(1) Bei der Verurteilung zu einer Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Jugendliche sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs unter der erzieherischen Einwirkung in der Bewährungszeit künftig einen rechtschaffenen Lebenswandel führen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Jugendlichen, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind. Das Gericht setzt die Vollstreckung der Strafe auch dann zur Bewährung aus, wenn die in Satz 1 genannte Erwartung erst dadurch begründet wird, dass neben der Jugendstrafe ein Jugendarrest nach § 16a verhängt wird.

(2) Das Gericht setzt unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Jugendstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aus, wenn nicht die Vollstreckung im Hinblick auf die Entwicklung des Jugendlichen geboten ist.

(3) Die Strafaussetzung kann nicht auf einen Teil der Jugendstrafe beschränkt werden. Sie wird durch eine Anrechnung von Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung nicht ausgeschlossen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

3 Artikel zitieren .

Jugendstrafrecht: Zur Annahme der Schwere der Schuld aufgrund eines brutalen Raubüberfalls

01.12.2011

Ein brutaler Raubüberfall auf offener Strasse begründet ohne jeden Zweifel die Schwere der Schuld, die im Übrigen au

Strafrecht: Reformbestrebungen zur Verschärfung des Jugendstrafrechtes - kriminologische Notwendigkeit oder Populismus?

05.02.2008

Strafverteidigung - Rechtsberatung zum Strafrecht - Rechtsanwalt Dirk Streifler- BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Strafrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 22 Bewährungszeit


(1) Der Richter bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. Sie darf drei Jahre nicht überschreiten und zwei Jahre nicht unterschreiten. (2) Die Bewährungszeit beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe. Sie kann na

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 61 Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung


(1) Das Gericht kann im Urteil die Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung ausdrücklich einem nachträglichen Beschluss vorbehalten, wenn 1. nach Erschöpfung der Ermittlungsmöglichkeiten die getroffenen Feststellungen noch nich
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 16a Jugendarrest neben Jugendstrafe


(1) Wird die Verhängung oder die Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt, so kann abweichend von § 13 Absatz 1 daneben Jugendarrest verhängt werden, wenn1.dies unter Berücksichtigung der Belehrung über die Bedeutung der Aussetzung zur

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

33 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landgericht Stade Urteil, 16. Okt. 2020 - 600 KLs 141 Js 21934/20 (7/20)

bei uns veröffentlicht am 06.04.2022

LANDGERICHT STADE URTEIL   LG Stade, 16.12.2020 - 600 KLs 141 Js 21934/20 (7/20)  nachgehend: BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21   1. Der Angeklagte … ist des Subventionsbetruges in sieben Fällen, davon in drei Fällen in T

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2020 - StB 2/20

bei uns veröffentlicht am 04.02.2020

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 2/20 vom 4. Februar 2020 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– JGG § 88 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung einer Restjugendstrafe ist auch dann

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2011 - 1 StR 153/11

bei uns veröffentlicht am 23.08.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 153/11 vom 23. August 2011 BGHSt: ja zu A II. 3. a BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Art. 34 Nach Übernahme eines Ermittlungsver

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2012 - 1 StR 428/12

bei uns veröffentlicht am 20.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 428/12 vom 20. November 2012 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 20. November 2012, an der teilgenommen haben: Vorsit

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2010 - 4 StR 578/09

bei uns veröffentlicht am 09.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 578/09 vom 9. Februar 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1.: versuchter schwerer räuberischer Erpressung u.a. zu 2. und 3.: schweren Raubes u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antra

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2018 - 3 StR 532/17

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 532/17 vom 6. Februar 2018 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ECLI:DE:BGH:2018:060218B3STR532.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ha

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juni 2009 - StB 29/09

bei uns veröffentlicht am 18.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 29/09 vom 18. Juni 2009 in der Strafvollstreckungssache gegen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hier: Sofortige Beschwerde gegen den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung Der 3. Strafse

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juli 2018 - 3 StR 189/18

bei uns veröffentlicht am 26.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 189/18 vom 26. Juli 2018 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung ECLI:DE:BGH:2018:260718U3STR189.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 26. Jul

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Aug. 2018 - 5 StR 214/18

bei uns veröffentlicht am 29.08.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 214/18 vom 29. August 2018 in der Strafsache gegen wegen versuchten Mordes u.a. ECLI:DE:BGH:2018:290818U5STR214.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. August

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2008 - 2 StR 85/08

bei uns veröffentlicht am 12.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 85/08 vom 12. März 2008 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 12.

Bundesgerichtshof Urteil, 11. März 2003 - 1 StR 266/02

bei uns veröffentlicht am 11.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 266/02 vom 11. März 2003 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen gefährlicher Körperverletzung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 11. März 2003, an der teilgenommen habe

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12

bei uns veröffentlicht am 19.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 139/12 vom 19. Juni 2012 in der Strafsache gegen wegen Freiheitsberaubung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 19. Juni 2012 gemäß §

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Jan. 2017 - 10 ZB 16.1778

bei uns veröffentlicht am 05.01.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Dez. 2016 - 10 CS 16.2289

bei uns veröffentlicht am 27.12.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt. Grün

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Jan. 2018 - M 24 K 17.3819

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Amtsgericht Köln Urteil, 02. Nov. 2016 - 648 Ls 292/15

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor Der Angeklagte wird wegen Erschleichens von Leistungen in sechs Fällen unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 02.12.2014 (Az. 646 Ls 281/14) sowie der darin einbezogenen Urteile des Amtsgerichts Köln vom 25.02.2014 (Az. 646 L

Landgericht Hamburg Urteil, 20. Okt. 2016 - 627 KLs 12/16 jug.

