Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 57

Ist das Grundstück einem Mieter oder Pächter überlassen, so finden die Vorschriften der §§ 566, 566a, 566b Abs. 1, §§ 566c und 566d des Bürgerlichen Gesetzbuchs nach Maßgabe der §§ 57a und 57b entsprechende Anwendung.

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Nachbarrecht: Pflicht zur Kanalbeseitigung trotz öffentlich-rechtlicher Baulast

30.05.2014

Verlaufen Entsorgungsleitungen über ein Nachbargrundstück, muss der Nachbar diese nicht dulden, wenn kein Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen ist.
Nachbarrecht

Zwangsvollstreckungsrecht: Zum Sonderkündigungsrecht einer Wohnungseigentumseinheit

05.02.2014

Ein Sonderkündigungsrecht kann dem Ersteher auch bei einem Wohnungseigentum als Teil eines aus mehreren Wohnungseinheiten bestehenden und vermieteten Objekts zustehen.
Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckungsrecht: Zum Nachweis eines behaupteten Mietvertrages

11.11.2013

Zu den Anforderungen an den Nachweis eines behaupteten, für den Ersteigerer einer Wohnung nachteiligen Mietvertrages.
Zwangsvollstreckung

Mietrecht: Zur Rückzahlungspflicht der Mietsicherheit nach Eigentümerwechsel

11.04.2012

auch dann, wenn der insolvent gewordene Voreigentümer die Mietsicherheit nicht getrennt von seinem sonstigen Vermögen angelegt hatte-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 13/10

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

zitiert 5 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 566 Kauf bricht nicht Miete


(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte un

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 566a Mietsicherheit


Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicher

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 566c Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete


Ein Rechtsgeschäft, das zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Mietforderung vorgenommen wird, insbesondere die Entrichtung der Miete, ist dem Erwerber gegenüber wirksam, soweit es sich nicht auf die Miete für eine spätere Zeit als den Kalend

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 566b Vorausverfügung über die Miete


(1) Hat der Vermieter vor dem Übergang des Eigentums über die Miete verfügt, die auf die Zeit der Berechtigung des Erwerbers entfällt, so ist die Verfügung wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit des Eigentumsübergangs laufenden Kalen

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 566d Aufrechnung durch den Mieter


Soweit die Entrichtung der Miete an den Vermieter nach § 566c dem Erwerber gegenüber wirksam ist, kann der Mieter gegen die Mietforderung des Erwerbers eine ihm gegen den Vermieter zustehende Forderung aufrechnen. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen,
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 57a


Der Ersteher ist berechtigt, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist.

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 57b


(1) Soweit nach den Vorschriften des § 566b Abs. 1 und der §§ 566c, 566d des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Wirkung von Verfügungen und Rechtsgeschäften über die Miete oder Pacht der Übergang des Eigentums in Betracht kommt, ist an dessen Stelle di

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31 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2017 - XII ZR 26/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 26/16 Verkündet am: 12. Juli 2017 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2013 - XII ZR 115/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 115/11 Verkündet am: 15. Mai 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Feb. 2008 - V ZB 108/07

bei uns veröffentlicht am 14.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 108/07 vom 14. Februar 2008 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 14. Februar 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Dr. Schmid

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2010 - VIII ZR 84/09

bei uns veröffentlicht am 20.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 84/09 Verkündet am: 20. Januar 2010 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2007 - VIII ZR 219/06

bei uns veröffentlicht am 04.04.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 219/06 Verkündet am: 4. April 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Apr. 2009 - XII ZR 66/07

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 66/07 Verkündet am: 29. April 2009 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2004 - IXa ZB 269/03

bei uns veröffentlicht am 27.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 269/03 vom 27. Februar 2004 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 93 Abs. 1, § 57 Macht der Besitzer eines Grundstücks, gegen den aus dem Zuschlagsbeschlu

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Okt. 2007 - IX ZR 156/06

bei uns veröffentlicht am 11.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 156/06 Verkündet am: 11. Oktober 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG §§ 9, 56, 57, 154

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2009 - V ZB 190/08

bei uns veröffentlicht am 09.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 190/08 vom 9. Juli 2009 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 9. Juli 2009 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Sch

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2011 - V ZB 34/11

bei uns veröffentlicht am 17.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 34/11 vom 17. November 2011 in dem Zwangsverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 556, 670; ZVG § 56 Satz 2, § 152 Abs. 2 Der Zwangsverwalter kann die im laufenden Abrec

