(1) Erachtet das Beschwerdegericht eine Gegenerklärung für erforderlich, so hat es zu bestimmen, wer als Gegner des Beschwerdeführers zuzuziehen ist.

(2) Mehrere Beschwerden sind miteinander zu verbinden.

ra.de-OnlineKommentar zu Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung Art 103f Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung

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Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Feb. 2003 - IXa ZB 43/03

bei uns veröffentlicht am 14.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 43/03 bisher IX ZB 570/02 vom 14. Februar 2003 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Raebel, Athing und Dr. Boetticher sowie die Richterinnen D

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2014 - V ZB 16/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 26. September 2013 wird als unzulässig verworfen.

Landgericht Konstanz Beschluss, 26. März 2007 - 62 T 138/06 A

bei uns veröffentlicht am 26.03.2007

Tenor 1.) Die Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Villingen-Schwenningen vom 25.09.2006 wird zurückgewiesen. 2.) Der Schuldner hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Außergerichtliche Kosten sind n