Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 12
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 12
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}




Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Inhaltsverzeichnis
Die Ansprüche aus einem und demselben Recht haben untereinander folgende Rangordnung:
- 1.
die Ansprüche auf Ersatz der im § 10 Abs. 2 bezeichneten Kosten; - 2.
die Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen und andere Nebenleistungen; - 3.
der Hauptanspruch.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
13/06/2017 09:39
Die Zwangsversteigerung aus einer vollstreckbaren Sicherungsgrundschuld setzt die Kündigung des Kapitals der Grundschuld oder die Androhung der Zwangsversteigerung und das Verstreichen einer Frist von 6 Monaten voraus.
SubjectsZwangsvollstreckung
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.

2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Der Teil des geringsten Gebots, welcher zur Deckung der Kosten sowie der im § 10 Nr. 1 bis 3 und im § 12 Nr. 1, 2 bezeichneten Ansprüche bestimmt ist, desgleichen der das geringste Gebot übersteigende Betrag des Meistgebots ist von dem Ersteher v
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück gewähren nach folgender Rangordnung, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. der Anspruch eines die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubigers auf Ersatz seiner Ausgaben zur Erhaltung od
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 14/06/2006 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 267/05 vom 14. Juni 2006 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter
published on 02/10/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 38/02 vom 2. Oktober 2003 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 879, 1105, 1107 Die Bestellung einer Reallast, bei der die rückständigen Raten Rang nach dem Recht im übrigen habe
published on 30/03/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 84/16 vom 30. März 2017 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1193 Abs. 1 Satz 3, § 1234 Die Zwangsversteigerung aus einer vollstreckbaren Sicherungsgr
published on 29/01/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 285/14 Verkündet am: 29. Januar 2016 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 119
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Annotations
(1) Ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück gewähren nach folgender Rangordnung, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. der Anspruch eines die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubigers auf Ersatz seiner Ausgaben zur Erhaltung oder nötigen...