Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 23

(1) Die Beschlagnahme hat die Wirkung eines Veräußerungsverbots. Der Schuldner kann jedoch, wenn sich die Beschlagnahme auf bewegliche Sachen erstreckt, über einzelne Stücke innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft auch dem Gläubiger gegenüber wirksam verfügen.

(2) Kommt es bei einer gegen die Beschlagnahme verstoßenden Verfügung nach § 135 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darauf an, ob derjenige, zu dessen Gunsten verfügt wurde, die Beschlagnahme kannte, so steht die Kenntnis des Versteigerungsantrags einer Kenntnis der Beschlagnahme gleich. Die Beschlagnahme gilt auch in Ansehung der mithaftenden beweglichen Sachen als bekannt, sobald der Versteigerungsvermerk eingetragen ist.

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Referenzen - Gesetze | § 34 SGB 5

§ 34 SGB 5 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 34 SGB 5 wird zitiert von 1 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 148


(1) Die Beschlagnahme des Grundstücks umfaßt auch die im § 21 Abs. 1, 2 bezeichneten Gegenstände. Die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung. (2) Durch die Beschlagnahme wird dem Schuldner die Verwaltung und Benutzung des Grunds
§ 34 SGB 5 zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 135 Gesetzliches Veräußerungsverbot


(1) Verstößt die Verfügung über einen Gegenstand gegen ein gesetzliches Veräußerungsverbot, das nur den Schutz bestimmter Personen bezweckt, so ist sie nur diesen Personen gegenüber unwirksam. Der rechtsgeschäftlichen Verfügung steht eine Verfügung g

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41 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 34 SGB 5.

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2011 - IX ZR 120/10

bei uns veröffentlicht am 21.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 120/10 Verkündet am: 21. Juli 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 49, 27, ZVG §

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2015 - V ZB 191/14

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 191/14 vom 15. Januar 2015 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Januar 2015 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Czub, die Richterinnen D

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2007 - V ZB 125/05

bei uns veröffentlicht am 25.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 125/05 vom 25. Januar 2007 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 883 Abs. 2; ZVG §§ 26, 28 Wird die Zwangsversteigerung eines Grundstücks aus einem Recht be

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. März 2007 - V ZB 136/06

bei uns veröffentlicht am 22.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 136/06 vom 22. März 2007 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 22. März 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Lemke, Dr. SchmidtRänts

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2019 - V ZB 145/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 145/18 vom 19. Dezember 2019 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 135, 136; WEG § 8; BauGB § 15 Abs. 1 Satz 2, § 172 Abs. 2 a) Das Grundbuchamt darf den Vollzug ein

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juni 2007 - IX ZR 219/05

bei uns veröffentlicht am 14.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 219/05 Verkündet am: 14. Juni 2007 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AnfG § 11; BGB § 888 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2004 - IXa ZB 135/03

bei uns veröffentlicht am 27.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 135/03 vom 27. Februar 2004 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZVG § 74a Abs. 1 Satz 1 Eine Grundschuld ist in den nach § 74a Abs. 1 Satz 1 ZVG aufzustelle

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2004 - IXa ZB 131/03

bei uns veröffentlicht am 27.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 131/03 vom 27. Februar 2004 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft, die Richter Raebel, Athing, Dr. Boetticher und die

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Feb. 2013 - V ZB 18/12

bei uns veröffentlicht am 28.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 18/12 vom 28. Februar 2013 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 268 Abs. 3 Satz 1, § 880 Abs. 5, § 1150 Bei der Ablösung von Rechten braucht sich der I

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2008 - IX ZR 26/06

bei uns veröffentlicht am 11.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 26/06 vom 11. Dezember 2008 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, Prof. Dr. Gehrlein und Grupp am 11.

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2010 - XII ZR 86/09

bei uns veröffentlicht am 08.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 86/09 Verkündet am: 8. Dezember 2010 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2006 - V ZB 2/06

bei uns veröffentlicht am 05.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 2/06 vom 5. Oktober 2006 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 268 Das Ablösungsrecht nach § 268 BGB steht dem Gläubiger eines Grundpfandrechts an dem Grun

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. März 2012 - V ZB 103/11

bei uns veröffentlicht am 29.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 103/11 vom 29. März 2012 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. März 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Prof. Dr..

