Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 113
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 113
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Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Inhaltsverzeichnis
(1) In dem Verteilungstermin wird nach Anhörung der anwesenden Beteiligten von dem Gericht, nötigenfalls mit Hilfe eines Rechnungsverständigen, der Teilungsplan aufgestellt.
(2) In dem Plan sind auch die nach § 91 nicht erlöschenden Rechte anzugeben.
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(1) Die laufenden Beträge der öffentlichen Lasten sind von dem Verwalter ohne weiteres Verfahren zu berichtigen. Dies gilt auch bei der Vollstreckung in ein Wohnungseigentum für die laufenden Beträge der daraus fälligen Ansprüche auf Zahlung der Beit
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Durch den Zuschlag erlöschen unter der im § 90 Abs. 1 bestimmten Voraussetzung die Rechte, welche nicht nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleiben sollen.
(2) Ein Recht an dem Grundstück bleibt jedoch bestehen, wenn dies zwischen dem
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
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published on 19/02/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 54/08 vom 19. Februar 2009 in dem Teilungsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG §§ 113, 115 Beschlüsse über die Aufstellung oder die Ausführung des Teilungsplans, die de
published on 19/12/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 41/19 vom 19. Dezember 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 93, 877 Abs. 2 Ein Beklagter gibt regelmäßig nicht schon dann Veranlassung zur Erhebung einer Widersp
published on 20/12/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 89/07 vom 20. Dezember 2007 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Bei der Grundstücksversteigerung gehören Ansprüche auf einmalige Entrichtu
published on 10/05/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 46/14 vom 10. Mai 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 240, § 767, § 794 Abs. 1 Nr. 5, § 797 InsO § 85, § 86, § 180 Abs. 2, § 184 Zu der Frage, ob und ggf. unter
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(1) Durch den Zuschlag erlöschen unter der im § 90 Abs. 1 bestimmten Voraussetzung die Rechte, welche nicht nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleiben sollen.
(2) Ein Recht an dem Grundstück bleibt jedoch bestehen, wenn dies zwischen dem Berechtigten...