Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 155

(1) Aus den Nutzungen des Grundstücks sind die Ausgaben der Verwaltung sowie die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme derjenigen, welche durch die Anordnung des Verfahrens oder den Beitritt eines Gläubigers entstehen, vorweg zu bestreiten.

(2) Die Überschüsse werden auf die in § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Ansprüche verteilt. Hierbei werden in der zweiten, dritten und vierten Rangklasse jedoch nur Ansprüche auf laufende wiederkehrende Leistungen, einschließlich der Rentenleistungen, sowie auf diejenigen Beträge berücksichtigt, die zur allmählichen Tilgung einer Schuld als Zuschlag zu den Zinsen zu entrichten sind. Abzahlungsbeträge auf eine unverzinsliche Schuld sind wie laufende wiederkehrende Leistungen zu berücksichtigen, soweit sie fünf vom Hundert des ursprünglichen Schuldbetrages nicht übersteigen.

(3) Hat der eine Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger für Instandsetzungs-, Ergänzungs- oder Umbauarbeiten an Gebäuden Vorschüsse gewährt, so sind diese zum Satz von einhalb vom Hundert über dem Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (SFR-Zinssatz) zu verzinsen. Die Zinsen genießen bei der Zwangsverwaltung und der Zwangsversteigerung dasselbe Vorrecht wie die Vorschüsse selbst.

(4) Hat der Zwangsverwalter oder, wenn der Schuldner zum Verwalter bestellt ist, der Schuldner mit Zustimmung der Aufsichtsperson Düngemittel, Saatgut oder Futtermittel angeschafft, die im Rahmen der bisherigen Wirtschaftsweise zur ordnungsmäßigen Aufrechterhaltung des Betriebs benötigt werden, so haben Ansprüche aus diesen Lieferungen den in § 10 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Rang. Das gleiche gilt von Krediten, die zur Bezahlung dieser Lieferungen in der für derartige Geschäfte üblichen Weise aufgenommen sind.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

4 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

4 Artikel zitieren .

Insolvenzrecht: Zur Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters bei stiller Zwangsverwaltung

25.08.2016

Die Durchführung der stillen Zwangsverwaltung ist im Rahmen der Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen.
Insolvenzrecht

Zwangsvollstreckung: Kein Herausgabeanspruch des Zwangsverwalters bei eingetragenem Wohnungsrecht

25.02.2016

Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung.
Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckungsrecht: Zur Aufhebung eines Zwangsverwaltungsverfahren

02.01.2014

Hierbei erlöschen die Rechte von Grundpfandgläubigern an dem Erlösüberschuss, der sich noch in der Hand des vormaligen Zwangsverwalters befindet.
Zwangsvollstreckung

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zwangsverwalterverordnung - ZwVwV | § 11 Auszahlungen


(1) Aus den nach Bestreiten der Ausgaben der Verwaltung sowie der Kosten des Verfahrens (§ 155 Abs. 1 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung) verbleibenden Überschüssen der Einnahmen darf der Verwalter ohne weiteres Verfah
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 77


(1) Ist ein Gebot nicht abgegeben oder sind sämtliche Gebote erloschen, so wird das Verfahren einstweilen eingestellt. (2) Bleibt die Versteigerung in einem zweiten Termin gleichfalls ergebnislos, so wird das Verfahren aufgehoben. Liegen die Vora
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 10


(1) Ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück gewähren nach folgender Rangordnung, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. der Anspruch eines die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubigers auf Ersatz seiner Ausgaben zur Erhaltung od

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

44 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2013 - IX ZR 109/12

bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 109/12 Verkündet am: 18. April 2013 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 155 Abs. 1

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2013 - IX ZR 30/11

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 30/11 Verkündet am: 25. April 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 149 Abs. 1, § 15

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2013 - XII ZR 115/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 115/11 Verkündet am: 15. Mai 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Okt. 2009 - V ZB 43/09

bei uns veröffentlicht am 15.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 43/09 vom 15. Oktober 2009 in dem Zwangsverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZVG § 155 Abs. 1 Die Änderung von § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 156 Abs. 1 ZVG durch das Gesetz zur Änder

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2011 - IX ZR 188/10

bei uns veröffentlicht am 13.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 188/10 Verkündet am: 13. Oktober 2011 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1124; ZVG §

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juni 2004 - IX ZR 218/03

bei uns veröffentlicht am 17.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 218/03 Verkündet am: 17. Juni 2004 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG §§ 152a, 153 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2007 - V ZB 63/06

bei uns veröffentlicht am 18.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 63/06 vom 18. Januar 2007 in der Zwangsverwaltervergütungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZwVwV § 20 Abs. 1 a) Die Mindestvergütung nach § 20 Abs. 1 ZwVwV ist bei der Zwangsverwaltung m

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2008 - V ZB 99/07

bei uns veröffentlicht am 24.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 99/07 vom 24. Januar 2008 in dem Zwangsverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 149 Abs. 2 Einem Schuldner, dem gemäß § 149 Abs. 1 ZVG eine Eigentumswohnung belassen wurde, k

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2012 - V ZB 233/11

bei uns veröffentlicht am 18.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 233/11 vom 18. Oktober 2012 in dem Zwangsverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 152a, § 155 Abs. 1 Auch nach Aufhebung eines Zwangsverwaltungsverfahrens muss das Vollstr

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. März 2007 - V ZB 117/06

bei uns veröffentlicht am 15.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 117/06 vom 15. März 2007 in der Zwangsverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 152a; ZwVwV §§ 17 Abs. 1 Satz 2; 19 Abs. 1 Als Zwangsverwalter eingesetzte Rechtsanwälte und Rechts

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2019 - V ZB 154/18

bei uns veröffentlicht am 10.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 154/18 vom 10. Oktober 2019 in der Zwangsverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 850i Die Pfändungsschutzvorschrift des § 850i ZPO findet im Zwangsverwaltungsverfahren keine e

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2009 - IX ZR 89/08

bei uns veröffentlicht am 19.05.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 89/08 Verkündet am: 19. Mai 2009 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 56 Satz 2; § 152

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2011 - V ZR 131/11

bei uns veröffentlicht am 09.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 131/11 Verkündet am: 9. Dezember 2011 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juli 2009 - V ZB 122/08

bei uns veröffentlicht am 02.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 122/08 vom 2. Juli 2009 in dem Zwangsverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZwVwV § 17 Abs. 3, § 21 Abs. 2 Honorare eines von dem Zwangsverwalter beauftragten Rechtsanwalts müssen

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2011 - V ZB 34/11

bei uns veröffentlicht am 17.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 34/11 vom 17. November 2011 in dem Zwangsverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 556, 670; ZVG § 56 Satz 2, § 152 Abs. 2 Der Zwangsverwalter kann die im laufenden Abrec

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2011 - IX ZR 13/07

bei uns veröffentlicht am 13.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 13/07 Verkündet am: 13. Januar 2011 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 11 Abs. 1 Satz

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Feb. 2009 - IX ZR 21/07

bei uns veröffentlicht am 05.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 21/07 Verkündet am: 5. Februar 2009 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZVG § 154 Satz 1 a)

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2009 - IX ZB 112/06

bei uns veröffentlicht am 12.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 112/06 vom 12. Februar 2009 in der Zwangsverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ____________________ InsO § 89 Abs. 1 Gibt ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder einen dem Schuldn

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2008 - IX ZR 119/06

bei uns veröffentlicht am 13.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 119/06 Verkündet am: 13. März 2008 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 867 Abs. 3; BGB

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2013 - IX ZB 197/11

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 197/11 vom 10. Oktober 2013 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren während der Insolvenz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG §§ 152, 155, 161; BGB §§ 1123, 1124 Wird ein Zwangsverwaltungsver

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juni 2006 - IX ZR 119/04

bei uns veröffentlicht am 29.06.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 119/04 Verkündet am: 29. Juni 2006 Bürk, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1123 Abs. 1 ZV

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2008 - IX ZR 132/07

bei uns veröffentlicht am 17.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 132/07 Verkündet am: 17. Juli 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 49 , 50, 39 Abs. 1

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Apr. 2003 - IX ZR 106/02

bei uns veröffentlicht am 10.04.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 106/02 Verkündet am: 10. April 2003 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a) Ausgaben der Zw

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juni 2010 - VIII ZR 189/09

bei uns veröffentlicht am 09.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 189/09 Verkündet am: 9. Juni 2010 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juli 2003 - XII ZR 16/00

bei uns veröffentlicht am 23.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 16/00 Verkündet am: 23. Juli 2003 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Aug. 2010 - XII ZR 181/08

bei uns veröffentlicht am 11.08.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 181/08 Verkündet am: 11. August 2010 Küpferle Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2008 - V ZB 81/08

bei uns veröffentlicht am 20.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 81/08 vom 20. November 2008 in dem Zwangsverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 62 Abs. 1 Das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung findet auch auf Zw

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Okt. 2017 - IX ZR 289/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 289/14 Verkündet am: 19. Oktober 2017 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 129, 143 Ab

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - IX ZB 31/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 31/14 vom 14. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 49 Die Vereinbarung einer stillen Zwangsverwaltung, die zwischen den Absonderungsberechtigten eine

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2015 - V ZR 191/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 191/14 Verkündet am: 18. Dezember 2015 Rinke, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Sept. 2015 - VIII ZR 300/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 300/14 Verkündet am: 23. September 2015 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Feb. 2015 - IX ZR 172/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 172/14 Verkündet am: 26. Februar 2015 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 94 Abs. 1 Sat

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Feb. 2015 - IX R 23/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29. November 2013  4 K 3607/10 E aufgehoben.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Mai 2014 - 9 C 7/12

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Verpflichtung des Klägers, in seiner Eigenschaft als Zwangsverwalter Grundsteuern für das Jahr 2008 für ein

Landgericht Köln Urteil, 20. Feb. 2014 - 29 S 181/13

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 12.07.2013, 27 C 3/13, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird nicht zugelassen. 1GRÜNDE 2I. 3Die Parteien bilden die W

Finanzgericht Münster Urteil, 29. Nov. 2013 - 4 K 3607/10 E

bei uns veröffentlicht am 29.11.2013

Tenor Der Einkommensteuerbescheid für 2008 vom 9.2.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3.9.2010 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer auf 4.910,- EUR herabgesetzt wird.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Verf

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 09. Apr. 2013 - 4 A 250/12

bei uns veröffentlicht am 09.04.2013

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Inanspruchnahme für Trinkwassergebühren betreffend das Jahr 2010 bezüglich des Grundstücks {A.}111 in {B.}. 2 Dieses stand bis August 2011 im Eigentum der Fachklinik am {C.}. Am 11. August 2011 gin

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 28. Aug. 2012 - 8 A 1191/08

bei uns veröffentlicht am 28.08.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Der Kläger ist befugt, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Sept. 2011 - 9 K 629/07

bei uns veröffentlicht am 30.09.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist die Verrechnung eines Umsatzsteuer (USt) -Vergütungsanspruchs mit rückständiger USt und Zinsen zur

Amtsgericht Schorndorf Urteil, 27. Jan. 2010 - 2 C 1214/08

bei uns veröffentlicht am 27.01.2010

Tenor 1. Das Versäumnisurteil vom 10. Juni 2009 wird aufrecht erhalten. 2. Auch im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf d

Landgericht Stralsund Beschluss, 29. Okt. 2008 - 2 T 250/08

bei uns veröffentlicht am 29.10.2008

Tenor Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 30.04.2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stralsund vom 01.04.2008 wird auf Kosten der Gläubigerin als unbegründet zurückgewiesen. Wert der Beschw

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 29. Nov. 2007 - 8 U 608/06 - 163

bei uns veröffentlicht am 29.11.2007

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das am 29.09.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 1 O 25/06 – wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist vorläufig volls

Landgericht Karlsruhe Urteil, 03. Feb. 2006 - 9 S 300/05

bei uns veröffentlicht am 03.02.2006

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 27. Mai 2005 - 1 C 262/04 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 1.985,65 nebst 9% Zin

Landgericht Heilbronn Beschluss, 23. Jan. 2006 - 1 T 529/05

bei uns veröffentlicht am 23.01.2006

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schwäbisch Hall vom 26.10.2005  - L 50/05 -  wird zurückgewiesen. 2. Die Gläubigerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Die

Referenzen

(1) Ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück gewähren nach folgender Rangordnung, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. der Anspruch eines die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubigers auf Ersatz seiner Ausgaben zur Erhaltung oder nötigen...