Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 45 Absehen von der Verfolgung

(1) Der Staatsanwalt kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen.

(2) Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt oder eingeleitet ist und er weder eine Beteiligung des Richters nach Absatz 3 noch die Erhebung der Anklage für erforderlich hält. Einer erzieherischen Maßnahme steht das Bemühen des Jugendlichen gleich, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

(3) Der Staatsanwalt regt die Erteilung einer Ermahnung, von Weisungen nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, 7 und 9 oder von Auflagen durch den Jugendrichter an, wenn der Beschuldigte geständig ist und der Staatsanwalt die Anordnung einer solchen richterlichen Maßnahme für erforderlich, die Erhebung der Anklage aber nicht für geboten hält. Entspricht der Jugendrichter der Anregung, so sieht der Staatsanwalt von der Verfolgung ab, bei Erteilung von Weisungen oder Auflagen jedoch nur, nachdem der Jugendliche ihnen nachgekommen ist. § 11 Abs. 3 und § 15 Abs. 3 Satz 2 sind nicht anzuwenden. § 47 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung.

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Strafrecht: Fahrverbot statt kurzer Freiheitsstrafe

14.08.2019

Wenn bestimmte Umstände des Falles dafür sprechen, dass ein Fahrverbot in Kombination mit einer Geldstrafe zur Sanktionierung des Angeklagten in Frage kommen, muss das zuständige Gericht diese Möglichkeit zwingend in der Begründung seines Urteils in Erwägung ziehen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin 

Strafrecht: Zum Verstoß gegen die Unschuldsvermutung

19.04.2017

Die Unschuldsvermutung steht einer Verstellung eines verbleibenden Tatverdachtes in der das Strafverfahren ohne förmlichen Schuldspruch beendenden Entscheidung nicht entgegen.
Strafrecht

Jugendstrafrecht

01.12.2011

I.    Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) wird angewandt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist. Jugendliche

Jugendstrafrecht: Zur Annahme der Schwere der Schuld aufgrund eines brutalen Raubüberfalls

01.12.2011

Ein brutaler Raubüberfall auf offener Strasse begründet ohne jeden Zweifel die Schwere der Schuld, die im Übrigen au

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zitiert oder wird zitiert von 13 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 9 Konkurrierende Gerichtsbarkeit


Ist für die Tat auch die deutsche Gerichtsbarkeit begründet, so ist die Auslieferung nicht zulässig, wenn 1. ein Gericht oder eine Behörde im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen den Verfolgten wegen der Tat ein Urteil oder eine Entscheidung mit ent

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 60 Eintragungen in das Erziehungsregister


(1) In das Erziehungsregister werden die folgenden Entscheidungen und Anordnungen eingetragen, soweit sie nicht nach § 5 Abs. 2 in das Zentralregister einzutragen sind:1.die Anordnung von Maßnahmen nach § 3 Satz 2 des Jugendgerichtsgesetzes,2.die Ano

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz


(1) Das Jugendamt hat nach Maßgabe der §§ 38 und 50 Absatz 3 Satz 2 des Jugendgerichtsgesetzes im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken. Dabei soll das Jugendamt auch mit anderen öffentlichen Einrichtungen und sonstigen Stellen, wenn si
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 109 Verfahren


(1) Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 und 4, die §§ 51a, 68 Nummer 1, 4 und 5, die §§ 68a, 68b, 70 Absatz 2 und 3, die §§ 70a, 70b Absatz

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 47 Einstellung des Verfahrens durch den Richter


(1) Ist die Anklage eingereicht, so kann der Richter das Verfahren einstellen, wenn 1. die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen,2. eine erzieherische Maßnahme im Sinne des § 45 Abs. 2, die eine Entscheidung durch Urteil entbehrl

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 106 Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung


(1) Ist wegen der Straftat eines Heranwachsenden das allgemeine Strafrecht anzuwenden, so kann das Gericht an Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe auf eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu fünfzehn Jahren erkennen. (2) Das Gericht kann anordnen

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 104 Verfahren gegen Jugendliche


(1) In Verfahren gegen Jugendliche vor den für allgemeine Strafsachen zuständigen Gerichten gelten die Vorschriften dieses Gesetzes über 1. Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 bis 32),2. die Heranziehung und die Rechtsstellung der Jugendg
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 153 Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit


(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 47 Einstellung des Verfahrens durch den Richter


(1) Ist die Anklage eingereicht, so kann der Richter das Verfahren einstellen, wenn 1. die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen,2. eine erzieherische Maßnahme im Sinne des § 45 Abs. 2, die eine Entscheidung durch Urteil entbehrl

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 10 Weisungen


(1) Weisungen sind Gebote und Verbote, welche die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen. Dabei dürfen an die Lebensführung des Jugendlichen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. Der R