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2013 - VIII ZR 297/12

bei uns veröffentlicht am 18.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 297/12 Verkündet am: 18. September 2013 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Okt. 2013 - XII ZR 113/12

bei uns veröffentlicht am 30.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 113/12 Verkündet am: 30. Oktober 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Nov. 2001 - LwZR 4/01

bei uns veröffentlicht am 09.11.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL LwZR 4/01 Verkündet am: 9. November 2001 Riegel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Nov. 2018 - XII ZR 78/17

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 78/17 Verkündet am: 21. November 2018 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2008 - V ZR 20/07

bei uns veröffentlicht am 03.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 20/07 vom 3. Juli 2008 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 3. Juli 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, den Richter Dr. Lemke, die Richterin Dr. Stresemann und die R

Bundesgerichtshof Urteil, 07. März 2012 - XII ZR 13/10

bei uns veröffentlicht am 07.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 13/10 Verkündet am: 7. März 2012 Mayer, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juni 2010 - VIII ZR 189/09

bei uns veröffentlicht am 09.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 189/09 Verkündet am: 9. Juni 2010 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juli 2003 - XII ZR 16/00

bei uns veröffentlicht am 23.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 16/00 Verkündet am: 23. Juli 2003 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Amtsgericht München Endurteil, 31. Mai 2016 - 421 C 17180/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt das aus einem Wohn- und Geschäftshaus bestehende Vordergebäude des Anwesens ..., eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts München ..., Blatt ..., Gemarkung ..., FlSt. ... im Einzelnen Im Erd

Finanzgericht München Urteil, 22. Nov. 2016 - 2 K 655/13

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Gründe I. Streitig ist die Zurechnung nicht erklärter Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpacht

Landgericht München II Urteil, 19. Juli 2018 - 8 S 4978/11

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen vom 29.09.11, AZ. 5 C 366/10, wird das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Die Beklagte wird über das bereits ergangene Teilurteil vom

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Sept. 2017 - V ZR 19/16

bei uns veröffentlicht am 29.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 19/16 Verkündet am: 29. September 2017 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja zu den

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Okt. 2015 - V ZR 221/14

bei uns veröffentlicht am 02.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 221/14 Verkündet am: 2. Oktober 2015 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Oberlandesgericht Rostock Urteil, 27. Aug. 2015 - 3 U 93/13

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor I. Das Teil- und Schlussurteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 18.04.2013, in der Fassung des Beschlusses vom 03.03.2014 wird auf die Berufung des Klägers abgeändert und die Widerklage abgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfa

Landgericht Wuppertal Urteil, 09. Juli 2015 - 9 S 282/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Remscheid, 20 C 25/14, vom 7.11.2014 werden zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 90 % dem Beklagten und im übrigen den Klä

Oberlandesgericht Köln Urteil, 12. Juni 2015 - 1 U 2/15

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 9. Dezember 2014 – 15 O 220/14 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.               4. Die

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Feb. 2015 - IX ZR 172/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 172/14 Verkündet am: 26. Februar 2015 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 94 Abs. 1 Sat

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 19. März 2014 - 2 U 16/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. Oktober 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 6 O 87/12 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich derjenigen der Streithelfer trägt die Beklagt

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 15. Mai 2013 - 2 U 7/13

bei uns veröffentlicht am 15.05.2013

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Grundurteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30. Januar 2012 - 6 O 28/11 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Dieses Urteil ist wegen der

Landgericht Kiel Urteil, 24. Aug. 2012 - 1 S 174/11

bei uns veröffentlicht am 24.08.2012

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Neumünster vom 04.07.2011 geändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000,- € zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklag

Landgericht Magdeburg Urteil, 04. Aug. 2010 - 2 S 144/10

bei uns veröffentlicht am 04.08.2010

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts W vom 24. Februar 2010, Az.: 10 C 653/09, wie folgt abgeändert: Die Beklagten werden verurteilt, das Anwesen N Straße 50, ... W, zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

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(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten...
Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem...
(1) Hat der Vermieter vor dem Übergang des Eigentums über die Miete verfügt, die auf die Zeit der Berechtigung des Erwerbers entfällt, so ist die Verfügung wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit des Eigentumsübergangs laufenden Kalendermonat...
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Der Ersteher ist berechtigt, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist.
(1) Soweit nach den Vorschriften des § 566b Abs. 1 und der §§ 566c, 566d des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Wirkung von Verfügungen und Rechtsgeschäften über die Miete oder Pacht der Übergang des Eigentums in Betracht kommt, ist an dessen Stelle die...