Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 22

Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden

1.
Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
2.
Richter,
3.
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
4.
Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
4a.
(weggefallen)
5.
Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

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Referenzen - Urteile | § 130 InsO

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 130 InsO.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. März 2015 - 5 S 15.497

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor Der Antrag, Herrn J. L., von seinem Amt des ehrenamtlichen Richters am Bayerischen Verwaltungsgericht München zu entbinden, wird abgelehnt. Gründe I. Mit Schreiben vom 23. Februar 2015 zeigte der ehrenamtl

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 12. Dez. 2018 - 3 AS 14/18

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

Tenor Auf den Antrag der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Hamburg wird Frau … von dem Amt einer ehrenamtlichen Richterin bei dem Verwaltungsgericht Hamburg entbunden. Gründe 1 Die ehrenamtliche Richterin ist Lehrerin an einem

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 14. Apr. 2015 - 16 F 10/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor Der Antrag des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, die ehrenamtliche Richterin C.           B.             , I.         Markt 15, L.          , von ihrem Amt einer ehrenamtlichen Richterin bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zu e

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 01. Apr. 2015 - 16 F 15/15

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor Frau Dr. J.        X.           T.          , A.      allee 100, X.           , wird von ihrem Amt einer ehrenamtlichen Richterin bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf entbunden. 1Gründe: 2I. 3Der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 19. Feb. 2015 - 16 F 6/15

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tenor Herr Q.        T.       , Zum U.       I.    46,  W.       , wird von seinem Amt eines ehrenamtlichen Richters bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf mit sofortiger Wirkung entbunden. 1Gründe: 2I. 3Der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseld

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 24. Juli 2014 - 16 F 14/14

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor Der Antrag der ehrenamtlichen Richterin O.       T.        , I.----weg  7,      M.        , und der vorsorglich gestellte Antrag des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Minden, sie vom Amt einer ehrenamtlichen Richterin bei dem Verwaltungsgeri

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 13. Feb. 2014 - 16 F 2/14

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor Frau Peggy C.      -C1.      , In den I.      8,  I1.           , wird von ihrem Amt einer ehrenamtlichen Richterin bei dem Verwaltungsgericht Aachen entbunden. 1Gründe:2I.3Der Präsident des Verwaltungsgerichts Aachen hat beantragt, Frau C.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. März 2011 - 6 PB 19/10

bei uns veröffentlicht am 11.03.2011

Gründe 1 Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 29 Abs. 9 Satz 2 PostPersRG i.V.m. § 92