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 15 Auflagen


(1) Der Richter kann dem Jugendlichen auferlegen, 1. nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen,2. sich persönlich bei dem Verletzten zu entschuldigen,3. Arbeitsleistungen zu erbringen oder4. einen Geldbetrag zugunsten eine

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 11 Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen; Folgen der Zuwiderhandlung


(1) Der Richter bestimmt die Laufzeit der Weisungen. Die Laufzeit darf zwei Jahre nicht überschreiten; sie soll bei einer Weisung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 nicht mehr als ein Jahr, bei einer Weisung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 nicht mehr als se

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Landgericht Stade Urteil, 16. Okt. 2020 - 600 KLs 141 Js 21934/20 (7/20)

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LANDGERICHT STADE URTEIL   LG Stade, 16.12.2020 - 600 KLs 141 Js 21934/20 (7/20)  nachgehend: BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21   1. Der Angeklagte … ist des Subventionsbetruges in sieben Fällen, davon in drei Fällen in T

Amtsgericht Kiel Urteil, 1. Juli 2015 - 40 Ds 562 Js 35951/14 (49/15)

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Der Angeklagte, ein mehrfach wegen BtM-Delikten vorbestrafter Mann muss sich in zwei Fällen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2020 - 1 StR 490/19

bei uns veröffentlicht am 16.01.2020

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 490/19 vom 16. Januar 2020 in der Strafsache gegen wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a. ECLI:DE:BGH:2020:160120B1STR490.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörun

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2011 - 3 StR 87/11

bei uns veröffentlicht am 05.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 87/11 vom 5. Juli 2011 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 7 Das Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 9

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Aug. 2011 - 5 StR 259/11

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5 StR 259/11 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 2. August 2011 in der Strafsache gegen wegen Totschlags Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. August 2011 beschlossen: Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts B

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2011 - 1 StR 153/11

bei uns veröffentlicht am 23.08.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 153/11 vom 23. August 2011 BGHSt: ja zu A II. 3. a BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Art. 34 Nach Übernahme eines Ermittlungsver

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Okt. 2009 - 5 StR 351/09

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5 StR 351/09 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 15. Oktober 2009 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Oktober 2009 beschlossen: Auf die Revision des Ang

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Nov. 2009 - 1 StR 526/09

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 526/09 vom 24. November 2009 in der Strafsache gegen wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 24. November 2009, an d

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2018 - 3 StR 386/18

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 386/18 vom 13. Dezember 2018 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren Raubes ECLI:DE:BGH:2018:131218B3STR386.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Apr. 2015 - 3 StR 103/15

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 1 0 3 / 1 5 vom 2. April 2015 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren Raubes u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts - zu 2. au

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juni 2008 - 1 StR 59/08

bei uns veröffentlicht am 03.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 59/08 vom 3. Juni 2008 in der Strafsache gegen wegen versuchten Totschlags u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 3. Juni 2008, an der teilgenommen haben: Vorsitzen

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2000 - 1 StR 232/00

bei uns veröffentlicht am 27.06.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 232/00 vom 27. Juni 2000 in der Strafsache gegen wegen schwerer räuberischer Erpressung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Juni 2000 beschlossen : Auf die Revision des Angeklagten wird das U

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2019 - 19 ZB 18.1011

bei uns veröffentlicht am 03.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Feb. 2019 - 11 CS 18.2277

bei uns veröffentlicht am 21.02.2019

Tenor I. Unter Änderung der Nummer I. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 28. September 2018 wird die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Nummer 1 des Bescheids des Landratsamts Main-Spessart vom 9. August 2018

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. März 2016 - 10 B 15.180

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2017 - 19 ZB 16.2636

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsantragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsantragsverfahren wird auf 5.000 € festgeset

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Mai 2019 - W 6 K 18.1184

bei uns veröffentlicht am 29.05.2019

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts ... vom 9. August 2018 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vol

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Feb. 2014 - 25 K 13.3242

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Juli 2014 - 5 K 14.00416

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der am ...1993 in N. geborene Kläger ist türkischer Staatsangehöriger. Sein 1970 geborener Vater, sein 1990 g

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2015 - 10 B 15.1229

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 10 B 15.1229 Im Namen des Volkes Urteil vom 8. Dezember 2015 (VG München, Entscheidung vom 28. November 2012, Az.: M 23 K 12.2169) 10. Senat Sachgeb

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Okt. 2016 - M 4 K 15.1547

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Gründe Gericht: VG München Aktenzeichen: M 4 K 15.1547 Im Namen des Volkes Urteil vom 18. Oktober 2016 4. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: Polnischer Staatsangehöriger; Verlust des Recht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. Dez. 2015 - 10 B 14.2111

