Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen können nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn behördliche Verfahrenshandlungen vollstreckt werden können oder gegen einen Nichtbeteiligten ergehen.

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Verwaltungsrecht: Kein Anspruch auf Wunsch-Impfstoff

25.04.2021

Aus § 1 CoronaImpfV kann kein Anspruch auf einen bestimmten Impfstoff oder das Verfahren bei der Impfreihenfolge abgeleitet werden. Das Angebot eines bestimmten Impfstoffes kann nur dann in Betracht kommen, wenn ein Impfling im Hinblick auf mögliche Nebenfolgen eine nicht nur theoretisch mögliche schwerwiegende Impffolge befürchten muss – Streifler & Kollegen, Rechtsanwalt für Öffentliches Recht
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Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 1 Anwendungsbereich


(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Rechtsbehelfe gegen folgende Entscheidungen: 1. Zulassungsentscheidungen im Sinne von § 2 Absatz 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Zulässigkeit von Vorhaben, für die nach a) dem Gesetz

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253 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 44a VwGO.

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 1. Juni 2021 - 9 K 135/20 A

bei uns veröffentlicht am 07.01.2024

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Klageverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht befugt ist, Asylsuchende ohne Ausschöpfung milderer Mittel zur Preisgabe ihrer Handyzugangsdaten zu verpflich

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Feb. 2023 - 1 C 19/21

bei uns veröffentlicht am 07.01.2024

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Auswertung digitaler Datenträger, insbesondere Mobiltelefone, durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Asylverfahren ohne ausreichende Berücksich

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Apr. 2015 - DGH 1/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2021

OLG Stuttgart (Dienstgerichtshof Baden-Württemberg)   Urteil vom 17.04.2017 Az.: DGH 1/13   Tenor I. Die Berufung des Antragstellers gegen das Urteil des Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht Karlsruhe vom 04.12.2012 - RD

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2003 - KVR 25/01

bei uns veröffentlicht am 18.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 25/01 Verkündet am: 18. Februar 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die münd

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2003 - KVR 24/01

bei uns veröffentlicht am 18.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 24/01 Verkündet am: 18. Februar 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Verbundnetz I

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2019 - 11 C 18.1631

bei uns veröffentlicht am 01.02.2019

Tenor In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 4. Juli 2018 wird dem Antragsteller Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten Rechtsanwalt F* …, E* …, mit der Maßgabe bewilligt,

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 29. Apr. 2019 - Au 2 E 19.319

bei uns veröffentlicht am 29.04.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die am ... 1961 geborene Antr

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Apr. 2019 - M 5 E 19.141

bei uns veröffentlicht am 03.04.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin hat beide Staatsex

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Okt. 2018 - 3 ZB 15.1967

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000.- € festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2019 - 7 CE 19.343

bei uns veröffentlicht am 08.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. März 2019 - 3 CE 18.2248

bei uns veröffentlicht am 28.03.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Dez. 2016 - M 5 E 16.5181

bei uns veröffentlicht am 27.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,-- € festgesetzt. Gründe I. Der 19... geborene Antrags

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 11. Juni 2018 - B 7 K 16.95

bei uns veröffentlicht am 11.06.2018

Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Die Klägerin wandte sich - bis zur (frei

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 13. Aug. 2018 - B 6 K 18.278

bei uns veröffentlicht am 13.08.2018

Tenor 1. Der Antrag auf Bewillig von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt O* …wird abgelehnt. 2. Das Verfahren wird eingestellt. 3. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens 4. Der Streitwert wird

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Jan. 2019 - M 4 K 18.266

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor I. Der Prüfungsbescheid vom 6.7.2017 in der Fassung vom 28.3.2018 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Prüfungsaufgabe 3 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bewerten. Im Übrigen wird die Klag

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Jan. 2019 - M 4 K 17.3273

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die Bew

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Apr. 2016 - M 3 E 15.5018

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf EUR 2.500,- festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin besuchte

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 11. Jan. 2017 - M 26 K 15.5003

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung (Nr. II des Urteils) ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. März 2018 - M 5 E 18.884

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller ist Beamt

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Dez. 2016 - M 17 K 16.34299

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren des Klägers fortzusetzen und über seinen Asylantrag vom 14. August 2015 innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft des Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Dez. 2014 - 15 C 14.2513

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Die Beschwerde ist zwar zulässig, aber nicht begründet. 1. Die Beschwerde ist gemäß §

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 10. Apr. 2018 - AN 14 E 18.200

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Tenor 1. Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. 2. Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Nov. 2016 - M 17 K 16.32034

