Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 3

(1) Durch Gesetz werden angeordnet

1.
die Errichtung und Aufhebung eines Verwaltungsgerichts oder eines Oberverwaltungsgerichts,
2.
die Verlegung eines Gerichtssitzes,
3.
Änderungen in der Abgrenzung der Gerichtsbezirke,
4.
die Zuweisung einzelner Sachgebiete an ein Verwaltungsgericht für die Bezirke mehrerer Verwaltungsgerichte,
4a)
die Zuweisung von Verfahren, bei denen sich die örtliche Zuständigkeit nach § 52 Nr. 2 Satz 1, 2 oder 5 bestimmt, an ein anderes Verwaltungsgericht oder an mehrere Verwaltungsgerichte des Landes,
5.
die Errichtung einzelner Kammern des Verwaltungsgerichts oder einzelner Senate des Oberverwaltungsgerichts an anderen Orten,
6.
der Übergang anhängiger Verfahren auf ein anderes Gericht bei Maßnahmen nach den Nummern 1, 3, 4 und 4a, wenn sich die Zuständigkeit nicht nach den bisher geltenden Vorschriften richten soll.

(2) Mehrere Länder können die Errichtung eines gemeinsamen Gerichts oder gemeinsamer Spruchkörper eines Gerichts oder die Ausdehnung von Gerichtsbezirken über die Landesgrenzen hinaus, auch für einzelne Sachgebiete, vereinbaren.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 26


(1) Bei jedem Verwaltungsgericht wird ein Ausschuß zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bestellt. (2) Der Ausschuß besteht aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts als Vorsitzendem, einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten und s
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 52


Für die örtliche Zuständigkeit gilt folgendes:1.In Streitigkeiten, die sich auf unbewegliches Vermögen oder ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis beziehen, ist nur das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Vermögen oder

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21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 28. Feb. 2014 - 1 K 13.544

bei uns veröffentlicht am 28.02.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 16. April 2013 und der Widerspruchbescheid des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 24. Mai 2013 werden aufgehoben. Die

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 26. Juni 2018 - 12 B 26/18

bei uns veröffentlicht am 26.06.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 17.192,28 € festgesetzt. Gründe I. 1

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 25. Apr. 2018 - 12 B 16/18

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Antragstellerin bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin am derzeitig stattfindenden Bewerbungsverfahren für die am 01.08.2018 begi

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 10. Apr. 2018 - 12 B 21/18

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Tenor Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die in der Stellenausschreibung vom 23.10.2017 ausgeschriebene Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters im Fachbereich Jugend/Allgemeine Abteilung und Einric

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 14. März 2018 - 12 B 37/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 9.438,24 € festgesetzt. Gründe I. 1 D

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 19. Juli 2016 - 2 M 61/16

bei uns veröffentlicht am 19.07.2016

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Nov. 2015 - 9 L 3546/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt. 1Gründe: 2Der Antrag der Ant

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 28. Aug. 2015 - 3 L 760/15.NW

bei uns veröffentlicht am 28.08.2015

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,-- € festgesetzt. Gründe 1 Der Antrag, die aufschie

Verwaltungsgericht Koblenz Beschluss, 08. Juni 2015 - 4 O 233/15.KO

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren zur Fahreignung der Antragstellerin wird abgelehnt. Gründe I. 1 Die Antragstellerin erstrebt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durch

Landessozialgericht NRW Urteil, 22. Jan. 2015 - L 9 SO 242/12

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor Auf die Berufungen des Beklagten und der Klägerin zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 05.06.2012 wie folgt geändert: Der Beigeladene zu 1) wird verurteilt, der Klägerin zu 1) die ihr im Zeitraum von März 2011 bis September 2012

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 18. Dez. 2014 - 9 L 2151/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 3.750,00 € festgesetzt. 1Gründe 2Der Antr

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. März 2014 - 9 K 1095/11

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 6. Januar 2011 (Az.: 61.4‑B‑749/10) zur Errichtung eines Satteldaches, Ausbau im Dachgeschoss, Erdgeschossumbau und Änderung der Treppe auf dem Grundstück P.--ring  14 in S.        wird aufgehob

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. März 2014 - 9 K 1855/11

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 6. Januar 2011 (Az.: 61.4‑B‑749/10) zur Errichtung eines Satteldaches, Ausbau im Dachgeschoss, Erdgeschossumbau und Änderung der Treppe auf dem Grundstück P.--ring  14 in S.        wird aufgehob

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 12. März 2014 - A 6 K 1868/12

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

Tenor Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 10.9.2012 wird aufgehoben.Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatb

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 12. März 2014 - A 6 K 730/12

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

Tenor Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 27.3.2012 wird aufgehoben.Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Ta

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Feb. 2011 - 5 S 2285/09

bei uns veröffentlicht am 10.02.2011

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 08. Oktober 2008 - 4 K 1514/08 - geändert. Das vom Landratsamt Karlsruhe 1991 oder 1992 im Kreuzungsbereich Karlsruher Straße/Albgaustraße auf Gemarkung der Bek

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 12. Feb. 2010 - 3 E 517/09

bei uns veröffentlicht am 12.02.2010

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1. Dezember 2009 – 1 K 1749/08 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Gründe

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 21. Dez. 2009 - 10 K 1416/09

bei uns veröffentlicht am 21.12.2009

Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit sich der Rechtsstreit in Bezug auf den Rückforderungsbescheid des Beklagten vom 27.11.2008/02.12.2008 erledigt hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 02. Nov. 2009 - 3 S 3013/08

bei uns veröffentlicht am 02.11.2009

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Der Streitwert wird auf 20.000,-- EUR festgesetzt. Die Revision wird z

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 16. Nov. 2007 - A 8 K 642/06

bei uns veröffentlicht am 16.11.2007

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger, nach eigenen Angaben 1973 geboren und kamerunischer Staatsangehörige

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 21. Juni 2007 - 4 K 1268/06

bei uns veröffentlicht am 21.06.2007

Tenor Der Erlass des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport ... vom 24.05.2006 - RA-7162.1-05/17 - wird aufgehoben. Das beklagte Land und die Beigeladene tragen je die Hälfte der Gerichtskosten und der außergericht

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Für die örtliche Zuständigkeit gilt folgendes:1.In Streitigkeiten, die sich auf unbewegliches Vermögen oder ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis beziehen, ist nur das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Vermögen oder der Ort liegt...