Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 88 Aussetzung des Restes der Jugendstrafe

(1) Der Vollstreckungsleiter kann die Vollstreckung des Restes der Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn der Verurteilte einen Teil der Strafe verbüßt hat und dies im Hinblick auf die Entwicklung des Jugendlichen, auch unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit, verantwortet werden kann.

(2) Vor Verbüßung von sechs Monaten darf die Aussetzung der Vollstreckung des Restes nur aus besonders wichtigen Gründen angeordnet werden. Sie ist bei einer Jugendstrafe von mehr als einem Jahr nur zulässig, wenn der Verurteilte mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt hat.

(3) Der Vollstreckungsleiter soll in den Fällen der Absätze 1 und 2 seine Entscheidung so frühzeitig treffen, daß die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung des Verurteilten auf sein Leben nach der Entlassung durchgeführt werden können. Er kann seine Entscheidung bis zur Entlassung des Verurteilten wieder aufheben, wenn die Aussetzung aufgrund neu eingetretener oder bekanntgewordener Tatsachen im Hinblick auf die Entwicklung des Jugendlichen, auch unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit, nicht mehr verantwortet werden kann.

(4) Der Vollstreckungsleiter entscheidet nach Anhören des Staatsanwalts und des Vollzugsleiters. Dem Verurteilten ist Gelegenheit zur mündlichen Äußerung zu geben.

(5) Der Vollstreckungsleiter kann Fristen von höchstens sechs Monaten festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag des Verurteilten, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, unzulässig ist.

(6) Ordnet der Vollstreckungsleiter die Aussetzung der Vollstreckung des Restes der Jugendstrafe an, so gelten § 22 Abs. 1, 2 Satz 1 und 2 sowie die §§ 23 bis 26a sinngemäß. An die Stelle des erkennenden Richters tritt der Vollstreckungsleiter. Auf das Verfahren und die Anfechtung von Entscheidungen sind die §§ 58, 59 Abs. 2 bis 4 und § 60 entsprechend anzuwenden. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluß, der die Aussetzung des Strafrestes anordnet, hat aufschiebende Wirkung.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

zitiert 5 andere §§ aus dem .

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 58 Weitere Entscheidungen


(1) Entscheidungen, die infolge der Aussetzung erforderlich werden (§§ 22, 23, 24, 26, 26a), trifft der Richter durch Beschluß. Der Staatsanwalt, der Jugendliche und der Bewährungshelfer sind zu hören. Wenn eine Entscheidung nach § 26 oder die Verhän

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 59 Anfechtung


(1) Gegen eine Entscheidung, durch welche die Aussetzung der Jugendstrafe angeordnet oder abgelehnt wird, ist, wenn sie für sich allein oder nur gemeinsam mit der Entscheidung über die Anordnung eines Jugendarrests nach § 16a angefochten wird, sofort

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 23 Weisungen und Auflagen


(1) Der Richter soll für die Dauer der Bewährungszeit die Lebensführung des Jugendlichen durch Weisungen erzieherisch beeinflussen. Er kann dem Jugendlichen auch Auflagen erteilen. Diese Anordnungen kann er auch nachträglich treffen, ändern oder aufh

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 22 Bewährungszeit


(1) Der Richter bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. Sie darf drei Jahre nicht überschreiten und zwei Jahre nicht unterschreiten. (2) Die Bewährungszeit beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe. Sie kann na

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 60 Bewährungsplan


(1) Der Vorsitzende stellt die erteilten Weisungen und Auflagen in einem Bewährungsplan zusammen. Er händigt ihn dem Jugendlichen aus und belehrt ihn zugleich über die Bedeutung der Aussetzung, die Bewährungs- und Unterstellungszeit, die Weisungen un

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

40 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2020 - StB 2/20

bei uns veröffentlicht am 04.02.2020

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 2/20 vom 4. Februar 2020 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– JGG § 88 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung einer Restjugendstrafe ist auch dann

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2016 - StB 35/16

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 35/16 vom 2. November 2016 in dem Strafverfahren gegen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. ECLI:DE:BGH:2016:021116BSTB35.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nac

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Mai 2013 - 2 ARs 184/13

bei uns veröffentlicht am 23.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 184/13 2 AR 127/13 vom 23. Mai 2013 in der Jugendvollstreckungssache gegen wegen Körperverletzung u.a. Az.: 3 AR 633/13 Generalstaatsanwaltschaft Hamm Az.: 8 Ls-51 Js 459/12-60/12 Amtsgericht Gladbeck-Jugendschöf

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Aug. 2011 - 5 StR 235/11

bei uns veröffentlicht am 30.08.2011

BGHR 5 StR 235/11 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 30. August 2011 in der Strafsache gegen wegen nachträglicher Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung v

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2008 - GSSt 1/07

bei uns veröffentlicht am 17.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS GSSt 1/07 vom 17. Januar 2008 in der Strafsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Ist der Abschluss eines Strafverfahrens rechtssta

