Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 99

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 99
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Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Inhaltsverzeichnis

(1) Erachtet das Beschwerdegericht eine Gegenerklärung für erforderlich, so hat es zu bestimmen, wer als Gegner des Beschwerdeführers zuzuziehen ist.

(2) Mehrere Beschwerden sind miteinander zu verbinden.

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published on 14/02/2003 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 43/03 bisher IX ZB 570/02 vom 14. Februar 2003 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Raebel, Athing und Dr. Boetticher sowie die Richterinnen D
published on 05/06/2014 00:00

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 26. September 2013 wird als unzulässig verworfen.
published on 26/03/2007 00:00

Tenor 1.) Die Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Villingen-Schwenningen vom 25.09.2006 wird zurückgewiesen. 2.) Der Schuldner hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Außergerichtliche Kosten sind n
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