Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 43
(1) Durch Klage kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Feststellungsklage).
(2) Die Feststellung kann nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann oder hätte verfolgen können. Dies gilt nicht, wenn die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt wird.

Referenzen - Veröffentlichungen | § 43 VwGO
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Winterdienst: Nur Gehweg vor dem eigenen Grundstück muss geräumt werden
23.01.2014
Zum Winterdienst verpflichtete Anlieger müssen nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück räumen und streuen. Zu mehr sind sie nicht verpflichtet.
Feststellungsklage
16.08.2008
Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
allgemeine Leistungsklage
16.08.2008
Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

Referenzen - Gesetze | § 43 VwGO
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BMVI-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung - BMVI-WS-BGebV | Anlage (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4746 - 4778)
Abschnitt 1
Gebühren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für gebührenpflichtige Leistungen auf dem Gebiet des Aus- und Neubaus von Bundeswasserstraßen und der Strompolizei
Num
Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz - BEVVG | § 4 Regulierungsbehörde
(1) Die Aufgabe, die Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur zu überwachen, obliegt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur). Sie untersteht insoweit
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Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 175
§ 43 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz gilt entsprechend.

1327 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 43 VwGO.
Verwaltungsgericht Berlin Beschluss, 23. Dez. 2021 - 14 L 632/21
bei uns veröffentlicht am 03.01.2022
VG Berlin
Beschluss vom 23.12.2021
Az.: 14 L 632/21 Tenor
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Verfahrensgegenstandes wir
Bundesgerichtshof Urteil, 02. Okt. 2009 - V ZR 235/08
bei uns veröffentlicht am 02.10.2009
BUNDESGERICHTSHOF URTEIL V ZR 235/08 Verkündet am: 2. Oktober 2009 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG §§ 23 Abs. 4; 46 Abs. 1 Satz
Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juni 2009 - III ZR 144/05
bei uns veröffentlicht am 04.06.2009
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 144/05 Verkündet am: 4. Juni 2009 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B
Bundesgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2003 - V ZR 268/02
bei uns veröffentlicht am 04.04.2003
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 268/02 Verkündet am: 4. April 2003 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Jan. 2018 - AN 2 K 16.02414
bei uns veröffentlicht am 25.01.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt zuletzt die Feststellung, dass sich die im Bescheid vom 14. März 2013 ausgesprochene Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass ihr Soh
Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Feb. 2019 - M 12 K 18.1663
bei uns veröffentlicht am 07.02.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstr
Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Jan. 2017 - M 5 K 16.2738
bei uns veröffentlicht am 11.01.2017
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vo
Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Feb. 2016 - M 12 K 15.5744
bei uns veröffentlicht am 18.02.2016
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen: M 12 K 15.5744
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 18. Februar 2016
12. Kammer
Sachgebiets-Nr. 170
Hauptpunkte:
Berufsständisches Versorgungswerk;
freiwillige Mitgliedschaft;
Auss
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Nov. 2017 - AN 4 K 16.02167
bei uns veröffentlicht am 29.11.2017
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass die im Bescheid vom 13. Oktober 2016 unter den Ziffern 1.9, soweit angefochten, 1.15 und 1.16 angeordneten versammlungsrechtlichen Beschränkungen rechtswidrig waren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Von
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2018 - 3 BV 16.382
bei uns veröffentlicht am 23.10.2018
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden
Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Nov. 2015 - M 6a K 14.5210
bei uns veröffentlicht am 18.11.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen: M 6a K 14.5210
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 18. November 2015
6a. Kammer
Sachgebiets-Nr. 250
Hauptpunkte:
Unzulässige Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Festsetz
Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Juli 2017 - M 8 K 16.1426
bei uns veröffentlicht am 10.07.2017
Tenor
I. Die Verfahren M 8 K 16.1426 und M 8 K 16.5065 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II. Die Klagen werden abgewiesen.
III. Die Klägerin hat die Kosten der Verfahren zu tragen.
IV. Die Kostenentscheidung ist gegen eine Sicherheit
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Feb. 2015 - W 4 K 14.696
bei uns veröffentlicht am 10.02.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in H
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Jan. 2018 - Au 5 K 17.1717
bei uns veröffentlicht am 18.01.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstrecke
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Feb. 2018 - AN 10 K 17.01338
bei uns veröffentlicht am 19.02.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Entfernung von acht aufgestellten Stahlpfosten, die sich auf dem Grundstück Fl.Nr. … an der … Straße in
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2018 - 3 BV 15.2710
bei uns veröffentlicht am 27.09.2018
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2019 - 10 CE 19.444
bei uns veröffentlicht am 08.04.2019
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.250,- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Mit der Beschwerde verfolgt der Antragste
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. Feb. 2019 - Au 9 K 17.1760
bei uns veröffentlicht am 25.02.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstr
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. März 2019 - Au 9 K 18.846
bei uns veröffentlicht am 25.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstrecke
Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Dez. 2016 - M 21 K 15.1828
bei uns veröffentlicht am 13.12.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger eine Stellenzulage für Soldaten und B
Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Dez. 2016 - M 21 K 15.1447
bei uns veröffentlicht am 13.12.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger eine Stellenzulage für Soldaten und B
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 30. Apr. 2015 - W 3 K 13.534
bei uns veröffentlicht am 30.04.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckend
Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Okt. 2017 - M 8 K 16.5207
bei uns veröffentlicht am 16.10.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Unter dem 26. Juni 2014 erteilte die Beklagte dem Kläger die Baugenehmigung für die N
Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Dez. 2016 - M 21 K 15.1446
bei uns veröffentlicht am 13.12.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger eine Stellenzulage für Soldaten und B
Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Nov. 2016 - M 21 K 15.5706
bei uns veröffentlicht am 29.11.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger steht als Oberbrandmeister im Dienst der Beklagten und ist bei der Feuerwe
Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Nov. 2016 - M 16 K 15.4523
bei uns veröffentlicht am 29.11.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Juni 2015 - 22 CS 15.686 u.a.
bei uns veröffentlicht am 08.06.2015
Tenor
I.
Die Verfahren 22 CS 15.686, 22 CS 15.687, 22 CS 15.688, 22 CS 15.689, 22 CS 15.690, 22 CS 15.691 und 22 CS 15.952 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.
Die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 27. März
Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Mai 2015 - M 17 K 13.1925
bei uns veröffentlicht am 07.05.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags.
Tatbestand
Die Beteiligt
Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Juli 2016 - M 9 E 16.2367
bei uns veröffentlicht am 29.07.2016
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen das Erlöschen ihrer Niederlassungserlau
Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Dez. 2015 - M 5 E 15.5395
bei uns veröffentlicht am 18.12.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf € 2.500,- festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin ist seit 2007 stellvertretende Senatsvorsitzende im A.... S
Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Sept. 2018 - M 11 K 16.3940
bei uns veröffentlicht am 13.09.2018
Tenor
I. Es wird festgestellt, dass der Beklagte im Zeitpunkt unmittelbar vor Inkrafttreten der Veränderungssperre am 26.07.2018 verpflichtet war, den Klägern einen Vorbescheid gemäß Antrag vom 11.04.2016 zu erteilen. Im Übrigen wird die Klage abgew
Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Apr. 2019 - M 9 K 18.6091
bei uns veröffentlicht am 10.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht
Verwaltungsgericht München Urteil, 28. März 2019 - M 17 K 17.5524
bei uns veröffentlicht am 28.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstre
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Mai 2015 - 10 ZB 13.629
bei uns veröffentlicht am 12.05.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Der Kläger verfolgt mit dem
Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Feb. 2016 - M 9 K 15.3083
bei uns veröffentlicht am 24.02.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstre
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 11. Jan. 2016 - B 3 K 15.713
bei uns veröffentlicht am 11.01.2016
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Rechtsanwaltsbeiordnung wird abgelehnt.
Gründe
1. Der Antrag hat keinen Erfolg.
Gemäß § 166 VwGO, §§ 114 ff. ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verh
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Mai 2015 - 10 ZB 13 632
bei uns veröffentlicht am 12.05.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Der Kläger verfolgt mit dem
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2017 - 7 B 17.320
bei uns veröffentlicht am 20.11.2017
Tenor
I. In Abänderung des Gerichtsbescheids des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 16. Februar 2016 wird der Beklagte verpflichtet, die Kosten der Beförderung des Sohnes der Kläger zur Staatlichen Wirtschaftsschule W... für das Schuljahr 2015/2016
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 07. Dez. 2016 - W 6 S 16.1189
bei uns veröffentlicht am 07.12.2016
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
1. Der am 6. August 1985 geborene Antragsteller wendet sich gegen den Sofortvoll
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2017 - 22 CS 17.1806
bei uns veröffentlicht am 10.10.2017
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III. Unter Änderung der Nr. IV des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 21. August 2017 wird der Streitw
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 07. Dez. 2016 - W 2 K 15.1392
bei uns veröffentlicht am 07.12.2016
Tenor
I. Die Bescheide der Beklagten vom 14. und 17. November 2015 werden aufgehoben.
II. Die Beklagte wird verpflichtet, ihr Einvernehmen zum Betriebsplan vom 10. November 2015 für den Gemeindewald Stettfeld über den Holzeinschlag 2015/2016 zu ert
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 25. Jan. 2019 - W 9 K 17.703
bei uns veröffentlicht am 25.01.2019
Tenor
I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.
II. Es wird festgestellt, dass die von der Polizei am 1. Juli 2017 gegenüber dem Kläger ausgesprochenen Platzverweise aus der K … Straße … I …, G &
Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Okt. 2017 - M 9 K 17.1104
bei uns veröffentlicht am 18.10.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich
Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Aug. 2017 - M 8 S 17.3296
bei uns veröffentlicht am 22.08.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 2.250,- EURO festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist Eigentümer des streitgegenständlichen Grundstücks …
Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Juli 2017 - M 3 K 16.301
bei uns veröffentlicht am 21.07.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
In der vorliegenden Klage geht es im Wesentlichen um die Frage, ob dem Kläger ein Ans
Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Juli 2017 - M 16 K 12.1915
bei uns veröffentlicht am 25.07.2017
Tenor
I. Nr. 3 des Bescheids vom 22. März 2012 wird aufgehoben.
II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
IV. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vol
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 15. März 2019 - 22 A 16.40010, 22 A 17.40003
bei uns veröffentlicht am 15.03.2019
Tenor
I. Es wird gegenüber der Beklagten zu 1 festgestellt, dass die Einigungsniederschrift vom 28. Februar 1991 (Az. E-BbahnG 1/91) mit Schreiben vom 10. Mai 2010 wirksam gekündigt wurde. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.
II. Von den Gerich
Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - M 9 K 17.5432
bei uns veröffentlicht am 15.01.2019
Tenor
Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe bewilligt durch Beiordnung von Rechtsanwalt … …
Gründe
I.
Verfahrensgegenstand ist vorliegend die Frage, ob ein technisches Gerät aus der Zeit des 2. Weltkriegs, hier eine sogenannte „
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Okt. 2017 - W 3 K 16.174
bei uns veröffentlicht am 19.10.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Be
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2015 - 12 ZB 13.388
bei uns veröffentlicht am 13.04.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung des Klägers zur Auskunfts