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2008 - VIII ZR 13/08

bei uns veröffentlicht am 17.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 13/08 Verkündet am: 17. Dezember 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Juli 2010 - III ZR 293/09

bei uns veröffentlicht am 22.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 293/09 Verkündet am: 22. Juli 2010 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BeurkG § 17 Abs. 1 S

Landgericht Regensburg Beschluss, 21. Aug. 2017 - 64 T 309/17

bei uns veröffentlicht am 21.08.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 13.06.2017, 1 K 3/17, wird zurückgewiesen. 2. Der Schuldner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Wert

Landgericht Regensburg Beschluss, 24. Okt. 2017 - 64 T 323/17

bei uns veröffentlicht am 24.10.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 28.07.2017, 1 K 62/17, wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Aug. 2018 - III ZR 506/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2018

Berichtigt durch Beschluss vom 30. August 2018 Pellowski, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 506/16 Verkündet am: 23. August 2018 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin a

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Okt. 2017 - IX ZR 289/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 289/14 Verkündet am: 19. Oktober 2017 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 129, 143 Ab

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2017 - IX ZB 98/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS IX ZB 98/16 Verkündet am: 29. Juni 2017 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juni 2017 - V ZR 39/16

bei uns veröffentlicht am 23.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 39/16 Verkündet am: 23. Juni 2017 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Sept. 2016 - V ZB 183/14

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 3. September 2014 wird als unzulässig verworfen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 04. Juli 2016 - II-2 UF 27/16

bei uns veröffentlicht am 04.07.2016

Tenor .Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 19.01.2016 verkündetenBeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Mettmann (45 F 369/15) wird zurückgewiesen. II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. III.

Landgericht Tübingen Beschluss, 22. Apr. 2016 - 5 T 72/16

bei uns veröffentlicht am 22.04.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Zuschlagbeschluss des Amtsgerichts Calw vom 14. Dezember 2015, Az. 1 K 82/14, wird zurückgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Streitwert f

Bundesgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - IX ZR 142/14

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 142/14 Verkündet am: 17. März 2016 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:170316UIXZR142.14.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtsh

Amtsgericht Mettmann Beschluss, 19. Jan. 2016 - 45 F 369/15

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor 1.       Der Antrag wird zurückgewiesen. 2.       Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. 1 Gründe: 2I. 3Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute. Sie heirateten am 15.04.1994. Sie sind seit dem 02.04.2003 durch rechtsk

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 14. Okt. 2015 - I-3 Wx 151/14

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor Die Beschwerden werden kostenpflichtig zurückgewiesen. Geschäftswert: 12.810,-- € (Beschwerde der Beteiligten zu 1.) bis zu 2.500,-- € (Beschwerde des Beteiligten zu 3.) 1G r ü n d e : 2I. 3Die Beteiligte zu 2. ist Eigentümerin des Grundstück

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 05. Mai 2015 - 2 A 1557/13

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des au

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Jan. 2015 - L 7 AS 1406/12

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 10. Februar 2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Umstritten ist die Zahlung von Arbeitslosengeld II (Alg

Landgericht Bonn Beschluss, 03. Sept. 2014 - 6 T 218/14

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 24.06.2014 – 23 K 208/12 – aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Bonn zur Fortführung des Verfahrens zurückverwiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen hinsic

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2014 - V ZB 16/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 26. September 2013 wird als unzulässig verworfen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2014 - V ZB 123/13

bei uns veröffentlicht am 09.05.2014

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 3 und 4 gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg vom 9. Juli 2013 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 28. März 2014 - 7 K 181/12

bei uns veröffentlicht am 28.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu volls

Amtsgericht Bünde Beschluss, 20. Aug. 2013 - 9 K 57/02

bei uns veröffentlicht am 20.08.2013

Tenor In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung eines Hausgrundstücks mit Garten- und Bauland in G, F-Str.57 Grundbuchbezeichnung: Grundbuch von G Blatt 1 Nr. 11: S, Flur X Flurstück X, Gebäude- u. Freifläche, F-Str., 1.020 qm groß, S, Flur X Flurstü

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 25. Jan. 2012 - 3 K 401/11.MZ

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen einen Besche

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 19. Jan. 2012 - 1 LB 11/11

bei uns veröffentlicht am 19.01.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer, Einzelrichterin - vom 01. Februar 2011 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die außergerichtl

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Sept. 2011 - 9 K 629/07

bei uns veröffentlicht am 30.09.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist die Verrechnung eines Umsatzsteuer (USt) -Vergütungsanspruchs mit rückständiger USt und Zinsen zur

Landgericht Saarbrücken Beschluss, 13. Okt. 2009 - 5 T 427/09

bei uns veröffentlicht am 13.10.2009

Tenor 1) Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. 2) Die Schuldnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3) Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf bis zu 4.000,-- EUR. 4) Der Schul

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 27. Mai 2009 - 8 A 11090/08

bei uns veröffentlicht am 27.05.2009

weitere Fundstellen ... Tenor Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 4. September 2008 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 04. Sept. 2008 - 4 K 571/08.NW

bei uns veröffentlicht am 04.09.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelasse

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Juli 2007 - 3 K 107/03

bei uns veröffentlicht am 18.07.2007

Tatbestand   1  Streitig ist in erster Linie, ob eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft bei einem Verpachtungsunternehmen aufgrund der auf das verpachtete Grundstück bezogenen Anordnung der Zwangsverwaltung beendet wurde.

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(1) Verstößt die Verfügung über einen Gegenstand gegen ein gesetzliches Veräußerungsverbot, das nur den Schutz bestimmter Personen bezweckt, so ist sie nur diesen Personen gegenüber unwirksam. Der rechtsgeschäftlichen Verfügung steht eine Verfügung gleich, die im...