Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 25

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 25
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

Die ehrenamtlichen Richter werden auf fünf Jahre gewählt.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 12/05/2010 00:00

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Der Bescheid der Beklagten vom 25.1.2007 und der Widerspruchsbes
published on 28/04/2008 00:00

Tenor Die Beschwerden der Kläger gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 13. Februar 2008 - 2 K 1246/07 - werden zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Grün
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.