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Mai 2005 - 2 ARs 121/05

bei uns veröffentlicht am 25.05.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 121/05 2 AR 76/05 vom 25. Mai 2005 in der Strafvollstreckungssache gegen wegen schweren Raubes hier: Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Bundesgerichtshof gemäß § 14 StPO Az.: 252 Js 686/04 jug. - Staats

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2018 - 2 ARs 551/17

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 551/17 2 AR 345/17 vom 9. Januar 2018 in dem Bewährungsverfahren gegen Az.: BwR 1023 Ls 462 Js 184132/12 jug Amtsgericht München Az.: NZS 3 VRJs 3/17 Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld ECLI:DE:BGH:2018:090218B2ARS5

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2011 - 5 StR 588/10

bei uns veröffentlicht am 26.01.2011

5 StR 588/10 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 26. Januar 2011 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer Vergewaltigung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Januar 2011 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen da

Bundesgerichtshof Urteil, 23. März 2010 - 5 StR 556/09

bei uns veröffentlicht am 23.03.2010

5 StR 556/09 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 23. März 2010 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 23. März 2010, an der teilgenommen haben:

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2010 - 5 StR 168/10

bei uns veröffentlicht am 18.05.2010

5 StR 168/10 (alt: 5 StR 343/09) BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 18. Mai 2010 in der Strafsache gegen wegen Totschlags Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Mai 2010 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des L

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Feb. 2005 - 5 StR 581/04

bei uns veröffentlicht am 16.02.2005

5 StR 581/04 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 16. Februar 2005 in der Strafsache gegen wegen Totschlags Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Februar 2005 beschlossen: Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. März 2016 - 10 ZB 15.1968

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Gründe Mit se

Landgericht Würzburg Urteil, 17. Juli 2015 - 1 Ks 801 Js 10182/14

bei uns veröffentlicht am 17.07.2015

Gründe Landgericht Würzburg 1 Ks 801 Js 10182/14 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Rechtskräftig seit 25.07.2015 ..., JAng Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Angewandte Vorschriften: Das Landgericht Würzburg

Verwaltungsgericht München Beschluss, 31. Jan. 2017 - M 10 S 16.6014

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 5.000,- festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller ist bosnisch-h

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Juni 2017 - 10 ZB 17.853

bei uns veröffentlicht am 12.06.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. März 2017 - 10 BV 16.1601

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2018 - StB 33/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 33/17 vom 11. Januar 2018 in dem Strafvollstreckungsverfahren gegen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. hier: sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen di

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2018 - 1 StR 551/17

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

BGHSt: nein BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ________________________ GG Art. 20 Abs. 3 EMRK Art. 6 Abs. 1 JGG § 18 Abs. 2 Anwendbarkeit der sog. Vollstreckungslösung zur Kompensation überlanger Verfahrensdauer bei

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2017 - 2 ARs 524/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 524/17 2 AR 321/17 vom 13. Dezember 2017 in der Gerichtsstandsbestimmungssache des wegen Führungsaufsicht Az.: 23 AR-232 Js 381/13-3/17 BEW Amtgericht Heinsberg 9 AR-232 Js 381/13-61/17 BEW Amtsgericht Iserlohn.

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 13. Feb. 2017 - 2 Ws 56/17, 2 Ws 57/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Koblenz in Diez vom 6. Januar 2017 aufgehoben, soweit der Verurteilte unter Ziff. 5 lit. g angewiesen worden ist, zu minderjährigen Mäd

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 11. Apr. 2016 - 11 S 393/16

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9. Februar 2016 - 6 K 5836/15 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert für das Beschwerdeverfah

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 05. Aug. 2015 - 7 K 122/13

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.  Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden,

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 05. Feb. 2015 - 2 Ws 33/15

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen zurückverwiesen. 1G r ü n d e : 2I.

Landgericht Kleve Beschluss, 13. Nov. 2014 - 180 StVK 47/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Der Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn vom 05.11.2014, die mit hiesigem Beschluss vom 23.03.2014 auf 5 Jahre festgesetzte Bewährungszeit auf 3 Jahre zu reduzieren, wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e: 2 3I. 4Der mehrfach vorb

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Apr. 2014 - 2 Ausl 54/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

Tenor 1. Die Anordnung der förmlichen Auslieferungshaft wird abgelehnt. 2. Die Festhalteanordnung des Amtsgerichts Rheine vom 7. April 2014 (Az.: 33 Gs 131/14) wird aufgehoben. 3. Der Verfolgte ist unverzüglich aus der Auslieferungshaft zu entlassen

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 18. Feb. 2014 - 2 Ausl 12/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2014

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten in die Republik Türkei zur Strafvollstreckung wegen der ihm in dem Haftbefehl der Oberstaatsanwaltschaft in Adiyaman vom 13. November 2013 (Aktenzeichen: 2012/3341) in Verbindung mit dem Urteil des 1. Amtsger

