(1) Weisungen sind Gebote und Verbote, welche die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen. Dabei dürfen an die Lebensführung des Jugendlichen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. Der Richter kann dem Jugendlichen insbesondere auferlegen,

1.
Weisungen zu befolgen, die sich auf den Aufenthaltsort beziehen,
2.
bei einer Familie oder in einem Heim zu wohnen,
3.
eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen,
4.
Arbeitsleistungen zu erbringen,
5.
sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer) zu unterstellen,
6.
an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen,
7.
sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich),
8.
den Verkehr mit bestimmten Personen oder den Besuch von Gast- oder Vergnügungsstätten zu unterlassen oder
9.
an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen.

(2) Der Richter kann dem Jugendlichen auch mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters auferlegen, sich einer heilerzieherischen Behandlung durch einen Sachverständigen oder einer Entziehungskur zu unterziehen. Hat der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so soll dies nur mit seinem Einverständnis geschehen.

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Erziehungsmaßregeln

01.12.2011

Hier gibt es zwei Arten von Erziehungsmaßnahmen.1.    Weisungen gemäß § 10 JGG, wobei es sich um Gebote und Verbote handelt, welche die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern soll.Der Jugendrichter

Jugendstrafrecht

01.12.2011

I.    Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) wird angewandt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist. Jugendliche

Referenzen - Gesetze | § 17 BerRehaG

§ 17 BerRehaG zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

§ 17 BerRehaG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch - StGBEG | Art 293 Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe und Erbringung von Arbeitsleistungen


(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen zu treffen, wonach die Vollstreckungsbehörde dem Verurteilten gestatten kann, die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 des Strafgesetzbuches durch freie Arb
§ 17 BerRehaG wird zitiert von 7 anderen §§ im Berufliches Rehabilitierungsgesetz.

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 105 Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende


(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, we

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 45 Absehen von der Verfolgung


(1) Der Staatsanwalt kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen. (2) Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits dur

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 38 Jugendgerichtshilfe


(1) Die Jugendgerichtshilfe wird von den Jugendämtern im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe ausgeübt. (2) Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und sonstigen im Hinblick auf die Ziele und Auf

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 11 Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen; Folgen der Zuwiderhandlung


(1) Der Richter bestimmt die Laufzeit der Weisungen. Die Laufzeit darf zwei Jahre nicht überschreiten; sie soll bei einer Weisung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 nicht mehr als ein Jahr, bei einer Weisung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 nicht mehr als se

Referenzen - Urteile | § 17 BerRehaG

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Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2011 - 3 StR 87/11

bei uns veröffentlicht am 05.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 87/11 vom 5. Juli 2011 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 7 Das Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 9

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Apr. 2019 - 5 StR 131/19

bei uns veröffentlicht am 02.04.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 131/19 vom 2. April 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Beihilfe zum schweren Raub ECLI:DE:BGH:2019:020419B5STR131.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwal

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Jan. 2014 - 1 StR 589/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 5 8 9 / 1 3 vom 29. Januar 2014 in der Strafsache gegen wegen schweren Raubes u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Januar 2014 beschlossen : 1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urte

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2019 - 4 StR 489/18

bei uns veröffentlicht am 19.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 489/18 vom 19. Juni 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:190619B4STR489.18.2 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbunde

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juli 2019 - 4 StR 489/18

bei uns veröffentlicht am 02.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 489/18 vom 2. Juli 2019 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:020719B4STR489.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Mai 2002 - 2 StR 73/02

bei uns veröffentlicht am 31.05.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 73/02 vom 31. Mai 2002 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 29. Mai 2002 in der Sitzung vom 31. Mai 2002, an

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Dez. 2002 - 1 StR 405/02

bei uns veröffentlicht am 19.12.2002

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ____________________ StGB § 46a Nr. 1 und 2 Bei Gewaltdelikten und Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist für einen erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich mit der zu Gunsten des Angeklagten w

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. März 2013 - 5 StR 25/13

bei uns veröffentlicht am 05.03.2013

5 StR 25/13 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 5. März 2013 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. März 2013 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landger

