Strafprozeßordnung - StPO | § 303 Zustimmungserfordernis bei Zurücknahme
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
Wenn die Entscheidung über das Rechtsmittel auf Grund mündlicher Verhandlung stattzufinden hat, so kann die Zurücknahme nach Beginn der Hauptverhandlung nur mit Zustimmung des Gegners erfolgen. Die Zurücknahme eines Rechtsmittels des Angeklagten bedarf jedoch nicht der Zustimmung des Nebenklägers.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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28/05/2024 14:50
Revisionsrecht
Das Revisionsrecht ist ein spezialisiertes Feld des Strafprozessrechts, das die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen ausschließlich auf Rechtsfehler ermöglicht. Anders als die Berufung, die eine Neuverhandlung der Sache erlaubt
SubjectsStrafprozessrecht
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(1) Ist der Einspruch verspätet eingelegt oder sonst unzulässig, so wird er ohne Hauptverhandlung durch Beschluß verworfen; gegen den Beschluß ist sofortige Beschwerde zulässig. Andernfalls wird Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Hat der Angeklag
(1) Im Wege der Privatklage können vom Verletzten verfolgt werden, ohne daß es einer vorgängigen Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf, 1. ein Hausfriedensbruch (§ 123 des Strafgesetzbuches),2. eine Beleidigung (§§ 185 bis 189 des Strafgesetzbuches)
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published on 07/09/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 326/16 vom 7. September 2016 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2016:070916U1STR326.16.0 Der 1. Strafsenat
published on 28/04/2015 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 S t R 5 9 4 / 1 4 vom 28. April 2015 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 28. April 2015, an der teilgen
published on 10/08/2016 00:00
Tenor
I.
Die Revision der Angeklagten M. R. gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 03.07.2015 wird als unbegründet verworfen.
II.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels und die dadurch den N
published on 07/06/2018 00:00
Tenor
1. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Große Strafkammer 9, vom 24. Januar 2018 aufgehoben, soweit damit angeordnet worden ist, dass die Vollstreckung der restlichen Freiheitsstraf
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