Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 44a
Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen können nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn behördliche Verfahrenshandlungen vollstreckt werden können oder gegen einen Nichtbeteiligten ergehen.
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Referenzen - Veröffentlichungen | § 44a VwGO
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Verwaltungsrecht: Kein Anspruch auf Wunsch-Impfstoff
von Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt für Öffentliches Recht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
25.04.2021
Aus § 1 CoronaImpfV kann kein Anspruch auf einen bestimmten Impfstoff oder das Verfahren bei der Impfreihenfolge abgeleitet werden. Das Angebot eines bestimmten Impfstoffes kann nur dann in Betracht kommen, wenn ein Impfling im Hinblick auf mögliche Nebenfolgen eine nicht nur theoretisch mögliche schwerwiegende Impffolge befürchten muss – Streifler & Kollegen, Rechtsanwalt für Öffentliches Recht
Referenzen - Gesetze | § 44a VwGO
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Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Rechtsbehelfe gegen folgende Entscheidungen: 1. Zulassungsentscheidungen im Sinne von § 2 Absatz 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Zulässigkeit von Vorhaben, für die nach a) dem Gesetz
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Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 1. Juni 2021 - 9 K 135/20 A
bei uns veröffentlicht am 07.01.2024
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Klageverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht befugt ist, Asylsuchende ohne Ausschöpfung milderer Mittel zur Preisgabe ihrer Handyzugangsdaten zu verpflich
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Feb. 2023 - 1 C 19/21
bei uns veröffentlicht am 07.01.2024
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Auswertung digitaler Datenträger, insbesondere Mobiltelefone, durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Asylverfahren ohne ausreichende Berücksich
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Apr. 2015 - DGH 1/13
bei uns veröffentlicht am 03.12.2021
OLG Stuttgart
(Dienstgerichtshof Baden-Württemberg)
Urteil vom 17.04.2017
Az.: DGH 1/13
Tenor
I. Die Berufung des Antragstellers gegen das Urteil des Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht Karlsruhe vom 04.12.2012 - RD
Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2003 - KVR 25/01
bei uns veröffentlicht am 18.02.2003
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 25/01 Verkündet am: 18. Februar 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die münd
Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2003 - KVR 24/01
bei uns veröffentlicht am 18.02.2003
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 24/01 Verkündet am: 18. Februar 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Verbundnetz I
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2019 - 11 C 18.1631
bei uns veröffentlicht am 01.02.2019
Tenor
In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 4. Juli 2018 wird dem Antragsteller Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten Rechtsanwalt F* …, E* …, mit der Maßgabe bewilligt,
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 29. Apr. 2019 - Au 2 E 19.319
bei uns veröffentlicht am 29.04.2019
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die am ... 1961 geborene Antr
Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Apr. 2019 - M 5 E 19.141
bei uns veröffentlicht am 03.04.2019
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin hat beide Staatsex
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Okt. 2018 - 3 ZB 15.1967
bei uns veröffentlicht am 24.10.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000.- € festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2019 - 7 CE 19.343
bei uns veröffentlicht am 08.04.2019
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. März 2019 - 3 CE 18.2248
bei uns veröffentlicht am 28.03.2019
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Dez. 2016 - M 5 E 16.5181
bei uns veröffentlicht am 27.12.2016
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 2.500,-- € festgesetzt.
Gründe
I.
Der 19... geborene Antrags
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 11. Juni 2018 - B 7 K 16.95
bei uns veröffentlicht am 11.06.2018
Tenor
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Klägerin wandte sich - bis zur (frei
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 13. Aug. 2018 - B 6 K 18.278
bei uns veröffentlicht am 13.08.2018
Tenor
1. Der Antrag auf Bewillig von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt O* …wird abgelehnt.
2. Das Verfahren wird eingestellt.
3. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens
4. Der Streitwert wird
Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Jan. 2019 - M 4 K 18.266
bei uns veröffentlicht am 29.01.2019
Tenor
I. Der Prüfungsbescheid vom 6.7.2017 in der Fassung vom 28.3.2018 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Prüfungsaufgabe 3 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bewerten. Im Übrigen wird die Klag
Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Jan. 2019 - M 4 K 17.3273
bei uns veröffentlicht am 29.01.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen die Bew
Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Apr. 2016 - M 3 E 15.5018
bei uns veröffentlicht am 11.04.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf EUR 2.500,- festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin besuchte
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 11. Jan. 2017 - M 26 K 15.5003
bei uns veröffentlicht am 11.01.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung (Nr. II des Urteils) ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei
Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. März 2018 - M 5 E 18.884
bei uns veröffentlicht am 06.03.2018
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist Beamt
Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Dez. 2016 - M 17 K 16.34299
bei uns veröffentlicht am 21.12.2016
Tenor
I.
Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren des Klägers fortzusetzen und über seinen Asylantrag vom 14. August 2015 innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft des Urteils zu entscheiden.
II.
Die Beklagte
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Dez. 2014 - 15 C 14.2513
bei uns veröffentlicht am 10.12.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Die Beschwerde ist zwar zulässig, aber nicht begründet.
1. Die Beschwerde ist gemäß §
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 10. Apr. 2018 - AN 14 E 18.200
bei uns veröffentlicht am 10.04.2018
Tenor
1. Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
2. Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.
Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Nov. 2016 - M 17 K 16.32034
bei uns veröffentlicht am 30.11.2016
Tenor
I.
Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren der Klägerin fortzusetzen und über ihren Asylantrag vom 5. Februar 2014 innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft des Urteils zu entscheiden.
