Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 17 Form und Voraussetzungen

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Jugendgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Die Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorgesehenen Einrichtung.

(2) Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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18/08/2016 10:44

Auf das Merkmal der besonderen Schwere der Schuld in § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG sind die von der Rechtsprechung zu § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB entwickelten Maßstäbe anzuwenden.
SubjectsStrafrecht
01/12/2011 12:20

Ein brutaler Raubüberfall auf offener Strasse begründet ohne jeden Zweifel die Schwere der Schuld, die im Übrigen au
01/12/2011 12:16

In den Urteilsgründen muss erkennbar sein, dass der Erziehungsgedanke berücksichtigt wurde - BGH vom 21.02.2008 - Az: 5 StR 511/07 - Anwalt für Jugendstrafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
01/12/2011 12:05

Die Schwere der Schuld ist nicht abstrakt nach dem verwirklichten Tatbestand messbar, sondern jeweils n
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published on 08/01/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 548/19 vom 8. Januar 2020 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a. ECLI:DE:BGH:2020:080120B4STR548.19.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Genera
published on 06/05/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 178/13 vom 6. Mai 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: sexueller Nötigung u.a. zu 2.: Vergewaltigung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Mai 2013 gemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 357 Ab
published on 05/02/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 5 4 9 / 1 8 vom 5. Februar 2019 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:050219B3STR549.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des.
published on 23/08/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 153/11 vom 23. August 2011 BGHSt: ja zu A II. 3. a BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Art. 34 Nach Übernahme eines Ermittlungsver
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