Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 15
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 15
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden. §
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
Bei den Verwaltungsgerichten können auch folgende Richter verwendet werden: 1. Richter auf Probe,2. Richter kraft Auftrags und3. Richter auf Zeit.
Bei dem Oberverwaltungsgericht und bei dem Verwaltungsgericht können auf Lebenszeit ernannte Richter anderer Gerichte und ordentliche Professoren des Rechts für eine bestimmte Zeit von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer ihres Haup
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 02/06/2015 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 23. Januar 2015 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Die aufschiebende Wirkung der bei dem Verwaltungsgericht Arnsberg anhängigen Klage 4
published on 16/11/2011 00:00
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. April 2011 - 5 K 292/11 - wird zurückgewiesen, soweit darin unter Nr. 4 die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt wird.Der Antragsteller trä
published on 22/02/2011 00:00
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. November 2008 - 4 K 764/08 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Annotations
Bei dem Oberverwaltungsgericht und bei dem Verwaltungsgericht können auf Lebenszeit ernannte Richter anderer Gerichte und ordentliche Professoren des Rechts für eine bestimmte Zeit von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer ihres Hauptamts, zu...
Bei den Verwaltungsgerichten können auch folgende Richter verwendet werden: 1. Richter auf Probe,2. Richter kraft Auftrags und3. Richter auf Zeit.