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren der Klägerin fortzusetzen und über ihren Asylantrag vom 5. Februar 2014 innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft des Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Juli 2019 - M 5 E 19.2689

bei uns veröffentlicht am 26.07.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe Der Antrag auf Erlass einer einstweilige

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 01. Feb. 2017 - W 6 K 16.907

bei uns veröffentlicht am 01.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 13. Nov. 2014 - Au 2 E 14.1317

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor I. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, den Antragsteller vorläufig von der Verpflichtung zur Durchführung einer polizeiärztlichen Untersuchung aufgrund der Anordnung der ... Bereitschaftspolizeiabteilung ... vom 2. September 2014

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Jan. 2019 - W 5 K 17.946

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 22. Aug. 2017 - W 6 S 17.820

bei uns veröffentlicht am 22.08.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. IV. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordn

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2017 - 11 CS 17.1821

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Okt. 2014 - 3 CE 14.1357

bei uns veröffentlicht am 06.10.2014

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 13. Juni 2014 wird in seinen Ziffern I. und II. aufgehoben. II. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Antragstellerin vorläufig von der Verpflichtung der Durchfüh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2019 - 3 C 19.1218

bei uns veröffentlicht am 09.07.2019

Tenor I. Die Beschwerden und die Anhörungsrüge werden verworfen. II. Die Kostenentscheidung über die Beschwerde mit dem Antrag, eine Zwischenverfügung zu erlassen (Hauptantrag), bleibt der Endentscheidung über den Antrag auf Erla

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 28. Sept. 2017 - AN 1 E 17.01739

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Antragstellerin vorläufig von der Verpflichtung zur Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung gemäß der Anordnung vom 4. Juli 2017 freizustellen. 2. Die Antragsgegnerin trägt

Verwaltungsgericht München Beschluss, 05. Juni 2019 - M 5 E 19.1699

bei uns veröffentlicht am 05.06.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragsgegnerin ordnete mi

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Juni 2019 - M 5 E 19.1478

bei uns veröffentlicht am 12.06.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsgegner ordnete mit

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 17. Juli 2017 - W 1 K 17.501

bei uns veröffentlicht am 17.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Juli 2015 - M 2 K 15.30753

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, den Klägern innerhalb von vier Wochen ab Rechtskraft dieses Urteils mitzuteilen, bis wann voraussichtlich über ihren Asylantrag entschieden wird. II. Die Beklagte hat die Kosten des Ve

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2019 - 6 CE 19.942

bei uns veröffentlicht am 07.06.2019

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 10. April 2019 - M 21 E 18.5407 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2019 - 3 CE 19.916

bei uns veröffentlicht am 07.06.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2019 - 3 CE 19.847

bei uns veröffentlicht am 07.06.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juni 2019 - 10 C 19.616

bei uns veröffentlicht am 03.06.2019

Tenor Unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4. März 2019 wird dem Kläger wird für das Klageverfahren Au 6 K 19.79 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T. O., Ulm, bewilligt.

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 11. Feb. 2016 - RN 5 K 15.1123

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Aktenzeichen: RN 5 K 15.1123 Im Namen des Volkes Urteil vom 11. Februar 2016 5. Kammer Sachgebiets-Nr: 221 Hauptpunkte: Wiederholende Verfügung;

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Feb. 2014 - 5 E 14.568

bei uns veröffentlicht am 14.02.2014

Tenor I. Die Antragstellerin ist bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache nicht verpflichtet, die Anordnung des Polizeipräsidiums ... vom ... Januar 2014 in der Gestalt der Anordnung vom ... Januar 2014 sowie vom ...

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Dez. 2016 - M 17 K 16.33942

bei uns veröffentlicht am 02.12.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren des Klägers fortzusetzen und über seinen Asylantrag vom 16. Juni 2015 innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft des Urteils zu entscheiden. II. Die Beklagte h

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2015 - 3 CE 15.172

bei uns veröffentlicht am 23.02.2015

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 20. Januar 2015 wird in seinen Ziffern I und II abgeändert. II. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Antragstellerin vorläufig von der Verpflichtung der Durchführun

Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Mai 2015 - M 5 E 15.1163

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller steht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Aug. 2017 - 20 C 17.1130

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. Gründe I. Die Klägerin begehrt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Aug. 2017 - 20 C 17.1129

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. Gründe I. Die Antragstel

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Mai 2015 - M 5 E 15.1369

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die 1960 geb

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 05. Aug. 2014 - 4 E 14.373

bei uns veröffentlicht am 05.08.2014

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ..., wird abgelehnt. 2. Der Antrag wird abgelehnt. 3. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 4. Der Streitwert wi

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 24. Feb. 2015 - AN 1 K 13.00576

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vol