Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 47 Einstellung des Verfahrens durch den Richter

(1) Ist die Anklage eingereicht, so kann der Richter das Verfahren einstellen, wenn

1.
die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen,
2.
eine erzieherische Maßnahme im Sinne des § 45 Abs. 2, die eine Entscheidung durch Urteil entbehrlich macht, bereits durchgeführt oder eingeleitet ist,
3.
der Richter eine Entscheidung durch Urteil für entbehrlich hält und gegen den geständigen Jugendlichen eine in § 45 Abs. 3 Satz 1 bezeichnete Maßnahme anordnet oder
4.
der Angeklagte mangels Reife strafrechtlich nicht verantwortlich ist.
In den Fällen von Satz 1 Nr. 2 und 3 kann der Richter mit Zustimmung des Staatsanwalts das Verfahren vorläufig einstellen und dem Jugendlichen eine Frist von höchstens sechs Monaten setzen, binnen der er den Auflagen, Weisungen oder erzieherischen Maßnahmen nachzukommen hat. Die Entscheidung ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar. Kommt der Jugendliche den Auflagen, Weisungen oder erzieherischen Maßnahmen nach, so stellt der Richter das Verfahren ein. § 11 Abs. 3 und § 15 Abs. 3 Satz 2 sind nicht anzuwenden.

(2) Die Einstellung bedarf der Zustimmung des Staatsanwalts, soweit er nicht bereits der vorläufigen Einstellung zugestimmt hat. Der Einstellungsbeschluß kann auch in der Hauptverhandlung ergehen. Er wird mit Gründen versehen und ist nicht anfechtbar. Die Gründe werden dem Angeklagten nicht mitgeteilt, soweit davon Nachteile für die Erziehung zu befürchten sind.

(3) Wegen derselben Tat kann nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel von neuem Anklage erhoben werden.

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Strafrecht: Fahrverbot statt kurzer Freiheitsstrafe

14.08.2019

Wenn bestimmte Umstände des Falles dafür sprechen, dass ein Fahrverbot in Kombination mit einer Geldstrafe zur Sanktionierung des Angeklagten in Frage kommen, muss das zuständige Gericht diese Möglichkeit zwingend in der Begründung seines Urteils in Erwägung ziehen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin 

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 9 Konkurrierende Gerichtsbarkeit


Ist für die Tat auch die deutsche Gerichtsbarkeit begründet, so ist die Auslieferung nicht zulässig, wenn 1. ein Gericht oder eine Behörde im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen den Verfolgten wegen der Tat ein Urteil oder eine Entscheidung mit ent

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 60 Eintragungen in das Erziehungsregister


(1) In das Erziehungsregister werden die folgenden Entscheidungen und Anordnungen eingetragen, soweit sie nicht nach § 5 Abs. 2 in das Zentralregister einzutragen sind:1.die Anordnung von Maßnahmen nach § 3 Satz 2 des Jugendgerichtsgesetzes,2.die Ano

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz


(1) Das Jugendamt hat nach Maßgabe der §§ 38 und 50 Absatz 3 Satz 2 des Jugendgerichtsgesetzes im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken. Dabei soll das Jugendamt auch mit anderen öffentlichen Einrichtungen und sonstigen Stellen, wenn si
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 45 Absehen von der Verfolgung


(1) Der Staatsanwalt kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen. (2) Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits dur

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 109 Verfahren


(1) Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 und 4, die §§ 51a, 68 Nummer 1, 4 und 5, die §§ 68a, 68b, 70 Absatz 2 und 3, die §§ 70a, 70b Absatz

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 104 Verfahren gegen Jugendliche


(1) In Verfahren gegen Jugendliche vor den für allgemeine Strafsachen zuständigen Gerichten gelten die Vorschriften dieses Gesetzes über 1. Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 bis 32),2. die Heranziehung und die Rechtsstellung der Jugendg
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 153 Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit


(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 45 Absehen von der Verfolgung


(1) Der Staatsanwalt kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen. (2) Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits dur

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 15 Auflagen


(1) Der Richter kann dem Jugendlichen auferlegen, 1. nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen,2. sich persönlich bei dem Verletzten zu entschuldigen,3. Arbeitsleistungen zu erbringen oder4. einen Geldbetrag zugunsten eine

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 11 Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen; Folgen der Zuwiderhandlung


(1) Der Richter bestimmt die Laufzeit der Weisungen. Die Laufzeit darf zwei Jahre nicht überschreiten; sie soll bei einer Weisung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 nicht mehr als ein Jahr, bei einer Weisung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 nicht mehr als se

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Amtsgericht Tiergarten Urteil, 9. Sept. 2019 - (432 Ds) 261 Js 1498/19 (83/19) Jug

bei uns veröffentlicht am 31.05.2023

Amtsgericht Tiergarten Im Namen des Volkes Urteil   In der Strafsache   gegen   A,   wegen Trunkenheit im Verkehr pp.   hat das Amtsgericht Tiergarten -Jugendrichter- in der Sitzung vom 09.09.2019, an der teilgenommen haben:
Strafrecht

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2011 - 3 StR 87/11

bei uns veröffentlicht am 05.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 87/11 vom 5. Juli 2011 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 7 Das Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 9

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2007 - 5 StR 514/06

bei uns veröffentlicht am 31.01.2007

5 StR 514/06 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 31. Januar 2007 in der Strafsache gegen wegen Körperverletzung mit Todesfolge Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Januar 2007 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2018 - 3 StR 386/18

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 386/18 vom 13. Dezember 2018 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren Raubes ECLI:DE:BGH:2018:131218B3STR386.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2018 - 5 StR 478/18

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 478/18 vom 23. Oktober 2018 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren Raubes u.a. ECLI:DE:BGH:2018:231018B5STR478.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2000 - 1 StR 232/00

bei uns veröffentlicht am 27.06.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 232/00 vom 27. Juni 2000 in der Strafsache gegen wegen schwerer räuberischer Erpressung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Juni 2000 beschlossen : Auf die Revision des Angeklagten wird das U

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Mai 2017 - 2 ARs 240/17

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 240/17 2 AR 136/17 vom 24. Mai 2017 in der Jugendstrafsache gegen hier: Vorlage des Amtsgerichts Soest vom 13. März 2017 zur Bestimmung des Gerichtsstands Az.: 20 Ls - 361 Js 208/16 - 62/16 Amtsgericht Soest Az.:

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 21. Apr. 2015 - W 6 S 15.248

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Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am ... 1993 gebore

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 28. Jan. 2016 - AN 5 K 15.00416

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Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 5 K 15.00416 Im Namen des Volkes Urteil 28. Januar 2016 5. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0600 Hauptpunkte: Abwägung nach den Umständen des Einzelfalls nach § 53

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2015 - 10 B 15.1229

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Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 10 B 15.1229 Im Namen des Volkes Urteil vom 8. Dezember 2015 (VG München, Entscheidung vom 28. November 2012, Az.: M 23 K 12.2169) 10. Senat Sachgeb

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Okt. 2016 - M 4 K 15.1547

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. Dez. 2015 - 10 B 14.2111

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Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 10 B 14.2111 Im Namen des Volkes Urteil vom 21. Dezember 2015 (VG München, Entscheidung vom 20. Mai 2014, Az.: M 4 K 12.3593) 10. Senat Sachgebietss

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. März 2014 - 10 B 13.529

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Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 30. Januar 2008 und der Bescheid der Beklagten vom 22. März 2007 in Gestalt der zuletzt in der mündlichen Verhandlung vom 24. März 2014 erfolgten Änderung werden aufge

Landgericht Augsburg Urteil, 19. Aug. 2015 - JNs 404 Js 104801/15

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Gründe Landgericht Augsburg Az.: J Ns 404 Js 104801/15 jug IM NAMEN DES VOLKES Urteil 35 Ds 404 Js 104801/15 jug AG Augsburg Rechtskräftig seit 19.08.2015. Augsburg, 14.09.2015 ..., Urk.Beamtin der Geschäf

Landgericht Würzburg Urteil, 17. Juli 2015 - 1 Ks 801 Js 10182/14

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Gründe Landgericht Würzburg 1 Ks 801 Js 10182/14 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Rechtskräftig seit 25.07.2015 ..., JAng Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Angewandte Vorschriften: Das Landgericht Würzburg

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 28. Juni 2017 - RN 1 K 16.1581

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% d

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Apr. 2015 - M 25 K 14.3799

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Okt. 2018 - M 12 K 18.36

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. März 2016 - M 25 K 15.4262

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Amtsgericht Ansbach Urteil, 24. Juni 2016 - 5 Ds 1031 Js 10005/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor 1. Der Angeklagte ist schuldig der vorsätzlichen Körperverletzung in drei tatmehrheitlichen Fällen. 2. Er wird zur Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 11 Monaten verurteilt. 3. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens

Landgericht Ansbach Urteil, 15. Nov. 2016 - 2 Ns 1031 Js 10005/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor 1. Die Berufung des Angeklagten ... gegen das Urteil des Amtsgerichts Ansbach vom 24. Juni 2016 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass gegen den Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 6 Monaten verhängt

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Mai 2017 - M 25 K 16.3460

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Juni 2017 - M 24 K 17.260

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 11. Januar 2017 in der Gestalt vom 1. Juni 2017 wird in Nr. 2 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots (§ 11 AufenthG) nach der R

Landgericht München I Urteil, 19. Mai 2016 - 2 KLs 111 Js 169510/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor 1. Der Angeklagte ... A... geboren am ... 1989 in M., ist schuldig der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei tatmehrheitlichen Fällen. 2. Er wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. März 2015 - 10 B 12.2280

bei uns veröffentlicht am 20.03.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München 10 B 12.2280 Im Namen des Volkes Urteil vom 20. März 2015 (VG München, Entscheidung vom 20. April 2011, Az.: M 7 K 10.2352) 10. Senat Sachgebietsschlüssel:

