Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 30

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 30
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Das Präsidium des Verwaltungsgerichts bestimmt vor Beginn des Geschäftsjahres die Reihenfolge, in der die ehrenamtlichen Richter zu den Sitzungen heranzuziehen sind.

(2) Für die Heranziehung von Vertretern bei unvorhergesehener Verhinderung kann eine Hilfsliste aus ehrenamtlichen Richtern aufgestellt werden, die am Gerichtssitz oder in seiner Nähe wohnen.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

11 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 03/02/2015 00:00

Tenor Herr U.         E.           , I.               kamp 60,            S.         , wird mit Wirkung vom 1. Mai 2015 von seinem Amt eines ehrenamtlichen Richters bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entbunden. 1Gründe:
published on 24/07/2014 00:00

Tenor Der Antrag der ehrenamtlichen Richterin O.       T.        , I.----weg  7,      M.        , und der vorsorglich gestellte Antrag des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Minden, sie vom Amt einer ehrenamtlichen Richterin bei dem Verwaltungsgeri
published on 20/02/2014 00:00

Gründe I. 1 Der Kläger (geboren am ... in ...) wendet sich gegen die Nichtzulassung der
published on 20/02/2014 00:00

Gründe I. 1 Der Kläger (geboren am ... in ...) wendet sich gegen die Nichtzulassung der
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.