Von den Vorschriften über die Jugendgerichtsverfassung gelten die §§ 33 bis 34 Abs. 1 und §§ 35 bis 38 für Heranwachsende entsprechend.

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Strafprozeßordnung - StPO | § 209a Besondere funktionelle Zuständigkeiten


Im Sinne des § 4 Abs. 2, des § 209 sowie des § 210 Abs. 2 stehen 1. die besonderen Strafkammern nach § 74 Abs. 2 sowie den §§ 74a und 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes für ihren Bezirk gegenüber den allgemeinen Strafkammern und untereinander in der
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 33 Jugendgerichte


(1) Über Verfehlungen Jugendlicher entscheiden die Jugendgerichte. (2) Jugendgerichte sind der Strafrichter als Jugendrichter, das Schöffengericht (Jugendschöffengericht) und die Strafkammer (Jugendkammer). (3) Die Landesregierungen werden ermächti

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 35 Jugendschöffen


(1) Die Schöffen der Jugendgerichte (Jugendschöffen) werden auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses für die Dauer von fünf Geschäftsjahren von dem in § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgesehenen Ausschuß gewählt. Dieser soll eine gleiche Anzahl

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Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2018 - AK 25/18

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 24 u. 25/18 vom 28. Juni 2018 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. wegen Verdachts von Kriegsverbrechen u.a. ECLI:DE:BGH:2018:280618BAK24.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Be

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2018 - AK 24/18

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 24 u. 25/18 vom 28. Juni 2018 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. wegen Verdachts von Kriegsverbrechen u.a. ECLI:DE:BGH:2018:280618BAK24.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Be

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2018 - AK 24 u. 25/18

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 24 u. 25/18 vom 28. Juni 2018 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. wegen Verdachts von Kriegsverbrechen u.a. ECLI:DE:BGH:2018:280618BAK24.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Be

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Aug. 2019 - 3 StR 317/19

bei uns veröffentlicht am 20.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 317/19 vom 20. August 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen zu 1. und 2.: Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu 3. und 4.: Beihilfe zum Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2000 - 1 StR 123/00

bei uns veröffentlicht am 29.06.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 123/00 vom 29. Juni 2000 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Juni 2000 beschlossen: 1. Auf

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juni 2012 - 3 StR 166/12

bei uns veröffentlicht am 12.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 166/12 vom 12. Juni 2012 in der Strafsache gegen wegen räuberischer Erpressung Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführerin am 12. Juni 2012 gemäß

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Aug. 2010 - 4 StR 347/10

bei uns veröffentlicht am 17.08.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 347/10 vom 17. August 2010 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2018 - AK 24/18, AK 25/18

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Die Untersuchungshaft hat fortzudauern. Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtsh

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 09. März 2009 - 6 Ws 7/09

bei uns veröffentlicht am 09.03.2009

Tenor Die sofortigen Beschwerden der Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts S vom 10. Februar 2009 werden als unzulässig v e r w o r f e n . Die Beschwerdeführer tragen die Kosten ihrer Rechtsmittel. Gründe   I. 1 Da