Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
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Jugendgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Dieses Gesetz gilt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.
(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.
(3) Ist zweifelhaft, ob der Beschuldigte zur Zeit der Tat das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, sind die für Jugendliche geltenden Verfahrensvorschriften anzuwenden.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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18.05.2016 21:44
Anwalt für Strafrecht - BSP Anwälte in Berlin Mitte
SubjectsStrafrecht
18.04.2015 14:15
(1)Hat ein Zeuge oder Sachverständiger sich eines Meineids oder einer falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern () und im Falle uneidlicher Aussage auch ganz von Strafe absehen, wenn de
18.04.2015 09:25
Online-Kommentar zum Aussagenotstand - § 157 StGB - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsStrafrecht
01.12.2011 13:05
I. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) wird angewandt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist. Jugendliche
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98 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 06.04.2022 13:33
LANDGERICHT STADE
URTEIL
LG Stade, 16.12.2020 - 600 KLs 141 Js 21934/20 (7/20)
nachgehend: BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21
1. Der Angeklagte … ist des Subventionsbetruges in sieben Fällen, davon in drei Fällen in T
SubjectsAllgemeines Strafrecht
published on 17.05.2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 23/18 vom 17. Mai 2018 in dem Strafverfahren gegen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ECLI:DE:BGH:2018:170518BAK23.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des An
published on 17.05.2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 22/18 vom 17. Mai 2018 in dem Strafverfahren gegen alias: wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2018:170518BAK22.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs h
published on 04.02.2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 2/20 vom 4. Februar 2020 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– JGG § 88 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung einer Restjugendstrafe ist auch dann
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