Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 6 Nebenfolgen

(1) Auf Unfähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen oder in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, darf nicht erkannt werden. Die Bekanntgabe der Verurteilung darf nicht angeordnet werden.

(2) Der Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen (§ 45 Abs. 1 des Strafgesetzbuches), tritt nicht ein.

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Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 45 Absehen von der Verfolgung


(1) Der Staatsanwalt kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen. (2) Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits dur

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Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2019 - 5 StR 95/19

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 95/19 vom 8. Mai 2019 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls mit Waffen u.a. ECLI:DE:BGH:2019:080519U5STR95.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 8. Mai 2019,

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2019 - 4 StR 62/19

bei uns veröffentlicht am 17.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 62/19 vom 17. Juni 2019 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren Raubes u.a. ECLI:DE:BGH:2019:170619B4STR62.19.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2019 - 1 StR 467/18

bei uns veröffentlicht am 11.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 467/18 vom 11. Juli 2019 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:110719B1STR467.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 11. Ju

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2019 - 2 StR 194/19

bei uns veröffentlicht am 18.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 194/19 vom 18. Dezember 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion u. a. ECLI:DE:BGH:2019:181219U2STR194.19.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 126/10 vom 17. Juni 2010 in der Strafsache gegen BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichung: ja StGB §§ 73, 73 a, 73 c JGG § 2 Abs. 2, §§ 6, 8 Abs. 3 Die Anordnung des Verfalls oder des Verfalls des

Landgericht Trier Urteil, 27. Sept. 2017 - 8031 Js 20631/16 jug. 2a Ns

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Gründe I. 1 Die Berufungsbeschränkung ist wirksam, §§ 2 Abs. 2 JGG, 318 S. 1 StPO. Eine isolierte Anfechtung einer unterbliebenen oder fehlerhaften Einziehungsentscheidung ist grundsätzlich und insbesondere auch im Jugendstrafrecht zulässig (BG

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Juli 2017 - 1 S 1240/16

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 11. Mai 2016 - 4 K 2062/14 - wird zurückgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Die Kläg

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(1) Der Staatsanwalt kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen. (2) Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt oder...
(1) Der Staatsanwalt kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen. (2) Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt oder...
(1) Der Staatsanwalt kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen. (2) Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt oder...