(1) Die Aufhebung des Verfahrens erfolgt durch Beschluß des Gerichts.

(2) Das Verfahren ist aufzuheben, wenn der Gläubiger befriedigt ist.

(3) Das Gericht kann die Aufhebung anordnen, wenn die Fortsetzung des Verfahrens besondere Aufwendungen erfordert und der Gläubiger den nötigen Geldbetrag nicht vorschießt.

(4) Im übrigen finden auf die Aufhebung des Verfahrens die Vorschriften der §§ 28, 29, 32, 34 entsprechende Anwendung.

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Zwangsvollstreckung: Kein Herausgabeanspruch des Zwangsverwalters bei eingetragenem Wohnungsrecht

25.02.2016

Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung.
Zwangsvollstreckung

Referenzen - Gesetze | § 161 ZVG

§ 161 ZVG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 161 ZVG zitiert 4 andere §§ aus dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 28


(1) Wird dem Vollstreckungsgericht ein aus dem Grundbuch ersichtliches Recht bekannt, welches der Zwangsversteigerung oder der Fortsetzung des Verfahrens entgegensteht, so hat das Gericht das Verfahren entweder sofort aufzuheben oder unter Bestimmung

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 29


Das Verfahren ist aufzuheben, wenn der Versteigerungsantrag von dem Gläubiger zurückgenommen wird.

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 34


Im Falle der Aufhebung des Verfahrens ist das Grundbuchamt um Löschung des Versteigerungsvermerks zu ersuchen.

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 32


Der Beschluß, durch welchen das Verfahren aufgehoben oder einstweilen eingestellt wird, ist dem Schuldner, dem Gläubiger und, wenn die Anordnung von einem Dritten beantragt war, auch diesem zuzustellen.

Referenzen - Urteile | § 161 ZVG

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28 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 161 ZVG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Okt. 2009 - V ZB 43/09

bei uns veröffentlicht am 15.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 43/09 vom 15. Oktober 2009 in dem Zwangsverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZVG § 155 Abs. 1 Die Änderung von § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 156 Abs. 1 ZVG durch das Gesetz zur Änder

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2011 - IX ZR 188/10

bei uns veröffentlicht am 13.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 188/10 Verkündet am: 13. Oktober 2011 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1124; ZVG §

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juni 2004 - IX ZR 218/03

bei uns veröffentlicht am 17.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 218/03 Verkündet am: 17. Juni 2004 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG §§ 152a, 153 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2019 - V ZB 117/18

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 117/18 vom 16. Mai 2019 in der Zwangsverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja OL-StaatsbankG § 21; ZPO § 727, § 795, § 801 Der Antrag der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2008 - V ZB 31/07

bei uns veröffentlicht am 10.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 31/07 vom 10. Januar 2008 in der Zwangsverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZwVwV §§ 18, 19 a) Eine Vergütung nach der Zwangsverwalterverordnung steht dem Verwalter nur für solche.

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2005 - V ZB 16/05

bei uns veröffentlicht am 14.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 16/05 vom 14. April 2005 in dem Zwangsverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZVG § 152 Abs. 1; ZwVwV § 5 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1 Ai Der Zwangsverwa

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2005 - V ZB 5/05

bei uns veröffentlicht am 14.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 5/05 vom 14. April 2005 in der Zwangsverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 788 Abs. 1 Aufwendungen des Gläubigers, deren Zweck nicht darin besteht, die Befriedigung der tit

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2019 - V ZB 27/18

bei uns veröffentlicht am 27.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 27/18 vom 27. Juni 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 104; ZVG § 161 Enthält ein vollstreckbarer Titel eine Kostengrundentscheidung zu Gunsten oder zu Lasten de

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2012 - V ZB 233/11

bei uns veröffentlicht am 18.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 233/11 vom 18. Oktober 2012 in dem Zwangsverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 152a, § 155 Abs. 1 Auch nach Aufhebung eines Zwangsverwaltungsverfahrens muss das Vollstr

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Okt. 2007 - IX ZR 156/06

bei uns veröffentlicht am 11.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 156/06 Verkündet am: 11. Oktober 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG §§ 9, 56, 57, 154

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2013 - IX ZB 197/11

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 197/11 vom 10. Oktober 2013 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren während der Insolvenz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG §§ 152, 155, 161; BGB §§ 1123, 1124 Wird ein Zwangsverwaltungsver

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Apr. 2003 - IX ZR 106/02

bei uns veröffentlicht am 10.04.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 106/02 Verkündet am: 10. April 2003 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a) Ausgaben der Zw

