Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 22
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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden
- 1.
Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, - 2.
Richter, - 3.
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, - 4.
Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, - 4a.
(weggefallen) - 5.
Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
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published on 23/03/2015 00:00
Tenor
Der Antrag, Herrn J. L., von seinem Amt des ehrenamtlichen Richters am Bayerischen Verwaltungsgericht München zu entbinden, wird abgelehnt.
Gründe
I.
Mit Schreiben vom 23. Februar 2015 zeigte der ehrenamtl
published on 12/12/2018 00:00
Tenor
Auf den Antrag der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Hamburg wird
Frau …
von dem Amt einer ehrenamtlichen Richterin bei dem Verwaltungsgericht Hamburg entbunden.
Gründe
1
Die ehrenamtliche Richterin ist Lehrerin an einem
published on 14/04/2015 00:00
Tenor
Der Antrag des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, die ehrenamtliche Richterin C. B. , I. Markt 15, L. , von ihrem Amt einer ehrenamtlichen Richterin bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zu e
published on 01/04/2015 00:00
Tenor
Frau Dr. J. X. T. , A. allee 100, X. , wird von ihrem Amt einer ehrenamtlichen Richterin bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf entbunden.
1Gründe:
2I.
3Der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
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