Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 13

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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

Bei jedem Gericht wird eine Geschäftsstelle eingerichtet. Sie wird mit der erforderlichen Anzahl von Urkundsbeamten besetzt.

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published on 27/01/2014 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheits
published on 27/01/2014 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheits
published on 18/07/2018 00:00

Tenor Der Einstellungsbeschluss des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) W... vom 27. September 2016 und der hierzu ergangene Widerspruchsbescheid vom 2. November 2017 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahren
published on 25/09/2015 00:00

Tenor Der Bescheid (Widerrufsverfügung) der Beklagten vom 26.05.2015 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Die Klage des heute 38 Jahre alten, seit dem 15
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