Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 46
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 46
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel
- 1.
der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts und - 2.
der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts. - 3.
(weggefallen)
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
7 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 06/04/2016 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte
published on 20/02/2015 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vol
published on 23/01/2015 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher- heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren
published on 09/10/2014 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die
Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110%
des insgesamt vollst
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.