Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 113

(1) In dem Verteilungstermin wird nach Anhörung der anwesenden Beteiligten von dem Gericht, nötigenfalls mit Hilfe eines Rechnungsverständigen, der Teilungsplan aufgestellt.

(2) In dem Plan sind auch die nach § 91 nicht erlöschenden Rechte anzugeben.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 156


(1) Die laufenden Beträge der öffentlichen Lasten sind von dem Verwalter ohne weiteres Verfahren zu berichtigen. Dies gilt auch bei der Vollstreckung in ein Wohnungseigentum für die laufenden Beträge der daraus fälligen Ansprüche auf Zahlung der Beit
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 91


(1) Durch den Zuschlag erlöschen unter der im § 90 Abs. 1 bestimmten Voraussetzung die Rechte, welche nicht nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleiben sollen. (2) Ein Recht an dem Grundstück bleibt jedoch bestehen, wenn dies zwischen dem

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2009 - V ZB 54/08

bei uns veröffentlicht am 19.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 54/08 vom 19. Februar 2009 in dem Teilungsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG §§ 113, 115 Beschlüsse über die Aufstellung oder die Ausführung des Teilungsplans, die de

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2019 - IX ZB 41/19

bei uns veröffentlicht am 19.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 41/19 vom 19. Dezember 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 93, 877 Abs. 2 Ein Beklagter gibt regelmäßig nicht schon dann Veranlassung zur Erhebung einer Widersp

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2007 - V ZB 89/07

bei uns veröffentlicht am 20.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 89/07 vom 20. Dezember 2007 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Bei der Grundstücksversteigerung gehören Ansprüche auf einmalige Entrichtu

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2016 - XI ZR 46/14

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 46/14 vom 10. Mai 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 240, § 767, § 794 Abs. 1 Nr. 5, § 797 InsO § 85, § 86, § 180 Abs. 2, § 184 Zu der Frage, ob und ggf. unter

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(1) Durch den Zuschlag erlöschen unter der im § 90 Abs. 1 bestimmten Voraussetzung die Rechte, welche nicht nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleiben sollen. (2) Ein Recht an dem Grundstück bleibt jedoch bestehen, wenn dies zwischen dem Berechtigten...