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Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 125 Inkrafttreten
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Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 125 Inkrafttreten
ra.de-OnlineKommentar zu § 125 JGG
Referenzen - Urteile | § 125 JGG
Jugendgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis
Jugendgerichtsgesetz
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Anwendungsbereich
§ 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
§ 2 Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts
Zweiter Teil
Jugendliche
Erstes Hauptstück
Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 3 Verantwortlichkeit
§ 4 Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher
§ 5 Die Folgen der Jugendstraftat
§ 6 Nebenfolgen
§ 7 Maßregeln der Besserung und Sicherung
§ 8 Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe
Zweiter Abschnitt
Erziehungsmaßregeln
§ 9 Arten
§ 10 Weisungen
§ 11 Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen;
Folgen der Zuwiderhandlung
§ 12 Hilfe zur Erziehung
Dritter Abschnitt
Zuchtmittel
§ 13 Arten und Anwendung
§ 14 Verwarnung
§ 15 Auflagen
§ 16 Jugendarrest
§ 16a Jugendarrest neben Jugendstrafe
Vierter Abschnitt
Die Jugendstrafe
§ 17 Form und Voraussetzungen
§ 18 Dauer der Jugendstrafe
§ 19
Fünfter Abschnitt
Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
§ 20
§ 21 Strafaussetzung
§ 22 Bewährungszeit
§ 23 Weisungen und Auflagen
§ 24 Bewährungshilfe
§ 25 Bestellung und Pflichten des Bewährungshelfers
§ 26 Widerruf der Strafaussetzung
§ 26a Erlaß der Jugendstrafe
Sechster Abschnitt
Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
§ 27 Voraussetzungen
§ 28 Bewährungszeit
§ 29 Bewährungshilfe
§ 30 Verhängung der Jugendstrafe;
Tilgung des Schuldspruchs
Siebenter Abschnitt
Mehrere Straftaten
§ 31 Mehrere Straftaten eines Jugendlichen
§ 32 Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen
Zweites Hauptstück
Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
Erster Abschnitt
Jugendgerichtsverfassung
§ 33 Jugendgerichte
§ 33a Besetzung des Jugendschöffengerichts
§ 33b Besetzung der Jugendkammer
§ 34 Aufgaben des Jugendrichters
§ 35 Jugendschöffen
§ 36 Jugendstaatsanwalt
§ 37 Auswahl der Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
§ 37a Zusammenarbeit in gemeinsamen Gremien
§ 38 Jugendgerichtshilfe
Zweiter Abschnitt
Zuständigkeit
§ 39 Sachliche Zuständigkeit des Jugendrichters
§ 40 Sachliche Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts
§ 41 Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer
§ 42 Örtliche Zuständigkeit
Dritter Abschnitt
Jugendstrafverfahren
Erster Unterabschnitt
Das Vorverfahren
§ 43 Umfang der Ermittlungen
§ 44 Vernehmung des Beschuldigten bei zu erwartender Jugendstrafe
§ 45 Absehen von der Verfolgung
§ 46 Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen
§ 46a Anklage vor Berichterstattung der Jugendgerichtshilfe
Zweiter Unterabschnitt
Das Hauptverfahren
§ 47 Einstellung des Verfahrens durch den Richter
§ 47a Vorrang der Jugendgerichte
§ 48 Nichtöffentlichkeit
§ 49
§ 50 Anwesenheit in der Hauptverhandlung
§ 51 Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten
§ 51a Neubeginn der Hauptverhandlung
§ 52 Berücksichtigung von Untersuchungshaft bei Jugendarrest
§ 52a Anrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe
§ 53 Überweisung an das Familiengericht
§ 54 Urteilsgründe
Dritter Unterabschnitt
Rechtsmittelverfahren
§ 55 Anfechtung von Entscheidungen
§ 56 Teilvollstreckung einer Einheitsstrafe
Vierter Unterabschnitt
Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
§ 57 Entscheidung über die Aussetzung
§ 58 Weitere Entscheidungen
§ 59 Anfechtung
§ 60 Bewährungsplan
§ 61 Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung
§ 61a Frist und Zuständigkeit für die vorbehaltene Entscheidung
§ 61b Weitere Entscheidungen bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
Fünfter Unterabschnitt
Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
§ 62 Entscheidungen
§ 63 Anfechtung
§ 64 Bewährungsplan
Sechster Unterabschnitt
Ergänzende Entscheidungen
§ 65 Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen
§ 66 Ergänzung rechtskräftiger Entscheidungen bei mehrfacher Verurteilung
Siebenter Unterabschnitt
Gemeinsame Verfahrensvorschriften
§ 67 Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
