Strafgesetzbuch - StGB | § 27 Beihilfe
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
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3 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
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33 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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18/03/2021 17:47
Der Widerspruch des Beschuldigten ist grundsätzlich konstituierend für die gerichtliche Annahme eines Beweisverwertungsverbotes. Ein solcher muss rechtzeitig, d. h. bis zur Beendigung der Beweiserhebung nach § 257 StPO erfolgen. Sodann können die Beweise keinen Eingang in die Entscheidungsfindung des Gerichtes finden und werden „bedeutungslos“. Dies gilt aber grundsätzlich nicht für das Ermittlungs- und Zwischenverfahren – hier hat das Gericht Beweisverwertungsverbote von Amts wegen zu prüfen. Belastende Aussagen des Zeugen i. R. d. Zeugenvernehmung, die seine Beschuldigtenstellung begründen, dürfen noch verwertet werden. Wird der Beschuldigte nicht unmittelbar danach belehrt, so unterliegen die weiteren Aussagen einem Beweisverwertungsverbot – Dirk Streifler, Streifler & Kollegen, Rechtsanwalt für Strafrecht
15/03/2021 18:05
Der Widerspruch des Beschuldigten ist grundsätzlich konstituierend für die gerichtliche Annahme eines Beweisverwertungsverbotes. Ein solcher muss rechtzeitig, d. h. bis zur Beendigung der Beweiserhebung nach § 257 StPO erfolgen. Sodann können die Beweise keinen Eingang in die Entscheidungsfindung des Gerichtes finden und werden „bedeutungslos“. Dies gilt aber grundsätzlich nicht für das Ermittlungs- und Zwischenverfahren – hier hat das Gericht Beweisverwertungsverbote von Amts wegen zu prüfen. Belastende Aussagen des Zeugen i. R. d. Zeugenvernehmung, die seine Beschuldigtenstellung begründen, dürfen noch verwertet werden. Wird der Beschuldigte nicht unmittelbar danach belehrt, so unterliegen die weiteren Aussagen einem Beweisverwertungsverbot – Dirk Streifler, Streifler & Kollegen, Rechtsanwalt für Strafrecht
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31/08/2017 18:28
Die nach § 8 IV UWG rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Abmahnkosten stellt tatbestandlich eine Täuschung der Abmahnungsempfänger im Sinne des § 263 I StGB dar.
SubjectsBetrug
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10/08/2017 18:41
Die bloße Beteiligung an einer Bestechung führt nicht zu einer Garantenstellung für die Erfüllung steuerlicher Pflichten des Bestechenden.
SubjectsSonstiges Wirtschaftsstrafrecht
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(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf hö
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

628 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 01/12/2024 13:56
Zwischen den Straftatbeständen des Konsumcannabisgesetzes und denen des Betäubungsmittelgesetzes besteht eine tatbestandliche Verwandtschaft dergestalt, dass eine Fehlvorstellung des Gehilfen über die Substanz, deren Umgangs wegen sich
SubjectsBetäubungsmittelstrafrecht
published on 17/09/2024 11:44
StPO § 435
Zum Antrag auf Übergang in das objektive Verfahren nach § 76a Abs. 1 und 3 StGB nach einer Teileinstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO.

published on 29/04/2024 12:09
Trotz des Inkrafttretens des neuen Cannabisgesetzes am 1. April, das eine Liberalisierung des Umgangs mit Cannabis mit sich brachte, soll der Grenzwert zur "nicht geringen Menge" laut dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) unverändert niedri
SubjectsBetäubungsmittelstrafrecht
published on 03/04/2023 13:43
AMTSGERICHT TIERGARTEN
IM NAMEN DES VOLKES
In der Strafsache
gegen
1. A
2. B
wegen Vorenthaltens und Veuntreuens von Arbeitsentgelt
Das Amtsgericht Tiergarten -Schöffengericht- hat in der Sitzung vom 05.11.2013, an der
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(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf...