Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 30
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Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Inhaltsverzeichnis
(1) Das Verfahren ist einstweilen einzustellen, wenn der Gläubiger die Einstellung bewilligt. Die Einstellung kann wiederholt bewilligt werden. Ist das Verfahren auf Grund einer Bewilligung des Gläubigers bereits zweimal eingestellt, so gilt eine erneute Einstellungsbewilligung als Rücknahme des Versteigerungsantrags.
(2) Der Bewilligung der Einstellung steht es gleich, wenn der Gläubiger die Aufhebung des Versteigerungstermins bewilligt.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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05/12/2013 11:21
Ein Fehlbetrag bei der Ablösung kann nach Treu und Glauben dann unschädlich sein, wenn er sowohl absolut als auch als relativ geringfügig ist.
SubjectsZwangsvollstreckung
23/07/2010 15:08
Rechtsanwalt für Zivilrecht - ZPO - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsZivilprozessrecht
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(1) Im Falle einer einstweiligen Einstellung darf das Verfahren, soweit sich nicht aus dem Gesetz etwas anderes ergibt, nur auf Antrag des Gläubigers fortgesetzt werden. Wird der Antrag nicht binnen sechs Monaten gestellt, so ist das Verfahren aufzuh
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published on 19/11/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 118/09 vom 19. November 2009 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG §§ 31 Abs. 1, 74, 83 Nr. 5, 6, 84 Abs. 1, 86 a) Der Zuschlag kann auch nach einer rechtsfehlerhaften
published on 15/03/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 95/06 vom 15. März 2007 in der Zwangsversteigerungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG §§ 30, 33 Die Einstellung des Verfahrens nach § 30 ZVG kann auch noch nach dem Schluss der Versteige
published on 26/01/2012 00:00
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published on 19/02/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 118/08 vom 19. Februar 2009 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG §§ 30b Abs. 2 Satz 2, Abs. 4, 83 Nr. 6 a) Eine Verletzung der Soll-Vorschrift des § 30b A
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