§ 67a Unterrichtung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
§ 68 Notwendige Verteidigung
§ 68a Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 68b Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 69 Beistand
§ 70 Mitteilungen an amtliche Stellen
§ 70a Unterrichtung des Jugendlichen
§ 70b Belehrungen
§ 70c Vernehmung des Beschuldigten
§ 71 Vorläufige Anordnungen über die Erziehung
§ 72 Untersuchungshaft
§ 72a Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen
§ 72b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand
§ 73 Unterbringung zur Beobachtung
§ 74 Kosten und Auslagen
Achter Unterabschnitt
Vereinfachtes Jugendverfahren
§ 75
§ 76 Voraussetzungen des vereinfachten Jugendverfahrens
§ 77 Ablehnung des Antrags
§ 78 Verfahren und Entscheidung
Neunter Unterabschnitt
Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
§ 79 Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren
§ 80 Privatklage und Nebenklage
§ 81 Adhäsionsverfahren
Zehnter Unterabschnitt
Anordnung der Sicherungsverwahrung
§ 81a Verfahren und Entscheidung
Drittes Hauptstück
Vollstreckung und Vollzug
Erster Abschnitt
Vollstreckung
Erster Unterabschnitt
Verfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit
§ 82 Vollstreckungsleiter
§ 83 Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren
§ 84 Örtliche Zuständigkeit
§ 85 Abgabe und Übergang der Vollstreckung
Zweiter Unterabschnitt
Jugendarrest
§ 86 Umwandlung des Freizeitarrestes
§ 87 Vollstreckung des Jugendarrestes
Dritter Unterabschnitt
Jugendstrafe
§ 88 Aussetzung des Restes der Jugendstrafe
§ 89 Jugendstrafe bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
§ 89a Unterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe
§ 89b Ausnahme vom Jugendstrafvollzug
Vierter Unterabschnitt
Untersuchungshaft
§ 89c Vollstreckung der Untersuchungshaft
Zweiter Abschnitt
Vollzug
§ 90 Jugendarrest
§ 91 (weggefallen)
§ 92 Rechtsbehelfe im Vollzug
§ 93 Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei Maßnahmen, die der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder der gerichtlichen Genehmigung bedürfen
§ 93a Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Viertes Hauptstück
Beseitigung des Strafmakels
(XXXX) §§ 94 bis 96 (weggefallen)
§ 97 Beseitigung des Strafmakels durch Richterspruch
§ 98 Verfahren
§ 99 Entscheidung
§ 100 Beseitigung des Strafmakels nach Erlaß einer Strafe oder eines Strafrestes
§ 101 Widerruf
Fünftes Hauptstück
Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
§ 102 Zuständigkeit
§ 103 Verbindung mehrerer Strafsachen
§ 104 Verfahren gegen Jugendliche
Dritter Teil
Heranwachsende
Erster Abschnitt
Anwendung des sachlichen Strafrechts
§ 105 Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
§ 106 Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung
Zweiter Abschnitt
Gerichtsverfassung und Verfahren
§ 107 Gerichtsverfassung
§ 108 Zuständigkeit
§ 109 Verfahren
Dritter Abschnitt
Vollstreckung, Vollzug und Beseitigung des Strafmakels
§ 110 Vollstreckung und Vollzug
§ 111 Beseitigung des Strafmakels
Vierter Abschnitt
Heranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
§ 112 Entsprechende Anwendung
Vierter Teil
Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
§ 112a Anwendung des Jugendstrafrechts
§ 112b (weggefallen)
§ 112c Vollstreckung
§ 112d Anhörung des Disziplinarvorgesetzten
§ 112e Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
Fünfter Teil
Schluß- und Übergangsvorschriften
§ 113 Bewährungshelfer
§ 114 Vollzug von Freiheitsstrafe in der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe
§ 115 (weggefallen)
§ 116 Zeitlicher Geltungsbereich
(XXXX) §§ 117 bis 120 (weggefallen)
§ 121 Übergangsvorschrift
(XXXX) §§ 122 bis 124 (weggefallen)
§ 125 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1953 in Kraft.
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Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 21. Juli 2017 - 1 Ws 73/17
bei uns veröffentlicht am
21.07.2017
Hanseatisches Oberlandesgericht
Tenor Auf die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 18. Juli 2017 abgeändert soweit darin der Vollzug des Haftbefehls des Amtsgerichts Hamburg vom 8. Juli 2017 ausgesetzt worden ist. Der Haftbefeh
Rechtsgebiete
Strafrecht
sonstiges
Körperverletzung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
andere