Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 38

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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Der Präsident des Gerichts übt die Dienstaufsicht über die Richter, Beamten, Angestellten und Arbeiter aus.

(2) Übergeordnete Dienstaufsichtsbehörde für das Verwaltungsgericht ist der Präsident des Oberverwaltungsgerichts.

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published on 25/01/2019 00:00

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Antragstellerin ist kubanische Staatsangehörige. Sie
published on 03/05/2017 00:00

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (M 6 K 17.35453) gegen die in Nr. 3 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 11. März 2017 (Gesch.-Z. ...) enthaltene Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung wird ang
published on 18/02/2016 00:00

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden - Dienstgerichtshof für Richter - vom 27. Februar 2015 wird zurückgewiesen.
published on 23/03/2015 00:00

Tenor Das Verfahren auf Zulassung der Berufung wird eingestellt, soweit der Kläger und das beklagte Land das Verfahren auf Zulassung der Berufung übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Das beklagte Land trä
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