19 vom 14. Januar 2020 in der Strafsache gegen wegen versuchten Mordes u. a. ECLI:DE:BGH:2020:140120B2STR284.19.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach An
published on 28/05/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 169/18 vom 28. Mai 2018 in der Strafsache gegen wegen versuchter Vergewaltigung ECLI:DE:BGH:2018:280518B1STR169.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des B
published on 06/12/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 260/18 vom 6. Dezember 2018 in der Strafsache gegen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u.a. ECLI:DE:BGH:2018:061218U4STR260.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in
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