II.
Die Beklagte
Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Juli 2019 - M 5 E 19.2689
bei uns veröffentlicht am 26.07.2019
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
Gründe
Der Antrag auf Erlass einer einstweilige
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 01. Feb. 2017 - W 6 K 16.907
bei uns veröffentlicht am 01.02.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 13. Nov. 2014 - Au 2 E 14.1317
bei uns veröffentlicht am 13.11.2014
Tenor
I.
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, den Antragsteller vorläufig von der Verpflichtung zur Durchführung einer polizeiärztlichen Untersuchung aufgrund der Anordnung der ... Bereitschaftspolizeiabteilung ... vom 2. September 2014
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Jan. 2019 - W 5 K 17.946
bei uns veröffentlicht am 24.01.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 22. Aug. 2017 - W 6 S 17.820
bei uns veröffentlicht am 22.08.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
IV. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordn
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2017 - 11 CS 17.1821
bei uns veröffentlicht am 09.11.2017
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Okt. 2014 - 3 CE 14.1357
bei uns veröffentlicht am 06.10.2014
Tenor
I.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 13. Juni 2014 wird in seinen Ziffern I. und II. aufgehoben.
II.
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Antragstellerin vorläufig von der Verpflichtung der Durchfüh
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2019 - 3 C 19.1218
bei uns veröffentlicht am 09.07.2019
Tenor
I. Die Beschwerden und die Anhörungsrüge werden verworfen.
II. Die Kostenentscheidung über die Beschwerde mit dem Antrag, eine Zwischenverfügung zu erlassen (Hauptantrag), bleibt der Endentscheidung über den Antrag auf Erla
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 28. Sept. 2017 - AN 1 E 17.01739
bei uns veröffentlicht am 28.09.2017
Tenor
1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Antragstellerin vorläufig von der Verpflichtung zur Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung gemäß der Anordnung vom 4. Juli 2017 freizustellen.
2. Die Antragsgegnerin trägt
Verwaltungsgericht München Beschluss, 05. Juni 2019 - M 5 E 19.1699
bei uns veröffentlicht am 05.06.2019
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragsgegnerin ordnete mi
Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Juni 2019 - M 5 E 19.1478
bei uns veröffentlicht am 12.06.2019
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsgegner ordnete mit
Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 17. Juli 2017 - W 1 K 17.501
bei uns veröffentlicht am 17.07.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsle
Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Juli 2015 - M 2 K 15.30753
bei uns veröffentlicht am 21.07.2015
Tenor
I.
Die Beklagte wird verpflichtet, den Klägern innerhalb von vier Wochen ab Rechtskraft dieses Urteils mitzuteilen, bis wann voraussichtlich über ihren Asylantrag entschieden wird.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Ve
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2019 - 6 CE 19.942
bei uns veröffentlicht am 07.06.2019
Tenor
I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 10. April 2019 - M 21 E 18.5407 - wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2019 - 3 CE 19.916
bei uns veröffentlicht am 07.06.2019
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2019 - 3 CE 19.847
bei uns veröffentlicht am 07.06.2019
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juni 2019 - 10 C 19.616
bei uns veröffentlicht am 03.06.2019
Tenor
Unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4. März 2019 wird dem Kläger wird für das Klageverfahren Au 6 K 19.79 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T. O., Ulm, bewilligt.
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 11. Feb. 2016 - RN 5 K 15.1123
bei uns veröffentlicht am 11.02.2016
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg
Aktenzeichen: RN 5 K 15.1123
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 11. Februar 2016
5. Kammer
Sachgebiets-Nr: 221
Hauptpunkte:
Wiederholende Verfügung;
Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Feb. 2014 - 5 E 14.568
bei uns veröffentlicht am 14.02.2014
Tenor
I.
Die Antragstellerin ist bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache nicht verpflichtet, die Anordnung des Polizeipräsidiums ... vom ... Januar 2014 in der Gestalt der Anordnung vom ... Januar 2014 sowie vom ...
Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Dez. 2016 - M 17 K 16.33942
bei uns veröffentlicht am 02.12.2016
Tenor
I.
Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren des Klägers fortzusetzen und über seinen Asylantrag vom 16. Juni 2015 innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft des Urteils zu entscheiden.
II.
Die Beklagte h
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2015 - 3 CE 15.172
bei uns veröffentlicht am 23.02.2015
Tenor
I.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 20. Januar 2015 wird in seinen Ziffern I und II abgeändert.
II.
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Antragstellerin vorläufig von der Verpflichtung der Durchführun
Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Mai 2015 - M 5 E 15.1163
bei uns veröffentlicht am 21.05.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller steht
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Aug. 2017 - 20 C 17.1130
bei uns veröffentlicht am 02.08.2017
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Gründe
I.
Die Klägerin begehrt
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Aug. 2017 - 20 C 17.1129
bei uns veröffentlicht am 02.08.2017
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Gründe
I.
Die Antragstel
Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Mai 2015 - M 5 E 15.1369
bei uns veröffentlicht am 08.05.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die 1960 geb
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 05. Aug. 2014 - 4 E 14.373
bei uns veröffentlicht am 05.08.2014
Tenor
1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von
Rechtsanwalt ..., wird abgelehnt.
2. Der Antrag wird abgelehnt.
3. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
4. Der Streitwert wi
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 24. Feb. 2015 - AN 1 K 13.00576
bei uns veröffentlicht am 24.02.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar.
3. Der Kläger kann die Vol