Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 9 Arten
Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 9 Arten
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Jugendgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis
Erziehungsmaßregeln sind
- 1.
die Erteilung von Weisungen, - 2.
die Anordnung, Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 in Anspruch zu nehmen.
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(1) In das Erziehungsregister werden die folgenden Entscheidungen und Anordnungen eingetragen, soweit sie nicht nach § 5 Abs. 2 in das Zentralregister einzutragen sind:1.die Anordnung von Maßnahmen nach § 3 Satz 2 des Jugendgerichtsgesetzes,2.die Ano
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, we
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
Der Richter kann dem Jugendlichen nach Anhörung des Jugendamts auch auferlegen, unter den im Achten Buch Sozialgesetzbuch genannten Voraussetzungen Hilfe zur Erziehung 1. in Form der Erziehungsbeistandschaft im Sinne des § 30 des Achten Buches Sozial
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published on 05/07/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 87/11 vom 5. Juli 2011 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 7 Das Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 9
published on 18/12/2015 00:00
Tenor
Der Angeklagte T5 ist des Diebstahls sowie des Betruges in zwei Fällen schuldig.
Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
1 Jahr 3 Mona
published on 24/06/2015 00:00
Tenor
Der Angeklagte H ist schuldig des gemeinschaftlichen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, des gemeinschaftlichen schweren Raubes in 2 Fällen, der gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung in 8 Fällen, davon in 4 Fä
published on 28/04/2015 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 5 3 2 / 1 4 vom 28. April 2015 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ StGB § 174a Abs. 1 Ein Minderjähriger wird grundsätzlich nicht im Sinne des § 174
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Annotations
Der Richter kann dem Jugendlichen nach Anhörung des Jugendamts auch auferlegen, unter den im Achten Buch Sozialgesetzbuch genannten Voraussetzungen Hilfe zur Erziehung 1. in Form der Erziehungsbeistandschaft im Sinne des § 30 des Achten Buches Sozialgesetzbuch...