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 08. Apr. 2013 - 2 BvR 2567/10

bei uns veröffentlicht am 08.04.2013

Tenor Der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 29. September 2010 - 1 Ws 421/10 - und der Beschluss des Landgerichts Hannover vom 30. Juli 2010 - 31 KLs 3171 Js 30705/06 (68/06) - sowie die L

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 06. März 2013 - 4 L 1713/12.MZ

bei uns veröffentlicht am 06.03.2013

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 3.750,00 € festgesetzt. Gründe 1 Der Antrag, nach § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 26. Okt. 2012 - 11 S 278/12

bei uns veröffentlicht am 26.10.2012

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 25.03.2011 - 3 K 2796/10 - geändert.Der Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 12.10.2010 wird aufgehoben.Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfah

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 03. Mai 2012 - 7 A 11425/11

bei uns veröffentlicht am 03.05.2012

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 13. Oktober 2011 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Streitge

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. März 2012 - 11 S 3269/11

bei uns veröffentlicht am 07.03.2012

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 29. April 2009 - 4 K 1175/08 - aufgehoben.Der Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 27. März 2008 wird aufgehoben.Der Beklagte trägt die Kosten des V

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 15. Nov. 2010 - 5 Ws 200/10

bei uns veröffentlicht am 15.11.2010

Tenor 1. Der Beschluss des Landgerichts - Strafvollstreckungskammer - Ravensburg vom 25. Oktober 2010 wird aufgehoben, soweit die Vollstreckung des Restes der Jugendstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen vom 17. März 20

Landgericht Karlsruhe Beschluss, 30. Sept. 2010 - 15 StVK 447/10 Ks; 15 StVK 448/10 Ks; 15 StVK 449/10 Ks

bei uns veröffentlicht am 30.09.2010

Tenor 1. Die Vollstreckung der Restfreiheitsstrafen aus den Urteilen des a. Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 01.06.2001 – 12 Ls 17/01 (432 Js 35045/00) –, des b. Amtsgerichts

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. Juli 2008 - 11 S 2889/07

bei uns veröffentlicht am 23.07.2008

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karls-ruhe vom 16. April 2007 - 3 K 2117/06 - geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 26. Juli 2006 verpf

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 09. Aug. 2006 - 5 K 293/05

bei uns veröffentlicht am 09.08.2006

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich gegen seine Ausweisung und begehrt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. 2  Der am

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 24. Juli 2006 - 3 Ws 213/06

bei uns veröffentlicht am 24.07.2006

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts - Strafvollstreckungskammer - M. vom 16. Mai 2006 aufgehoben. 2. Die Vollstreckung der restlichen Jugendstrafe aus dem Urteil des Landgerichts - Jugendkam

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 13. Apr. 2006 - 1 S 734/06

bei uns veröffentlicht am 13.04.2006

Gründe   1  Die Beschwerde ist zulässig und auch begründet. Anders als das Verwaltungsgericht ist der Senat bei Würdigung des Beschwerdevorbringens der Ansicht, dass der Antragsteller einen - angesichts der beabsichtigten Abschiebung

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 14. Apr. 2005 - 8 K 429/03

bei uns veröffentlicht am 14.04.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der am ... in S. geborene Kläger, ein kroatischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen seine Ausweisung. 2  De

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 14. Jan. 2005 - 6 K 1763/03

bei uns veröffentlicht am 14.01.2005

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger, ein am ... in .../Bundesrepublik Deutschland geborener türkischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen seine Auswe

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 12. März 2004 - 7 K 2007/03

bei uns veröffentlicht am 12.03.2004

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 4.000,- EUR festgesetzt. Gründe   1  I. Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkun

Referenzen

(1) Der Richter bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. Sie darf drei Jahre nicht überschreiten und zwei Jahre nicht unterschreiten. (2) Die Bewährungszeit beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe. Sie kann nachträglich bis...
(1) Entscheidungen, die infolge der Aussetzung erforderlich werden (§§ 22, 23, 24, 26, 26a), trifft der Richter durch Beschluß. Der Staatsanwalt, der Jugendliche und der Bewährungshelfer sind zu hören. Wenn eine Entscheidung nach § 26 oder die Verhängung von...
(1) Gegen eine Entscheidung, durch welche die Aussetzung der Jugendstrafe angeordnet oder abgelehnt wird, ist, wenn sie für sich allein oder nur gemeinsam mit der Entscheidung über die Anordnung eines Jugendarrests nach § 16a angefochten wird, sofortige Beschwerde...
(1) Der Vorsitzende stellt die erteilten Weisungen und Auflagen in einem Bewährungsplan zusammen. Er händigt ihn dem Jugendlichen aus und belehrt ihn zugleich über die Bedeutung der Aussetzung, die Bewährungs- und Unterstellungszeit, die Weisungen und Auflagen...