Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 59

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Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Inhaltsverzeichnis

(1) Jeder Beteiligte kann spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten eine von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Feststellung des geringsten Gebots und der Versteigerungsbedingungen verlangen. Der Antrag kann spätestens zu dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt zurückgenommen werden. Wird durch die Abweichung das Recht eines anderen Beteiligten beeinträchtigt, so ist dessen Zustimmung erforderlich.

(2) Sofern nicht feststeht, ob das Recht durch die Abweichung beeinträchtigt wird, ist das Grundstück mit der verlangten Abweichung und ohne sie auszubieten.

(3) Soll das Fortbestehen eines Rechts bestimmt werden, das nach § 52 erlöschen würde, so bedarf es nicht der Zustimmung eines nachstehenden Beteiligten.

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10/01/2017 11:39

wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des Schuldners bestehen-BGH vom 08.12.11-Az:V ZB 197/11
05/02/2014 22:09

Ein Sonderkündigungsrecht kann dem Ersteher auch bei einem Wohnungseigentum als Teil eines aus mehreren Wohnungseinheiten bestehenden und vermieteten Objekts zustehen.
26/12/2013 18:58

Dieser kann in der Zwangsversteigerung verlangen, dass das ihm vorgehende Recht abweichend von § 44 I ZVG nicht in das geringste Gebot aufgenommen wird.
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(1) Ein Recht bleibt insoweit bestehen, als es bei der Feststellung des geringsten Gebots berücksichtigt und nicht durch Zahlung zu decken ist. Im übrigen erlöschen die Rechte. (2) Das Recht auf eine der in den §§ 912 bis 917 des Bürgerlichen Ges
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published on 19/07/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 265/11 vom 19. Juli 2012 in der Teilungsversteigerungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 59 Abs. 2, § 83 Nr. 1 Wird ein Grundstück doppelt ausgeboten, obwohl die verlangten abweich
published on 01/12/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 186/11 vom 1. Dezember 2011 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EGZVG § 9 a) Steht nicht fest, ob das Recht eines vor- oder gleichrangigen Gläubigers durch
published on 30/01/2004 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 233/03 vom 30. Januar 2004 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein _____________________ ZPO § 765a, 803 Abs. 2; ZVG § 77 Das Verbot der zwecklosen Pfändung (§ 803 Abs. 2 ZP
published on 08/12/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 197/11 vom 8. Dezember 2011 in der Zwangsversteigerungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 59 Werden im Falle eines Doppelausgebots Gebote nur auf die abweichenden Bedingungen abge
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(1) Ein Recht bleibt insoweit bestehen, als es bei der Feststellung des geringsten Gebots berücksichtigt und nicht durch Zahlung zu decken ist. Im übrigen erlöschen die Rechte. (2) Das Recht auf eine der in den §§ 912 bis 917 des Bürgerlichen Gesetzbuchs...