Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 18 Dauer der Jugendstrafe
Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 18 Dauer der Jugendstrafe
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Jugendgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht.
(2) Die Jugendstrafe ist so zu bemessen, daß die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
118 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 04/02/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 2/20 vom 4. Februar 2020 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– JGG § 88 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung einer Restjugendstrafe ist auch dann
published on 15/01/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 513/18 vom 15. Januar 2019 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2019:150119B4STR513.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerde
published on 06/05/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 178/13 vom 6. Mai 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: sexueller Nötigung u.a. zu 2.: Vergewaltigung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Mai 2013 gemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 357 Ab
published on 05/02/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 5 4 9 / 1 8 vom 5. Februar 2019 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:050219B3STR549.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.