JGGAmtlich · § 5 UrhG
Jugendgerichtsgesetz
Rechtsstand: 25.06.2021Fundstelle: BGBl I 1953, 751Ausgefertigt: 04.08.1953
Gliederung
144 Vorschriften- Erster TeilAnwendungsbereich
- Zweiter TeilJugendliche
- Erstes HauptstückVerfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Zweites HauptstückJugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Erster AbschnittJugendgerichtsverfassung
- Zweiter AbschnittZuständigkeit
- Dritter AbschnittJugendstrafverfahren
- Erster UnterabschnittDas Vorverfahren
- Zweiter UnterabschnittDas Hauptverfahren
- § 47 Einstellung des Verfahrens durch den Richter
- § 47a Vorrang der Jugendgerichte
- § 48 Nichtöffentlichkeit
- § 49
- § 50 Anwesenheit in der Hauptverhandlung
- § 51 Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten
- § 51a Neubeginn der Hauptverhandlung
- § 52 Berücksichtigung von Untersuchungshaft bei Jugendarrest
- § 52a Anrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe
- § 53 Überweisung an das Familiengericht
- § 54 Urteilsgründe
- Dritter UnterabschnittRechtsmittelverfahren
- Vierter UnterabschnittVerfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- § 57 Entscheidung über die Aussetzung
- § 58 Weitere Entscheidungen
- § 59 Anfechtung
- § 60 Bewährungsplan
- § 61 Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung
- § 61a Frist und Zuständigkeit für die vorbehaltene Entscheidung
- § 61b Weitere Entscheidungen bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
- Fünfter UnterabschnittVerfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
- Sechster UnterabschnittErgänzende Entscheidungen
- Siebenter UnterabschnittGemeinsame Verfahrensvorschriften
- § 67 Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
- § 67a Unterrichtung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
- § 68 Notwendige Verteidigung
- § 68a Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers
- § 68b Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers
- § 69 Beistand
- § 70 Mitteilungen an amtliche Stellen
- § 70a Unterrichtung des Jugendlichen
- § 70b Belehrungen
- § 70c Vernehmung des Beschuldigten
- § 71 Vorläufige Anordnungen über die Erziehung
- § 72 Untersuchungshaft
- § 72a Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen
- § 72b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand
- § 73 Unterbringung zur Beobachtung
- § 74 Kosten und Auslagen
- Achter UnterabschnittVereinfachtes Jugendverfahren
- Neunter UnterabschnittAusschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
- Zehnter UnterabschnittAnordnung der Sicherungsverwahrung
- Drittes HauptstückVollstreckung und Vollzug
- Viertes HauptstückBeseitigung des Strafmakels
- Fünftes HauptstückJugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- Dritter TeilHeranwachsende
- Vierter TeilSondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
- Fünfter TeilSchluß- und Übergangsvorschriften