Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 13

(1) Laufende Beträge wiederkehrender Leistungen sind der letzte vor der Beschlagnahme fällig gewordene Betrag sowie die später fällig werdenden Beträge. Die älteren Beträge sind Rückstände.

(2) Absatz 1 ist anzuwenden, gleichviel ob die Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen auf öffentlichem oder privatem Recht oder ob sie auf Bundes- oder Landesrecht beruhen oder ob die gesetzlichen Vorschriften andere als die in § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 4 bestimmten Fristen festsetzen; kürzere Fristen als die in § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 4 bestimmten werden stets vom letzten Fälligkeitstag vor der Beschlagnahme zurückgerechnet.

(3) Fehlt es innerhalb der letzten zwei Jahre an einem Fälligkeitstermin, so entscheidet der Zeitpunkt der Beschlagnahme.

(4) Liegen mehrere Beschlagnahmen vor, so ist die erste maßgebend. Bei der Zwangsversteigerung gilt, wenn bis zur Beschlagnahme eine Zwangsverwaltung fortgedauert hat, die für diese bewirkte Beschlagnahme als die erste.

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Zwangsvollstreckung: Zwangsversteigerung aus einer vollstreckbaren Sicherungsgrundschuld

13.06.2017

Die Zwangsversteigerung aus einer vollstreckbaren Sicherungsgrundschuld setzt die Kündigung des Kapitals der Grundschuld oder die Androhung der Zwangsversteigerung und das Verstreichen einer Frist von 6 Monaten voraus.
Zwangsvollstreckung

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Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 10


(1) Ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück gewähren nach folgender Rangordnung, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. der Anspruch eines die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubigers auf Ersatz seiner Ausgaben zur Erhaltung od

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Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2011 - IX ZR 120/10

bei uns veröffentlicht am 21.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 120/10 Verkündet am: 21. Juli 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 49, 27, ZVG §

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2011 - V ZR 52/11

bei uns veröffentlicht am 16.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 52/11 Verkündet am: 16. Dezember 2011 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Apr. 2011 - V ZB 207/10

bei uns veröffentlicht am 07.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 207/10 vom 7. April 2011 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 129; ZPO §§ 415, 417, 418; ZVG § 71 Abs. 2, § 83 Nr. 1 a) Der Nachweis der Vertretungsmacht

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2007 - V ZB 89/07

bei uns veröffentlicht am 20.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 89/07 vom 20. Dezember 2007 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Bei der Grundstücksversteigerung gehören Ansprüche auf einmalige Entrichtu

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juli 2010 - V ZB 178/09

bei uns veröffentlicht am 22.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 178/09 vom 22. Juli 2010 in der Zwangsversteigerungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2, § 22 Abs. 1 Welches das für die Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG maßgebliche Ja

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Apr. 2016 - 34 Wx 37/16

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird das Amtsgericht Nördlingen - Grundbuchamt - angewiesen, gegen die für den Beteiligten zu 2 am 22. März 2001 im Grundbuch des Amtsgerichts Nördlingen von H. Bl. ..., Dritte Abteilun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Juni 2017 - 4 ZB 17.531

bei uns veröffentlicht am 26.06.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 8.887,07 Euro festgesetzt. IV. Der Antrag

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 03. Juli 2018 - 9 A 216/16

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor Es wird festgestellt, dass der Beitrittsvertrag der Beklagten mit dem Kläger zum 01.01.2010 nicht durch Kündigung vom 17.12.2015 aufgelöst wurde und über dieses Datum fortbesteht. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Das Urte

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. März 2017 - V ZB 84/16

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 84/16 vom 30. März 2017 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1193 Abs. 1 Satz 3, § 1234 Die Zwangsversteigerung aus einer vollstreckbaren Sicherungsgr

Landgericht Magdeburg Urteil, 18. Dez. 2014 - 11 O 385/14 (150)

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Klagabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 88.706,83 € nebst 4 % Zinsen seit dem 24.01.2013 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sic

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Mai 2014 - 9 C 7/12

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Verpflichtung des Klägers, in seiner Eigenschaft als Zwangsverwalter Grundsteuern für das Jahr 2008 für ein

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(1) Ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück gewähren nach folgender Rangordnung, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. der Anspruch eines die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubigers auf Ersatz seiner Ausgaben zur Erhaltung oder nötigen...
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