Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 8

Die Vorschriften der §§ 4 bis 7 finden auf die an den Schuldner zu bewirkende Zustellung des Beschlusses, durch welchen die Zwangsvollstreckung angeordnet oder der Beitritt eines Gläubigers zugelassen wird, keine Anwendung.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 4


Wohnt derjenige, welchem zugestellt werden soll, weder am Ort noch im Bezirk des Vollstreckungsgerichts, so kann die Zustellung durch Aufgabe zur Post erfolgen, solange nicht die Bestellung eines daselbst wohnhaften Prozeßbevollmächtigten oder Zustel

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2011 - V ZB 131/11

bei uns veröffentlicht am 20.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 131/11 vom 20. Oktober 2011 in der Zwangsversteigerungssache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Oktober 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, den R

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2007 - V ZB 52/07

bei uns veröffentlicht am 18.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 52/07 vom 18. Oktober 2007 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 18. Oktober 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, den Richter Dr. Klein, die Richterin