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Feb. 2015 - M 12 K 13.4298

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 12 K 13.4298 Urteil vom 26. 2. 2015 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: Iraker; Ausweisung nach Ermessen; faktischer Inländer; Verurteilung

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Feb. 2016 - M 10 K 15.385

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Juli 2017 - M 4 K 16.1203

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen seine Auswe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2015 - 11 CS 15.1030

bei uns veröffentlicht am 03.07.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Dez. 2016 - M 12 K 16.2418

bei uns veröffentlicht am 08.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Landgericht Ingolstadt Urteil, 16. Feb. 2016 - 3 Ns 13 Js 11454/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor 1. Die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgericht Ingolstadt vom 19.10.2015 werden verworfen mit der Maßgabe, dass der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 60,00 Eur

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 08. Jan. 2019 - 2 B 342/18

bei uns veröffentlicht am 08.01.2019

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4.12.2018 – 6 L 1917/18 – wird zurückgewiesen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,0

Landgericht Hamburg Urteil, 24. Aug. 2017 - 705 Ns 143/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

Tenor 1. Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 3.11.2016 wird verworfen. 2. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird der Rechtsfolgenausspruch des Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom

Amtsgericht Bonn Urteil, 10. Aug. 2016 - 702 Ds 74/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Der Angeklagte ist schuldig der versuchten Nötigung in Tateinheit mit 2 tateinheitlichen Fällen der Beleidigung. Er wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Angewendete Str

Landgericht Aachen Beschluss, 21. Okt. 2015 - 33 K StVK 527/15

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor 1. Die Maßregel der Sicherungsverwahrung aus dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30. November 2005 (7 KLs 351 Js 28831/2004) wird mit sofortiger Wirkung – nicht aber vor Rechtskraft dieses Beschlusses – für erledigt erklärt. 2. Mit

Landgericht Essen Urteil, 16. Juni 2015 - 22 Ks 5/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Der Angeklagte wird wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet. Vor der U

Landgericht Dortmund Urteil, 02. Apr. 2015 - 39 KLs 66/14

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

Tenor Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Angewendete Vorschriften: §§ 20, 63 StGB 1G r ü n d e : 2I. 3Der heute

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. März 2015 - 2 StR 539/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 S t R 5 3 9 / 1 4 vom 26. März 2015 in der Strafsache gegen wegen versuchter schwerer Körperverletzung u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers

Landgericht Aachen Urteil, 12. März 2015 - 66 KLs 16/14

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, und wegen versuchte

Landgericht Bielefeld Urteil, 10. Feb. 2015 - 02 KLs-676 Js 46/14-15/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Im Übrigen wird er freigesprochen. Die Anordnung seiner Un

Amtsgericht Essen Urteil, 30. Jan. 2015 - 57 Cs-29 Js 579/14-631/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor Der Angeklagte wird wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten kostenpflichtig verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Angewendete Vorschriften: § 130 Abs. 1 S. 1 StGB. 1 Gründe: 2I. 3Der 23 J

Landgericht Mönchengladbach Urteil, 03. Nov. 2014 - 21 KLs 22/13

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor Der Angeklagte A ist  s c h u l d i g  des schweren Bandendiebstahls in 8 Fällen sowie des Wohnungseinbruchsdiebstahls. Der Angeklagte C ist  s c h u l d i g  des schweren Bandendiebstahls in 4 Fällen sowie der Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdi

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 24. Jan. 2012 - 4 S 1239/11

bei uns veröffentlicht am 24.01.2012

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 04. April 2011 - 1 K 2117/09 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Die Revision wird nicht zug

Landgericht Karlsruhe Urteil, 23. Okt. 2009 - 6 O 15/09

bei uns veröffentlicht am 23.10.2009

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Ta

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 05. Feb. 2009 - 11 S 3244/08

bei uns veröffentlicht am 05.02.2009

Tenor Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt ..., bewilligt. Er hat auf die Prozesskosten monatliche Raten von ... EUR zu zahlen. Auf die Beschwerde des

Landgericht Freiburg Urteil, 26. Mai 2008 - 7 Ns 160 Js 22075/07 AK 31/08

bei uns veröffentlicht am 26.05.2008

Tenor Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Titisee-Neustadt vom 10.01.2008 aufgehoben. Der Angeklagte P. wird wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 06. Juni 2005 - 3 K 3521/04

bei uns veröffentlicht am 06.06.2005

Tenor 1. Die Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 28. September 2004 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1  Der Kläger, ein am 7. Nov

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 14. Apr. 2005 - 8 K 429/03

bei uns veröffentlicht am 14.04.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der am ... in S. geborene Kläger, ein kroatischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen seine Ausweisung. 2  De

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