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Aug. 2001 - 1 StR 211/01

bei uns veröffentlicht am 09.08.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 211/01 vom 9. August 2001 in der Strafsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja JGG §§ 105 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, 31 Abs. 3 Zur Anwendung von Jugendstrafrecht oder von

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Okt. 2000 - 2 ARs 273/00

bei uns veröffentlicht am 04.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 273/00 2 AR 175/00 vom 4. Oktober 2000 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls Az.: 8 VRJs 4/00 Amtsgericht Soltau Az.: 4 VRJs 139/00 Amtsgericht Cloppenburg Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anh

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Feb. 2018 - M 26 S 17.6095

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers wird in Bezug auf die Nummern 1 und 2 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 30. November 2017 wiederhergestellt und hinsichtlich Nummer 3 des Bescheids angeordnet.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. März 2018 - 11 B 17.2236

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Amtsgericht Ansbach Urteil, 24. Juni 2016 - 5 Ds 1031 Js 10005/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor 1. Der Angeklagte ist schuldig der vorsätzlichen Körperverletzung in drei tatmehrheitlichen Fällen. 2. Er wird zur Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 11 Monaten verurteilt. 3. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Juni 2018 - 4 StR 144/18

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 144/18 vom 6. Juni 2018 BGHSt: nein BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– StGB § 46a Nr. 1 Bei einem vollendeten Tötungsdelikt sind die Hinterbliebenen nicht

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2018 - 1 StR 551/17

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

BGHSt: nein BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ________________________ GG Art. 20 Abs. 3 EMRK Art. 6 Abs. 1 JGG § 18 Abs. 2 Anwendbarkeit der sog. Vollstreckungslösung zur Kompensation überlanger Verfahrensdauer bei

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Aug. 2017 - 3 StR 233/17

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 233/17 vom 24. August 2017 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. ECLI:DE:BGH:2017:240817U3STR233.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in de

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2017 - 4 StR 73/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 73/17 vom 9. Mai 2017 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: Beihilfe zur Brandstiftung zu 2.: vorsätzlicher Brandstiftung Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2016 - 2 ARs 324/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 324/16 2 AR 160/16 vom 25. Oktober 2016 in der Jugendstrafvollstreckungssache gegen Az.: 18 VRJs 123/15 1301 Js 28322/15 Staatsanwaltschaft Lüneburg Az.: 2 AR 343/16 Generalstaatsanwaltschaft Celle Az.: 18 Ds 1301

Landgericht Bonn Urteil, 18. Dez. 2015 - 22 KLs 771 Js 82/15 21/15

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor Der Angeklagte T5 ist des Diebstahls sowie des Betruges in zwei Fällen schuldig.                             Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von                                                                       1 Jahr 3 Mona

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 19. Nov. 2015 - 3 Ws 413/15

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor Der angefochtene Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 28. September 2015 wird aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Verurteilten in der Beschwerdeinstanz trägt die Staatskasse; § 473 Abs. 4 StPO a

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 02. Sept. 2015 - 2 BvR 2343/14

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor Der Beschluss des Landgerichts Oldenburg vom 27. August 2014 - 1 Qs 343/14 - wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Oldenburg zurückverwiesen.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 02. Okt. 2014 - 1 Ws 477/14

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen. 1Gründe 2I. 3Der Jugendrichter beim Amtsgericht Bad Berleburg hat mit Urteil vom 01.04.2014 gegen den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung ein

Landgericht Dessau-Roßlau Urteil, 11. Okt. 2013 - 1 Ns (427 Js 19533/11), 1 Ns 427 Js 19533/11

bei uns veröffentlicht am 11.10.2013

Tenor Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Köthen – Jugendrichterin – vom 06.11.2012 (Az.: 2 Ds 427 Js 19533/11 (35/11)) aufgehoben. Die Angeklagte S. und der Angeklagte K. sind jeweils der unterlassenen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. März 2004 - 9 S 575/03

bei uns veröffentlicht am 23.03.2004

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 03. Februar 2003 - 5 K 2173/00 - geändert, soweit der Klage stattgegeben worden ist. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten de