Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 43

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 43
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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Durch Klage kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Feststellungsklage).

(2) Die Feststellung kann nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann oder hätte verfolgen können. Dies gilt nicht, wenn die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt wird.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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23.01.2014 12:52

Zum Winterdienst verpflichtete Anlieger müssen nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück räumen und streuen. Zu mehr sind sie nicht verpflichtet.
16.08.2008 18:22

Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
16.08.2008 17:01

Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
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(1) Die Aufgabe, die Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur zu überwachen, obliegt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur). Sie untersteht insoweit
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published on 08.01.2024 16:54

In einem Urteil vom 18.02.2021 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart festgestellt, dass bestimmte polizeiliche Maßnahmen gegen Herrn Alassa M. in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen rechtswidrig waren. Dazu gehören
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In einem Urteil vom 18.02.2021 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart festgestellt, dass bestimmte polizeiliche Maßnahmen gegen Herrn Alassa M. in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen rechtswidrig waren. Dazu gehören Personenfeststellung, Betreten und Durchsuchen des Zimmers, Durchsuchen der Person sowie Festsetzen unter Anlegen von Einmal-Handschließen am 03.05.2018. Ebenso wurde das Einbehalten des Geldbeutels am 20.06.2018 im Rahmen der Abschiebung als rechtswidrig eingestuft. Die vollständigen Urteilsgründe liegen vor, und das Gericht hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen. Die Beteiligten haben einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen, nach Zustellung des Urteils.

Mittlerweile hat das Bundesverwaltungsgericht sich zur Sache geäußert. Lesen Sie das Urteil bei Ra.de.

Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin  

published on 07.01.2024 14:18

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das bloße Betreten eines Zimmers in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge durch den Polizeivollzugsdienst zur Überstellung eines ausreisepflichtigen Auslä
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das bloße Betreten eines Zimmers in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge durch den Polizeivollzugsdienst zur Überstellung eines ausreisepflichtigen Ausländers keine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG darstellt. Dies betraf einen Fall, in dem ein Asylbewerber gegen das nächtliche Betreten seines Zimmers durch die Polizei während seiner Überstellung nach Italien im Juni 2018 geklagt hatte. Das Gericht argumentierte, dass es sich um eine spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung handelte und das Betreten keine Durchsuchung war, da keine gezielte Suche nach etwas Verborgenem stattfand.

Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

published on 07.01.2024 13:42

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Klageverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht befugt ist, Asylsuchende ohne Ausschöpfung milderer Mittel zur Preisgabe ihrer Handyzugangsdaten zu verpflich
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Klageverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht befugt ist, Asylsuchende ohne Ausschöpfung milderer Mittel zur Preisgabe ihrer Handyzugangsdaten zu verpflichten und deren Handys auszuwerten. Die Klage wurde von einer Asylbewerberin eingereicht, die sich gegen das Auslesen und Auswerten ihres Handys durch das Bundesamt wehrte. Das Gericht urteilte, dass die Anordnung des Bundesamtes rechtswidrig war, da mildere Mittel zur Verfügung standen, wie die Auswertung der von der Klägerin überreichten Dokumente. Die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht wurde aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls zugelassen.

Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

published on 07.01.2024 13:26

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Auswertung digitaler Datenträger, insbesondere Mobiltelefone, durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Asylverfahren ohne ausreichende Berücksich
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Auswertung digitaler Datenträger, insbesondere Mobiltelefone, durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Asylverfahren ohne ausreichende Berücksichtigung anderer vorliegender Erkenntnisse und Dokumente nicht rechtmäßig ist. 

Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin 

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