Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 41

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 41
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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

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(1) Für die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen gelten §§ 41 bis 49 der Zivilprozeßordnung entsprechend. (2) Von der Ausübung des Amtes als Richter oder ehrenamtlicher Richter ist auch ausgeschlossen, wer bei dem vorausgegangenen Verwal
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published on 21/11/2016 00:00

Gründe 1 Die Klägerin begehrt Einsicht in Angebotsunterlagen, die der beklagten Stadt im Rahmen eines von dieser geführten Verfahrens auf Abschluss eines Konzessionsvert
published on 29/08/2016 00:00

Gründe I 1 Die Beteiligten streiten über die Rechtswegzuständigkeit für eine Klage auf Rücknahm
published on 20/10/2010 00:00

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 21. Januar 2010 in Gestalt des Urteils vom 27. April 2010 - L 2 R 238/10 - aufgehoben.
published on 21/01/2010 00:00

Gründe I. 1 Die Klägerin und die beklagte Gemeinde schlossen in den Jahren 1994, 1995 u
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