(1) Vollstreckungsleiter ist der Jugendrichter. Er nimmt auch die Aufgaben wahr, welche die Strafprozeßordnung der Strafvollstreckungskammer zuweist.

(2) Soweit der Richter Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 angeordnet hat, richtet sich die weitere Zuständigkeit nach den Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch.

(3) In den Fällen des § 7 Abs. 2 und 4 richten sich die Vollstreckung der Unterbringung und die Zuständigkeit hierfür nach den Vorschriften der Strafprozessordnung, wenn der Betroffene das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 97 Vollstreckung der Erzwingungshaft


(1) Für die Vollstreckung der Erzwingungshaft gilt § 451 Abs. 1 und 2 der Strafprozeßordnung, im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende gelten auch § 82 Abs. 1, § 83 Abs. 2 sowie die §§ 84 und 85 Abs. 5 des Jugendgerichtsgesetzes sinngemäß.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 91 Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung


Für die Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung gelten § 451 Abs. 1 und 2, die §§ 459 und 459g Abs. 1 sowie Abs. 2 in Verbindung mit § 459 der Strafprozeßordnung, im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende auch § 82 Abs. 1, § 83 Ab
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 110 Vollstreckung und Vollzug


(1) Von den Vorschriften über die Vollstreckung und den Vollzug bei Jugendlichen gelten § 82 Abs. 1, §§ 83 bis 93a für Heranwachsende entsprechend, soweit der Richter Jugendstrafrecht angewendet (§ 105) und nach diesem Gesetz zulässige Maßnahmen oder
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 7 Maßregeln der Besserung und Sicherung


(1) Als Maßregeln der Besserung und Sicherung im Sinne des allgemeinen Strafrechts können die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt, die Führungsaufsicht oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werd

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 12 Hilfe zur Erziehung


Der Richter kann dem Jugendlichen nach Anhörung des Jugendamts auch auferlegen, unter den im Achten Buch Sozialgesetzbuch genannten Voraussetzungen Hilfe zur Erziehung 1. in Form der Erziehungsbeistandschaft im Sinne des § 30 des Achten Buches Sozial

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2020 - StB 2/20

bei uns veröffentlicht am 04.02.2020

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 2/20 vom 4. Februar 2020 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– JGG § 88 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung einer Restjugendstrafe ist auch dann

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2020 - 5 ARs 20/19

bei uns veröffentlicht am 06.02.2020

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 ARs 20/19 vom 6. Februar 2020 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a. hier: Anfrage des 1. Strafsenats vom 11. Juli 2019 – 1 StR 467/18 ECLI:DE:BGH:2020:060220B5ARS20.19.0 Der

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2014 - 2 ARs 388/13

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 A R s 3 8 8 / 1 3 2 A R 2 9 1 / 1 3 vom 4. Februar 2014 in dem Bußgeldverfahren gegen wegen Ordnungswidrigkeit Verteidigerin: Rechtsanwältin Az.: 67 VRJs 11/13 Amtsgericht Itzehoe Az.: 418 OWi 7/13 jug., 4005 Js 449/

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2019 - 5 StR 95/19

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 95/19 vom 8. Mai 2019 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls mit Waffen u.a. ECLI:DE:BGH:2019:080519U5STR95.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 8. Mai 2019,

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2019 - 4 StR 62/19

bei uns veröffentlicht am 17.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 62/19 vom 17. Juni 2019 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren Raubes u.a. ECLI:DE:BGH:2019:170619B4STR62.19.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2019 - 1 StR 467/18

bei uns veröffentlicht am 11.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 467/18 vom 11. Juli 2019 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:110719B1STR467.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 11. Ju

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2002 - 2 ARs 259/02

bei uns veröffentlicht am 09.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 259/02 2 AR 146/02 vom 9. Oktober 2002 in der Strafsache gegen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hier: Führungsaufsicht Az.: 92 Js 599/85 Staatsanwaltschaft Bonn Az.: 58 VRJs 71/01 Amtsgericht Leve

Bundesgerichtshof Urteil, 09. März 2010 - 1 StR 554/09

bei uns veröffentlicht am 09.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 554/09 vom 9. März 2010 in der Strafsache gegen wegen nachträglicher Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 9. Mär

Landgericht Passau Beschluss, 25. Juni 2018 - Qs 47/18 jug

bei uns veröffentlicht am 25.06.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten ... gegen den Beschluss des Amtsgerichts Freyung vom 11.05.2018 wird dieser aufgehoben. 2. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels einschließlich der notwendigen Aus

Amtsgericht Pirmasens Beschluss, 30. Jan. 2018 - 1 VRJs 91/17 jug

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts Pirmasens vom 16.11.2017 (1 VRJs 91/17 jug) wird aufgehoben. Gründe I. 1 Durch Urteil des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - Pirmasens vom 22.02.2017 (1 Ls 4372 Js

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2017 - 2 ARs 524/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 524/17 2 AR 321/17 vom 13. Dezember 2017 in der Gerichtsstandsbestimmungssache des wegen Führungsaufsicht Az.: 23 AR-232 Js 381/13-3/17 BEW Amtgericht Heinsberg 9 AR-232 Js 381/13-61/17 BEW Amtsgericht Iserlohn.

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Apr. 2017 - 2 ARs 348/16

bei uns veröffentlicht am 20.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 348/16 2 AR 207/16 vom 20. April 2017 in der Bewährungssache gegen Az.: 51 AR 1/15 BEW Amtsgericht Lennestadt Az.: 200 VRs 19875/10 Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) Az.: 200 Js 19875/10 Staatsanwaltschaft Kempte

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 02. Nov. 2016 - IV-2 RBs 157/16

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Rechtsmittels. 1 2G r ü n d e : 3I. 4Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs (hier: Mofa) unte

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Okt. 2016 - 2 ARs 44/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 44/16 2 AR 2/16 vom 26. Oktober 2016 in der Jugendvollstreckungssache gegen wegen versuchten Betrugs Az.: 6 VRJs 331/15 Amtsgericht Delbrück Az.: 128 Ls 44/15 Amtsgericht Mönchengladbach Az.: 600 Js 2110/14 Staats

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 05. Feb. 2015 - 2 Ws 33/15

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen zurückverwiesen. 1G r ü n d e : 2I.

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Der Richter kann dem Jugendlichen nach Anhörung des Jugendamts auch auferlegen, unter den im Achten Buch Sozialgesetzbuch genannten Voraussetzungen Hilfe zur Erziehung 1. in Form der Erziehungsbeistandschaft im Sinne des § 30 des Achten Buches Sozialgesetzbuch...
(1) Als Maßregeln der Besserung und Sicherung im Sinne des allgemeinen Strafrechts können die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt, die Führungsaufsicht oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden (§ 61 Nr. 1...