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2006 - IX ZR 131/04

bei uns veröffentlicht am 12.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 131/04 Verkündet am: 12. Januar 2006 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 1059, 1065; ZPO

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Aug. 2010 - XII ZR 181/08

bei uns veröffentlicht am 11.08.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 181/08 Verkündet am: 11. August 2010 Küpferle Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Okt. 2017 - IX ZR 289/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 289/14 Verkündet am: 19. Oktober 2017 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 129, 143 Ab

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2015 - V ZR 191/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 191/14 Verkündet am: 18. Dezember 2015 Rinke, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Okt. 2015 - IX ZR 44/15

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 44/15 Verkündet am: 15. Oktober 2015 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG §§ 9, 154 Satz

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Feb. 2015 - IX ZR 172/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 172/14 Verkündet am: 26. Februar 2015 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 94 Abs. 1 Sat

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Feb. 2015 - IX R 23/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29. November 2013  4 K 3607/10 E aufgehoben.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 27. Okt. 2014 - 22 U 122/13

bei uns veröffentlicht am 27.10.2014

Tenor Die Kosten des Berufungsverfahrens und des Vergleichs vom 25.09.2014 werden der Klägerin auferlegt. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 07.11.2013 (Bl. 345 der Akten) endgültig auf bis zu 650.000

Landgericht Bielefeld Beschluss, 04. März 2014 - 23 T 103/14

bei uns veröffentlicht am 04.03.2014

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung über den Aufhebungsantrag der Gläubigerin vom 03.12.2013 an das Amtsgericht zurückverwiesen. Dieses wird angewiesen, den Antrag unter Beachtung

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Sept. 2011 - 9 K 629/07

bei uns veröffentlicht am 30.09.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist die Verrechnung eines Umsatzsteuer (USt) -Vergütungsanspruchs mit rückständiger USt und Zinsen zur

Landgericht Rostock Beschluss, 07. Jan. 2011 - 3 T 144/10

bei uns veröffentlicht am 07.01.2011

Tenor Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Beschwerdeführerin zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. 1 Die Beschwerdeführerin behauptet, einen Mietvertrag mit einer H. GmbH & Co. KG über Gewer

Landgericht Kiel Beschluss, 26. Okt. 2010 - 13 T 127/10, 13 T 132/10

bei uns veröffentlicht am 26.10.2010

Tenor Der angefochtene Beschluss wird geändert. Die Zwangsverwaltung aus dem Recht Abt. III des Grundbuchs Nr. 1, 3 und 5 (Beitrittsbeschluss vom 14. Oktober 2009) wird aufgehoben. Die Anordnung des Amtsgerichts vom 02. August 2010 betref

Amtsgericht Schorndorf Urteil, 27. Jan. 2010 - 2 C 1214/08

bei uns veröffentlicht am 27.01.2010

Tenor 1. Das Versäumnisurteil vom 10. Juni 2009 wird aufrecht erhalten. 2. Auch im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf d

Amtsgericht Mannheim Urteil, 23. Jan. 2009 - 4 C 14/08 WEG

bei uns veröffentlicht am 23.01.2009

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4. Der Streitwert wird auf EUR 207,15 festgesetzt. Gründe   1 (abgekürzt gem. § 313a ZPO) 2 Das e

Landgericht Stralsund Beschluss, 29. Okt. 2008 - 2 T 250/08

bei uns veröffentlicht am 29.10.2008

Tenor Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 30.04.2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stralsund vom 01.04.2008 wird auf Kosten der Gläubigerin als unbegründet zurückgewiesen. Wert der Beschw

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 21. Okt. 2008 - 11 U 362/08

bei uns veröffentlicht am 21.10.2008

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mainz vom 13.02.2008 teilweise abgeändert und neu gefasst wie folgt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 147.065,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem.

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(1) Wird dem Vollstreckungsgericht ein aus dem Grundbuch ersichtliches Recht bekannt, welches der Zwangsversteigerung oder der Fortsetzung des Verfahrens entgegensteht, so hat das Gericht das Verfahren entweder sofort aufzuheben oder unter Bestimmung einer Frist...
Das Verfahren ist aufzuheben, wenn der Versteigerungsantrag von dem Gläubiger zurückgenommen wird.
Der Beschluß, durch welchen das Verfahren aufgehoben oder einstweilen eingestellt wird, ist dem Schuldner, dem Gläubiger und, wenn die Anordnung von einem Dritten beantragt war, auch diesem zuzustellen.
Im Falle der Aufhebung des Verfahrens ist das Grundbuchamt um Löschung des Versteigerungsvermerks zu ersuchen.