Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 1
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 1
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Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Inhaltsverzeichnis
(1) Für die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung eines Grundstücks ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuzuweisen, sofern die Zusammenfassung für eine sachdienliche Förderung und schnellere Erledigung der Verfahren erforderlich ist. Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
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23/05/2013 09:42
rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss bei einer Zwangsversteigerung wegen selbst mitsteigernder Bank-BGH vom 15.11.12-Az:I ZR 128/11
SubjectsAllgemeines
29/01/2013 13:58
da dies einen massiven Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentum darstellt-OVG Koblenz vom 12.09.12-Az:8 A 10236/12.OVG
SubjectsSonstiges
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(1) Auf die Zwangsversteigerung eines ausländischen Schiffs, das, wenn es ein deutsches Schiff wäre, in das Schiffsregister eingetragen werden müßte, sind die Vorschriften des Ersten Abschnitts entsprechend anzuwenden, soweit sie nicht die Eintragung
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published on 25/01/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 47/06 vom 25. Januar 2007 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 727 Abs. 1, 750 Abs. 2 Die Zwangsvollstreckung darf auch im Falle der Gesamtrechtsnachfol
published on 15/11/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 128/11 Verkündet am: 15. November 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B
published on 07/12/2018 00:00
Tenor
I. Der Antrag auf Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Antragsgegners wird abgelehnt.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Gründe
I.
Die Antragstellerin beantragte
published on 19/03/2013 00:00
Tatbestand
1
I. Die Beteiligten streiten über die Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Teilungsversteigerung.
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