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor Der Angeklagte Z. S. ist des schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person in Tateinheit mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen sowie der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Er w

Amtsgericht Köln Urteil, 14. Sept. 2016 - 642 Ls 270/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Der Angeklagte ist schuldig        des Schwarzfahrens, des Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung und des unerlaubten Betäubungsmittelbesitzes und        des dreifachen Ladendiebstahls. Er wird zu einer Einheitsjugendstrafe von 6 Mona

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Aug. 2016 - 4 StR 142/16

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 142/16 vom 4. August 2016 in der Strafsache gegen wegen versuchten Mordes u.a. ECLI:DE:BGH:2016:040816U4STR142.16.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 4. August 20

Landgericht Bonn Urteil, 18. Dez. 2015 - 22 KLs 771 Js 82/15 21/15

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor Der Angeklagte T5 ist des Diebstahls sowie des Betruges in zwei Fällen schuldig.                             Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von                                                                       1 Jahr 3 Mona

Amtsgericht Köln Urteil, 04. Nov. 2015 - 526 Ds 490/14

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor Die Angeklagte L1 wird wegen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten kostenpflichtig verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Angewandte Strafvorsc

Landgericht Aachen Beschluss, 21. Okt. 2015 - 33 K StVK 527/15

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor 1. Die Maßregel der Sicherungsverwahrung aus dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30. November 2005 (7 KLs 351 Js 28831/2004) wird mit sofortiger Wirkung – nicht aber vor Rechtskraft dieses Beschlusses – für erledigt erklärt. 2. Mit

Landgericht Bielefeld Beschluss, 28. Sept. 2015 - 4 Ns 17/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2015

Tenor Die Aussetzung der Vollstreckung der mit Urteil der Kammer vom 21. August 2015 verhängten Einheitsjugendstrafe zur Bewährung wird abgelehnt. 1Gründe: 2Die Vollstreckung der Einheitsjugendstrafe ist nicht zur Bewährung auszusetzen gewesen, wei

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 11. Aug. 2015 - 3 Ws 275/15

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor 1. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Höchstfrist zur vorbehaltenen Entscheidung über die Aus-setzung der Jugendstrafe zur Bewährung wird auf neun Monate verlängert. Die weitergehende sofortige Beschwerde wird als unbegründet ve

Amtsgericht Mönchengladbach Urteil, 14. Juli 2015 - 128 Ls 44/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tenor Der Angeklagte ist des versuchten Betruges schuldig. Gegen den Angeklagten wird deshalb und unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 16.08.2011 (Aktenzeichen: 128 Ls-602 Js 1013/11-40/11) wegen der dort festgestellte

Amtsgericht Bonn Urteil, 24. Juni 2015 - 603 Ls - 772 Js 476/14 - 8/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor Der Angeklagte H ist schuldig des gemeinschaftlichen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, des gemeinschaftlichen schweren Raubes in 2 Fällen, der gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung in 8 Fällen, davon in 4 Fä

Amtsgericht Köln Urteil, 16. Juni 2015 - 646 Ls 234/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Der Angeklagte wird wegen Betruges in sechs Fällen – unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 02.12.2014 (646 Ls 281/14) und der dort bereits einbezogenen Urteile – zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die

Landgericht Essen Urteil, 31. Juli 2014 - 23 KLs 66/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor Die Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die Vollstreckung dieser Jugendstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Von der Auferlegung von Kosten und gerichtlichen Auslagen wird abgesehen. angewandte Vorsc

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Apr. 2014 - 2 Ausl 54/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

Tenor 1. Die Anordnung der förmlichen Auslieferungshaft wird abgelehnt. 2. Die Festhalteanordnung des Amtsgerichts Rheine vom 7. April 2014 (Az.: 33 Gs 131/14) wird aufgehoben. 3. Der Verfolgte ist unverzüglich aus der Auslieferungshaft zu entlassen

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 16. März 2010 - 11 K 4295/09

bei uns veröffentlicht am 16.03.2010

Tenor Der Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 10.08.2009 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich gegen s

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 14. Apr. 2005 - 8 K 429/03

bei uns veröffentlicht am 14.04.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der am ... in S. geborene Kläger, ein kroatischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen seine Ausweisung. 2  De

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 29. Nov. 2004 - 10 K 891/03

bei uns veröffentlicht am 29.11.2004

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der am ...1982 in ... geborene Kläger, ein Staatsangehöriger Serbiens und Montenegros, wendet sich gegen seine Ausweisung.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 12. März 2004 - 7 K 2007/03

bei uns veröffentlicht am 12.03.2004

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 4.000,- EUR festgesetzt. Gründe   1  I. Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkun

Referenzen

(1) Wird die Verhängung oder die Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt, so kann abweichend von § 13 Absatz 1 daneben Jugendarrest verhängt werden, wenn1.dies unter Berücksichtigung der Belehrung über die Bedeutung der Aussetzung zur Bewährung und...