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 10 B 14.2111 Im Namen des Volkes Urteil vom 21. Dezember 2015 (VG München, Entscheidung vom 20. Mai 2014, Az.: M 4 K 12.3593) 10. Senat Sachgebietss

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2016 - 11 CS 16.1649

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründ

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Apr. 2017 - M 10 S 17.789

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller ist serbischer

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Jan. 2018 - M 25 K 17.474

bei uns veröffentlicht am 10.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Apr. 2016 - M 10 K 16.320

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 28. Juni 2017 - RN 1 K 16.1581

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% d

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Apr. 2015 - M 25 K 14.3799

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Landgericht Nürnberg-Fürth Urteil, 05. Okt. 2015 - JKIV KLs 358 Js 11359/15 jug

bei uns veröffentlicht am 05.10.2015

Tenor I. Die Angeklagten W. und W. sind schuldig des vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln mit vorsätzlichem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 2 Fällen, in Tatmehrheit mit unerlaubtem Handeltreiben m

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 31. März 2014 - RO 7 K 13.30510

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 19.6.2013 wird in Ziff. 2 Sätze 1 bis 3 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger subsidiären Schutz gemäß § 4 Asylverfahrensgesetz zuzuerkennen. II. Die Beklagte tr

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Juli 2016 - M 6 S 16.1744

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 3.750 EUR festgesetzt. Gründe I. Der 1996 geborene Antr

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Juli 2016 - M 6 K 16.1742

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Feb. 2014 - 9 K 13.4762

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Sept. 2016 - AN 5 K 14.01826

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der am 11. Mai 1979 in … geborene Kläger ist türkischer Staatsangehöriger. Ihm wurde am 29. Mai

Amtsgericht Ansbach Urteil, 24. Juni 2016 - 5 Ds 1031 Js 10005/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor 1. Der Angeklagte ist schuldig der vorsätzlichen Körperverletzung in drei tatmehrheitlichen Fällen. 2. Er wird zur Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 11 Monaten verurteilt. 3. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. März 2017 - M 12 K 16.4370

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Landgericht Ansbach Urteil, 15. Nov. 2016 - 2 Ns 1031 Js 10005/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor 1. Die Berufung des Angeklagten ... gegen das Urteil des Amtsgerichts Ansbach vom 24. Juni 2016 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass gegen den Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 6 Monaten verhängt

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Juni 2017 - M 24 K 17.260

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 11. Januar 2017 in der Gestalt vom 1. Juni 2017 wird in Nr. 2 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots (§ 11 AufenthG) nach der R

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. März 2017 - M 24 K 16.2383

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Mai 2015 - M 6a S 15.1771

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 3.750,-- Euro festgesetzt. Gründe I. Der am ... Februar 19

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. März 2017 - 10 BV 16.1601

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 25. Mai 2016 - AN 5 S 16.618

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am ... 1989 geborene Antragste

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2017 - 11 BV 17.33

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 21. November 2016 (M 26 K 15.1494) und der Bescheid des Landratsamts Starnberg vom 4. Dezember 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von Oberbayern vom 18. März

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Mai 2015 - M 12 K 14.4768

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 12 K 14.4768 Im Namen des Volkes Urteil vom 21. Mai 2015 (§§ 116 Abs. 1, 117 Abs. 6 VwGO) 12. Kammer Urkundsbeamter des Bayerischen Verwaltungsgerichts Mün

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Feb. 2016 - M 10 K 15.385

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Feb. 2018 - M 12 S 18.476

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 2.500,- festgesetzt. IV. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird für diese

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Nov. 2018 - 3 VR 1/18, 3 C 13/17

bei uns veröffentlicht am 05.11.2018

Gründe I 1 Der Antragsteller begehrt, bis zum rechtskräftigen Abschluss seiner Kla

Landgericht Trier Urteil, 27. Sept. 2017 - 8031 Js 20631/16 jug. 2a Ns

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Gründe I. 1 Die Berufungsbeschränkung ist wirksam, §§ 2 Abs. 2 JGG, 318 S. 1 StPO. Eine isolierte Anfechtung einer unterbliebenen oder fehlerhaften Einziehungsentscheidung ist grundsätzlich und insbesondere auch im Jugendstrafrecht zulässig (BG

Landgericht Hamburg Urteil, 24. Aug. 2017 - 705 Ns 143/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

Tenor 1. Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 3.11.2016 wird verworfen. 2. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird der Rechtsfolgenausspruch des Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Aug. 2017 - 3 StR 233/17

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 233/17 vom 24. August 2017 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. ECLI:DE:BGH:2017:240817U3STR233.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in de

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(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches...